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Zweitwohnsitzsteuer

Kommt sie, oder kommt sie nicht?
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post 19 Feb 2007, 18:42
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und wat is wenn man trotz widerspruch ne mahnung bekommen hat? den gleichen widerspruch nochmal abschicken?
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post 19 Feb 2007, 21:22
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4. Schein
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Zitat(Maxe @ 14 Feb 2007, 11:10)
lustig die stadt dresden....eine zahlungsaussetzung bei widerspruchsverfahren ist ausgemacht und die schicken erstmal fleißig mahnungen raus...vielleicht is ja einer so blöd und zahlt...ganz schön dreist find ich....aber nich mit mir  tongue3.gif



also ich hab mich an die anwaltskanzlei gewandt, die ich vom stura genannt bekommen habe.die machen für mich nun den ganzen widerspruchs-kram, sind ja nun auch schon 2 (2006 & 2007)...und die haben mit der stadt ne zahlungsausetzung ausgemacht aber die stadt hat trotzdem einfach mal auf gut glück (so seh ich das) mahnungen rausgeschickt....hatte mich dann natürlich beim anwalt erkundigt und die meinten --> nich zahlen (muss wohl vielen so gehen, die sie vertreten)...


also weiß ja nich wo und wie du dich rechtlich vertreten lässt aber eigentlich steht ja in dem zahlungsbescheid drin das ein widerspruch keine zahlungsaufschiebende wirkung hat (das muss dann halt dein anwalt auskaspern)

Dieser Beitrag wurde von Maxe: 19 Feb 2007, 21:23 bearbeitet
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post 20 Feb 2007, 01:28
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3. Schein
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@Maxe: aha, das ist ja mal interessant ... verfolge ich mal im weiter!

@McNesium: hatten wir uns da nicht letztens unterhalten? Ein Widerspruch an sich hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, du muß erst einmal - so will es die Stadt - das Geld zahlen. Gibt sie deinem Widerspruch statt, bekommst du es zurück.
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post 20 Feb 2007, 01:50
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creamed my pantz.
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Zitat(René @ 20 Feb 2007, 00:28)
Ein Widerspruch an sich hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, du muß erst einmal - so will es die Stadt - das Geld zahlen. Gibt sie deinem Widerspruch statt, bekommst du es zurück.

sehr interessant.. wenn die stadt das darf (einen widerspruch so einzugrenzen, dass er keine aufschiebende wirkung hat), dann darf das doch jeder x-beliebige bürger in dtl auch? (vor dem gesetz sind alle gleich blablub)

also kann ich, als x-beliebiger bürger, mc oder dir jetzt eine rechnung über 30.000€ schicken, du darfst natürlich widerspruch einlegen, dieser hat aber keine 'aufschiebende' wirkung, ergo müsste ich das geld bekommen und darf damit solange rumpfuschen, bis der widerspruch abgewickelt ist, meinetwegen 30 tage (hypothetische zahl) und dann geb ich dir das geld wieder, weil du ja eh recht bekommst.. das mache ich nun bei 40mio bürgern und habe über einen monat lang 30.000€ * 40mio bürger zu meiner freien verfügung..

was da wohl für zinsen anfallen?

also so ganz sauber kommt mir das mit der aufschiebenden wirkung nicht vor..

edt:
ich würde eher mal sagen, dass dir die stadt in falle einer 'nicht aufschiebenden wirkung' weiterhin mahngebühren auferlegen kann und falls sie am ende doch recht bekommen, zahlst du halt die mahngebühren auch noch..
oder ist doch obige vermutung richtig? ..dann habe ich jetzt zu tun shifty.gif


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post 20 Feb 2007, 03:12
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3. Schein
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Das ergibt sich m.E. aus der Abgabenordnung - die gilt für alle Bürger für steuerliche Angelegenheiten und Abgaben gleich. Und da werden diese Verfahren auch bei der Einkommenssteuer angewandt.

Was du als Privatperson machst, steht wieder auf einem anderen Blatt.
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post 27 Feb 2007, 23:24

2. Schein
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[quote=loco,20 Feb 2007, 00:50]
sehr interessant.. wenn die stadt das darf (einen widerspruch so einzugrenzen, dass er keine aufschiebende wirkung hat), dann darf das doch jeder x-beliebige bürger in dtl auch? (vor dem gesetz sind alle gleich blablub)

naja die fehlende aufschiebende Wirkung hat schon seine Richtigkeit: aus §80 VwGO

(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung...

(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur

1. bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten

da die ZWS ne Steuer ist, darf die Stadt das Geld also sofort einfordern. alles andere ist "Kulanz"
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post 28 Feb 2007, 22:14
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Vordiplom
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seit: 30.10.2003

so mädels, ich musste mich nun auch hier nebenwohntechnisch melden, Kfz-stelle sein dank, wie ist der progress so? ist mit der ganzen klagerei schon was rausgekommen? Wieviel soll man so als student der eh kein geld hat zahlen? wie ist es mit dem einspruch? danke für ne hilfreiche&kurze antwort smile.gif)


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post 28 Feb 2007, 22:31
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Du kannst auch dein Auto auf deinen Nebenwohnsitz anmelden. Das ist wesentlich einfacher, als sich durch alle Instanzen von der Stadt verklagen lassen und dann doch zu verlieren.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 04 Mar 2007, 03:06
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Zirpende Grille
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seit: 17.06.2004

Zitat(René @ 18 Feb 2007, 21:39)
@stroh und sqeedy: Unter Vorbehalt bringt nichts!

Ihr habt einen Bescheid und müßt Widerspruch einlegen!
*

warum?


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 04 Mar 2007, 12:25
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4. Schein
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Punkte: 417
seit: 28.01.2004

weil der va sonst in bestandskraft erwächst und du nichts mehr gegen ihn tun kannst!
auch wenn er rechtswidrig war so spielt es keine rolle! dein recht hast du dann sozusagen verwirkt dagegen vorgehen zu wollen. ausnahme wären nur nichtige va ob das hier aber der fall ist und es jemals zu so einer entscheidung kommt nuja.
auf jeden fall steht es auch in der rechtsbehelfsbelehrung die man bekommen hat mit drin!
die frist für den widerspruch ist genau 1 monat! (meist plus drei tage wegen zustellung)


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post 24 Apr 2007, 16:30
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2. Schein
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seit: 10.04.2006

mein zweitwohnungssteuerbescheid liegt gerade zerknüllt in der ecke. was ist denn das eigentlich für
ein drecks-mist-steueramt.
also, ich konnte mich damals im januar nicht ummelden, weil ich gar nicht in deutschland war. so hat
meine mam irgendwie eine verlängerung der ummeldefrist beantragt, die auch genehmigt wurde. im
märz hatte ich dann meinen dd-hauptwohnsitz angemeldet und dachte die sache ist gegessen.
pustekuchen, jetzt sitz ich vor so nem wisch und soll von januar bis märz 2006 steuern nachzahlen. so
sitz ich jetzt da und frag mich 1. warum? und 2. wovon? natürlich muss auch ich das geld zahlen und
bekomme es eventuell, man weiß es ja nicht... irgendwann wieder. ist doch total bescheuert?! vorallem
die wissen da auf dem amt genau, dass es aufgeschoben wurde, denn ansonsten hätten die doch viel
eher eine mahnung rausgeschickt, oder?

was soll ich denn jetzt machen? ich mein ich hab denen die kopie von der genehmigung der
fristverlängerung, mein auslandsvisum, und nen fetten widerspruch... etc. schon geschickt...

bürokratie...oder so wat ähnliches no.gif


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Zauberland ist abgebrannt und brennt noch irgendwo...


yocheckit: "meine zweitidentität ist glasklar."
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post 24 Apr 2007, 20:19
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Mir ist das irgendwie nicht ganz glasklar?
Du bis zum Januar hier nach Dresden gezogen und gleich ins Ausland geflogen und hast deswegen von deiner Mami beantragen lassen, dass die 2 Wochen Ummeldefrist auf 3 Monate ausgedehnt wird. Und weil du keinen Wohnsitz in Dresden angemeldet hattest (für die 3 Monate), aber einen Mietvertrag besessen hast, sollst du jetzt für die 3 Monate Nebenwohnsitzsteuer zahlen? Richtig?
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post 24 Apr 2007, 20:20
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Zirpende Grille
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seit: 17.06.2004

geduld und beharrlichkeit werden dich zum erfolg fuehren, junger padawan yes.gif
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post 24 Apr 2007, 20:46
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Vordiplom
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seit: 30.10.2003

dann ignorier das teil doch einfach ....mir können die ämter alle mal an meinem persönlich ebenfalls langsam bürokratisch arbeitendem arsch vorbei ...
ich hab auch nur probleme mit den wichsern...

Ich hab seit 5 jahren mein Motorrad hier nebenwohnsitzlich angemeldet. hatte ende Feb. RECHTZEITIG meine neue Dresdner adresse zur kfz stelle gefaxt und 2monate später bekomm ich post von meinem hauptwohnsitz das ich dort SOFORT mein kfz anmelde..weil seit 1.3.07 kannst du kfz´s nur noch auf hauptwohnsitz anmelden...

ey frag nich man, die haben posteingangstempel 29.Feb im KFZ amt, bearbeiten das 14tage später und sagen GEHT NIMMER...wichser...ich soll jetz 500km fahren und noch neue nummernschilder von zuhause mir machen lassen und wieder hierher, laut denen ...

nur ärger mit den bürokraten...das beste ist echt NIE ANMELDEN!
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post 24 Apr 2007, 21:52
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2. Schein
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seit: 10.04.2006

@chris

nee,..eventuell hab ich da was bissl falsch erklärt...also wohn schon ziemlich lang in dresden, hatte die
wohnung, aber als zweitwohnung gemeldet..und als das dann im januar umgestellt wurde und die auf
einmal steuern (wahrscheinlich für die neue brücke) kassieren wollten, konnt´sch mich ne ummelden.
verstehst?
ProfilPM
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