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Kommt sie, oder kommt sie nicht?
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 19 Feb 2007, 21:22
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4. Schein    
Punkte: 350
seit: 13.01.2004
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Zitat(Maxe @ 14 Feb 2007, 11:10) lustig die stadt dresden....eine zahlungsaussetzung bei widerspruchsverfahren ist ausgemacht und die schicken erstmal fleißig mahnungen raus...vielleicht is ja einer so blöd und zahlt...ganz schön dreist find ich....aber nich mit mir also ich hab mich an die anwaltskanzlei gewandt, die ich vom stura genannt bekommen habe.die machen für mich nun den ganzen widerspruchs-kram, sind ja nun auch schon 2 (2006 & 2007)...und die haben mit der stadt ne zahlungsausetzung ausgemacht aber die stadt hat trotzdem einfach mal auf gut glück (so seh ich das) mahnungen rausgeschickt....hatte mich dann natürlich beim anwalt erkundigt und die meinten --> nich zahlen (muss wohl vielen so gehen, die sie vertreten)... also weiß ja nich wo und wie du dich rechtlich vertreten lässt aber eigentlich steht ja in dem zahlungsbescheid drin das ein widerspruch keine zahlungsaufschiebende wirkung hat (das muss dann halt dein anwalt auskaspern) Dieser Beitrag wurde von Maxe: 19 Feb 2007, 21:23 bearbeitet
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 20 Feb 2007, 01:28
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3. Schein   
Punkte: 167
seit: 04.10.2005
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@Maxe: aha, das ist ja mal interessant ... verfolge ich mal im weiter!
@McNesium: hatten wir uns da nicht letztens unterhalten? Ein Widerspruch an sich hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, du muß erst einmal - so will es die Stadt - das Geld zahlen. Gibt sie deinem Widerspruch statt, bekommst du es zurück.
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 20 Feb 2007, 01:50
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creamed my pantz.         
Punkte: 2512
seit: 05.01.2007
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Zitat(René @ 20 Feb 2007, 00:28) Ein Widerspruch an sich hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, du muß erst einmal - so will es die Stadt - das Geld zahlen. Gibt sie deinem Widerspruch statt, bekommst du es zurück.
sehr interessant.. wenn die stadt das darf (einen widerspruch so einzugrenzen, dass er keine aufschiebende wirkung hat), dann darf das doch jeder x-beliebige bürger in dtl auch? (vor dem gesetz sind alle gleich blablub) also kann ich, als x-beliebiger bürger, mc oder dir jetzt eine rechnung über 30.000€ schicken, du darfst natürlich widerspruch einlegen, dieser hat aber keine 'aufschiebende' wirkung, ergo müsste ich das geld bekommen und darf damit solange rumpfuschen, bis der widerspruch abgewickelt ist, meinetwegen 30 tage (hypothetische zahl) und dann geb ich dir das geld wieder, weil du ja eh recht bekommst.. das mache ich nun bei 40mio bürgern und habe über einen monat lang 30.000€ * 40mio bürger zu meiner freien verfügung.. was da wohl für zinsen anfallen? also so ganz sauber kommt mir das mit der aufschiebenden wirkung nicht vor.. edt: ich würde eher mal sagen, dass dir die stadt in falle einer 'nicht aufschiebenden wirkung' weiterhin mahngebühren auferlegen kann und falls sie am ende doch recht bekommen, zahlst du halt die mahngebühren auch noch.. oder ist doch obige vermutung richtig? ..dann habe ich jetzt zu tun
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 20 Feb 2007, 03:12
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3. Schein   
Punkte: 167
seit: 04.10.2005
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Das ergibt sich m.E. aus der Abgabenordnung - die gilt für alle Bürger für steuerliche Angelegenheiten und Abgaben gleich. Und da werden diese Verfahren auch bei der Einkommenssteuer angewandt.
Was du als Privatperson machst, steht wieder auf einem anderen Blatt.
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 27 Feb 2007, 23:24
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2. Schein  
Punkte: 125
seit: 14.12.2003
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[quote=loco,20 Feb 2007, 00:50] sehr interessant.. wenn die stadt das darf (einen widerspruch so einzugrenzen, dass er keine aufschiebende wirkung hat), dann darf das doch jeder x-beliebige bürger in dtl auch? (vor dem gesetz sind alle gleich blablub)
naja die fehlende aufschiebende Wirkung hat schon seine Richtigkeit: aus §80 VwGO
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung...
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
1. bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten
da die ZWS ne Steuer ist, darf die Stadt das Geld also sofort einfordern. alles andere ist "Kulanz"
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 28 Feb 2007, 22:31
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Du kannst auch dein Auto auf deinen Nebenwohnsitz anmelden. Das ist wesentlich einfacher, als sich durch alle Instanzen von der Stadt verklagen lassen und dann doch zu verlieren.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 04 Mar 2007, 12:25
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4. Schein    
Punkte: 417
seit: 28.01.2004
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weil der va sonst in bestandskraft erwächst und du nichts mehr gegen ihn tun kannst! auch wenn er rechtswidrig war so spielt es keine rolle! dein recht hast du dann sozusagen verwirkt dagegen vorgehen zu wollen. ausnahme wären nur nichtige va ob das hier aber der fall ist und es jemals zu so einer entscheidung kommt nuja. auf jeden fall steht es auch in der rechtsbehelfsbelehrung die man bekommen hat mit drin! die frist für den widerspruch ist genau 1 monat! (meist plus drei tage wegen zustellung)
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 24 Apr 2007, 16:30
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2. Schein  
Punkte: 75
seit: 10.04.2006
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mein zweitwohnungssteuerbescheid liegt gerade zerknüllt in der ecke. was ist denn das eigentlich für ein drecks-mist-steueramt. also, ich konnte mich damals im januar nicht ummelden, weil ich gar nicht in deutschland war. so hat meine mam irgendwie eine verlängerung der ummeldefrist beantragt, die auch genehmigt wurde. im märz hatte ich dann meinen dd-hauptwohnsitz angemeldet und dachte die sache ist gegessen. pustekuchen, jetzt sitz ich vor so nem wisch und soll von januar bis märz 2006 steuern nachzahlen. so sitz ich jetzt da und frag mich 1. warum? und 2. wovon? natürlich muss auch ich das geld zahlen und bekomme es eventuell, man weiß es ja nicht... irgendwann wieder. ist doch total bescheuert?! vorallem die wissen da auf dem amt genau, dass es aufgeschoben wurde, denn ansonsten hätten die doch viel eher eine mahnung rausgeschickt, oder? was soll ich denn jetzt machen? ich mein ich hab denen die kopie von der genehmigung der fristverlängerung, mein auslandsvisum, und nen fetten widerspruch... etc. schon geschickt... bürokratie...oder so wat ähnliches
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Zauberland ist abgebrannt und brennt noch irgendwo...
yocheckit: "meine zweitidentität ist glasklar."
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 24 Apr 2007, 21:52
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2. Schein  
Punkte: 75
seit: 10.04.2006
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@chris
nee,..eventuell hab ich da was bissl falsch erklärt...also wohn schon ziemlich lang in dresden, hatte die wohnung, aber als zweitwohnung gemeldet..und als das dann im januar umgestellt wurde und die auf einmal steuern (wahrscheinlich für die neue brücke) kassieren wollten, konnt´sch mich ne ummelden. verstehst?
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