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Zweitwohnsitzsteuer

Kommt sie, oder kommt sie nicht?
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post 26 Apr 2007, 12:38
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creamed my pantz.
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Punkte: 2512
seit: 05.01.2007

jo, wenn sie nicht vorher abgeschafft wird, bekommste die noch, hast ja nicht den Hauptwohnsitz in den 2 Jahren in DD gehabt..


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post 26 Apr 2007, 15:55
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Jo, nur zweimalig den Hauptwohnsitz anmelden gibt nicht zweimalig Knete.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 07 May 2007, 11:40

2. Schein
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schon jemand gesehen??

OVG Koblenz Beschluss vom 29. Januar 2007, Aktenzeichen 6 B 11579/06.OVG

zitat: "...Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer von Studierenden, die am elterlichen Wohnsitz mit Hauptwohnung gemeldet seien und am Studienort eine Nebenwohnung nutzten, verstoße gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Der Studierende habe bereits keine rechtliche und tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über die in der elterlichen Wohnung genutzten Räumlichkeiten und deshalb im steuerrechtlichen Sinne keine Hauptwohnung inne. Darüber hinaus sei die Zweitwohnungssteuer nur gerechtfertigt, wenn das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Erstwohnung den Schluss auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zulasse. Studierende, die während des Semesters am Studienort eine Nebenwohnung unterhielten, im Übrigen aber den Wohnraum der Eltern als Teil der Unterhaltsleistung nutzten, stellten jedoch im allgemeinen keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis..."

biggrin.gif jetzt kann man neben Lüneburg noch auf eine höhere Instanz verweisen biggrin.gif cool.gif
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post 09 Jul 2007, 16:55
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4. Schein
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soooo wollt nur mal kundtun, dass morgen der große tag ist....

"maxe ./. landeshauptstadt dresden"


ich hoffe jetzt mal, dass ich hier nich der einzige student im exma kreise bin, der dagegen geklagt hat und nun zur mündlichen verhandlung antreten darf smile.gif ...


ich werde versuchen das fachgelaber zu entwirren und mir ein paar notizen machen und die dann hier bekanntgeben, denk ich mal...

vielleicht kann man ja über ne exclusiv-berichterstattung verhandeln @ exma wink.gif
(dem fernsehen hab ich schon abgesagt shifty.gif )
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post 09 Jul 2007, 20:31

2. Schein
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also ich klage zwar nicht persönlich, aber bitte berichten ich bin dafür!! immerhin habe ich die stadt 1,5jahre erfolgreich hingehalten und NICHT BEZAHLT biggrin.gif

kann wohl positiv für uns ausgehen. bzw MUSS. Sonst zweifle ich am VG und meinem Studium...
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post 10 Jul 2007, 17:02
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Habe erst in der ABS Radio NRJ gehört und dort hieß es, das Dresdner Verwaltungsgericht habe die Zweitwohnsitzsteuer teilweise gekippt. Generell sei diese Steuer zwar rechtens, jedoch nur, wenn wirklich der "Tatbestand" von 2 Wohnungen erfüllt sei.
Demnach ist ein Zimmer in einem Wohnheim und das Zimmer im elterlichen Haus nicht als Wohnung anzusehen.

Dies es zumindest im Radio...bin zwar noch am Stöbern, aber hab' noch weiter nix dazu gefunden.

siehe auch beim MDR

Dieser Beitrag wurde von Digger: 10 Jul 2007, 17:10 bearbeitet


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post 10 Jul 2007, 17:51
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4. Schein
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soo also mal meine laienhafte kurze zusammenfassung:


erstmal das wichtigste:

-die steuerbescheide sind rechtswidrig-


war eine gute verhandlung (war mein erster kontakt mit gerichten etc.), freundlicher, sachlicher und durchaus humorvoller vorsitzender (so war es nicht ganz so trocken).


also die zws (zweitwohnsitzsteuer) satzung ist sehr gut formuliert und rechtlich nicht zu beanstanden aber sie findet keine korrekte anwendung, denn für die erhebung einer zws ist das "innehaben" einer hauptwohnung vorrausgesetzt.
das innehaben der wohnung bedeutet "rechtliche verfügungsbefugnis" zu haben (das kann man nicht anders regeln), wovon bei einem kinderzimmer nicht die rede sein kann.
man muss also eine hauptwohnung und eine zweitwohnung "innehaben" um steuerpfichteig sein zu können.

zweitwohnung ist auch nicht gleich nebenwohnung (nebenwohnung ist ein melderechtlicher begriff), man kann also eine nebenwohnung haben, die aber noch lange keine zweitwohnung sein muss.

die zws ist eine reichen-,luxus- und vergügungssteuer,eben für jene die sich das kleine häuschen am grünen elbhang zusätzlich leisten, davon kann jedoch bei studenten keine rede sein.

auch kann die steuer nicht als zwang zum ummelden angesehen werden, obwohl es melderechtlich nachvollziehbar ist.

die kammer orientiert sich an den koblenzer und weimarer urteilen, das müchner urteil ist eher melderechtlich geregelt, was für dieses verfahren allerdings keine rolle spielt.

die landeshauptstadt wollte sich immer auf das augsburger urteil beziehen, was aber vollkommen an der sache vorbei ging, da die stadt augsburg eine andere satzung als die stadt dresden hat und diese eher melderechtlich anzusehen ist.
die berufung auf augsburg ist so nicht möglich, da es sich um eine andere satzung handelt
(man kann ja nicht äpfel mit birnen vergleichen).

die dresdner satzung ist nicht konstitutiv, sondern deklaratorisch...

der aufwand vor ort ist nur besteuerbar, wenn aufwand woanders betrieben wird.

der vorsitzende empfahl der stadt auch die zws-satzung nich in eine nebenwohnungsteuersatzung zu ändern, da die satzung so wie sie ist, sehr gut ist....

dresden will nun die fälle vom VG entscheiden lassen, die aber wohl nicht anders als die kammer entscheiden werden, da die kammer so argumentieren wird, dass es OG-fest sein wird.

der vorsitzende ordnete dann die aussetzung der vollziehung an, bis zur rechtskräftigen entscheidung.



wann das VG nun urteilt steht in den sternen, wohl frühestens im september/oktober...






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post 10 Jul 2007, 19:12
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Dieser Beitrag wurde von Digger: 10 Jul 2007, 19:13 bearbeitet
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post 10 Jul 2007, 20:17

3. Schein
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Aber da die Urteile nichts rechtskräftig sind kann man doch noch nichts in die Wege leiten oder? Müssen wir nun auch für das nächste Quartal bezahlen?

Elli
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post 10 Jul 2007, 20:19
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seit: 30.10.2003

Ich denke, wenn die Vollziehung erstmal ausgesetzt wird, muss nicht gezahlt werden.
Zumindest hab' ich persönlich einen Antrag darauf gestellt und musste erstmal nix bezahlen, bis ein rechtskräftiges Urteil steht.
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post 10 Jul 2007, 20:36

3. Schein
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Punkte: 291
seit: 10.08.2006

Hallo Digger,
hast du die Auskunft vom Amt bekommen? Wie hast du deinen Antrag formuliert? Denkste man bekommt wirklich die Auskunft nicht zahlen zu müssen, nicht das ich dann ne fette Mahnung bekomme!

Elli

PS: Das Geld was wir hier sparen nehmen sie uns ja gleich wieder beim Semesterbeitrag ab! shocking.gif
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post 10 Jul 2007, 21:08
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4. Schein
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seit: 13.01.2004

also so siehts aus...wer son zws bescheid bekommt, geht den normalen weg wie gehabt, widerspruch einlegen, nicht bezahlen, und aussetzung der vollziehung beantragen...

aber um mich hier nich zuweit aus dem fenster zu lehnen (so genau hab ich den wortlaut meines anwalts nicht mehr im kopf blush.gif ), empfehl ich euch demnächst mal beim stura nachzufragen oder gleich bei einem anwalt nachzufragen...ich kann unseren nur empfehlen


achso: mahnungen hab ich noch und nöcher erhalten, alle unberechtigt (sogar eine mahnung über die mahngebühren einer nicht berechtigten mahnung)--> versuchen kann man es ja (es war bereits eine aussetzung vereinbart)

Dieser Beitrag wurde von Maxe: 11 Jul 2007, 02:50 bearbeitet
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post 10 Jul 2007, 21:32
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Interessant, besonders der Abschnitt über den Unterschied zwischen Zweitwohnung und Nebenwohnsitz. Muss sich die Stadt mal wieder was neues einfallen lassen, um die Studenten dazu zu bringen, sich hier mit Hauptwohnsitz anzumelden.
z.B. die Angestellten darauf zu trimmen, dass sie immer annehmen sollen, die Studenten mit dem Hauptwohnsitz hier anzumelden, außer einer widerspricht wink.gif

Ich könnte mir aber vorstellen, dass in 10 Jahren das ganze dank Schäuble eh nicht mehr benötigt wird, weil die automatische Überwachung dann festlegt, was dein Hauptwohnsitz ist wink.gif
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post 11 Jul 2007, 09:41

3. Schein
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Punkte: 172
seit: 27.10.2005

siehe auch hier
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post 12 Jul 2007, 03:56
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4. Schein
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oder hier die meldung des stura


stura mitteilung zur zws
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