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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


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Antworten(315 - 329)
post 09 Feb 2007, 20:39
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3. Schein
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Punkte: 201
seit: 03.02.2007

Zitat(Chris @ 09 Feb 2007, 20:34)
wie kann man einen Nebenwohnsitz besitzen, wenn man keinen Hauptwohnsitz besitzt? Sollte da nicht jeder Angestellte im Meldeamt hellhörig werden und sagen: "so nicht Freundchen"?
*


hauptwohnsitz bei den eltern, nebenwohnsitz ürjentwo ?


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[...sterben ist ästhetisch bunt...]
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post 09 Feb 2007, 21:12
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3. Schein
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seit: 08.12.2004

Ich muss dermuelli Recht geben, hat in dieser Stadt alles keinen Sinn oder hat schon jemand mit seiner Beschwerde Erfolg gehabt? Und die Leute vom Meldeamt können da auch nichts für, als ich mich umgemeldet habe, haben die auch nur den Kopf geschüttelt, und das Beste kommt noch, ich muss tatsächlich für den Monat Januar 10€ bezahlen obwohl ich mich am 4.1 umgemeldet habe. Geld regiert die Welt!
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post 10 Feb 2007, 11:50

2. Schein
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Punkte: 125
seit: 14.12.2003

Zitat(Chris @ 09 Feb 2007, 20:34)
wie kann man einen Nebenwohnsitz besitzen, wenn man keinen Hauptwohnsitz besitzt? Sollte da nicht jeder Angestellte im Meldeamt hellhörig werden und sagen: "so nicht Freundchen"?
*


vielleicht meint er den unterschied: nebenwohnsitz mit eigener wohnung und hauptwohnsitz ohne eigene wohnung da ja von den Eltern gemietet.

ansonsten macht es keinen Sinn biggrin.gif

@klaus: Naja einen Sinn hat es schon dagegen vorzugehen. Finde aber man kann sich zich Schreiben, Ausführungen und damit Aufwand sparren wenn eh immer der gleiche Brief rausgeht und auf die Argumente des Widerspruches nicht eingegangen wird. Ich habe nun schon die 2te Anhörung zum Widerspruch hinter mir und lass mich mal überraschen, ob die Stadt nun mal Aussage kräftiger antworten kann, als nur mit dem "Schwerin Urteil"...

Dieser Beitrag wurde von dermuelli: 10 Feb 2007, 11:51 bearbeitet
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post 13 Feb 2007, 20:39

3. Schein
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Punkte: 162
seit: 27.04.2004

In Rheinland-Pfalz ist ein Student mit Erfolg gerichtlich gegen die Zweitwohnsitzsteuer der Stadt Mainz angegangen: Spiegelartikel
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post 14 Feb 2007, 11:10
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4. Schein
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Punkte: 350
seit: 13.01.2004

lustig die stadt dresden....eine zahlungsaussetzung bei widerspruchsverfahren ist ausgemacht und die schicken erstmal fleißig mahnungen raus...vielleicht is ja einer so blöd und zahlt...ganz schön dreist find ich....aber nich mit mir tongue3.gif

hoffentlich hat mainz in gewisserweise relevanz
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post 14 Feb 2007, 13:59
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Hack-O-Nator
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Punkte: 845
seit: 08.05.2005

Ich habe heute auch meinen Bescheid bekommen. Naja, für 3 Euro im Monat für die nächsten 3 bis 4
Jahre lohnt sich
kein Rechtsstreit....

Ärgert mich aber schon.... sad.gif


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“Sollen sich auch alle schämen, die gedankenlos sich der Wunder der Wissen-
schaft und Technik bedienen und nicht mehr davon geistig erfasst haben als die
Kuh von der Botanik der Pflanzen, die sie mit Wohlbehagen frisst.”
A. Einstein, 1930, Funkausstellung in Berlin


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post 14 Feb 2007, 14:19
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creamed my pantz.
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Punkte: 2512
seit: 05.01.2007

haben denn soviele studenten zu hause bei mutti ein auto gemeldet oder warum wird sich an einen hauptwohnsitz geklammert, der in wahrheit keiner ist?
Zitat(spon)
Wenn der Student lediglich ein Kinderzimmer im Haus seiner Eltern bewohnt, kann man nicht von einem echten Hauptwohnsitz ausgehen

ich glaub solche leute verklagen ihren späteren nachbarn mal, weil ein ast vom apfelbaum ins grundstück hängt lol.gif


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post 14 Feb 2007, 14:24
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Vordiplom
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seit: 22.02.2004

stellt sich die frage ob man immernoch unter vorgehalt zahlen kann
oder hat sich das in der zwischenzeit, rechtlich gesehen, erübrigt?
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post 14 Feb 2007, 19:04
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Zirpende Grille
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Punkte: 3688
seit: 17.06.2004

huh.gif ? unter vorbehalt zahlen ist ein allgemein zulässiges mittel.


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 14 Feb 2007, 19:25
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

das hat zumindest der STURA mal als empfehlung rausgegeben
(ich hab schon die seite gesucht, aber noch nicht wieder gefunden ... meld mich wieder)
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post 14 Feb 2007, 20:59
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Hack-O-Nator
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Punkte: 845
seit: 08.05.2005

Zitat(loco @ 14 Feb 2007, 14:19)
haben denn soviele studenten zu hause bei mutti ein auto gemeldet oder warum wird sich an einen
hauptwohnsitz geklammert, der in wahrheit keiner ist?
*


Hey, nicht jeder der in Dresden studiert wohnt auch hier. Ich persönlich fahre wirklich (fast) jedes
Wochenende nach Hause weil ich da Familie + Freundin habe. In Dresden bin ich nur unter der Woche
zum studieren.

Außerdem würde ich doch mein Vaterland verleugnen wenn mich Preuße mein Personalausweis als
Sachse deklariert. Undenkbar! shifty.gif
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post 14 Feb 2007, 22:24
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creamed my pantz.
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Punkte: 2512
seit: 05.01.2007

ich fragte nach denen, die dies nicht tun, du darfst natürlich weiter lokalpatriot bleiben shifty.gif
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post 14 Feb 2007, 22:38
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Es bleibt wie in jedem Fall, diejenigen die wirklich betroffen sind, müssen leiden, durch die große Masse derer, die sich nicht ganz korrekt verhalten. Schade.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 14 Feb 2007, 23:38
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Ultimate Pirat
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Punkte: 1358
seit: 21.01.2004

Zitat(loco @ 14 Feb 2007, 14:19)
haben denn soviele studenten zu hause bei mutti ein auto gemeldet oder warum wird sich an einen hauptwohnsitz geklammert, der in wahrheit keiner ist?

Wenn das Auto auf Mutti angemeldet ist (wie es ja bei vielen Studenten ist), dann ist es eh' egal, wo der Wohnsitz ist. Abgesehen davon, können Autos auch auf den Nebenwohnsitz angemeldet werden...

C'ya,

Christian

PS:Motorräder natürlich auch shifty.gif


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post 18 Feb 2007, 21:39
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3. Schein
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seit: 04.10.2005

@stroh und sqeedy: Unter Vorbehalt bringt nichts!

Ihr habt einen Bescheid und müßt Widerspruch einlegen!
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