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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


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Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


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post 26 Apr 2007, 11:38
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jo, wenn sie nicht vorher abgeschafft wird, bekommste die noch, hast ja nicht den Hauptwohnsitz in den 2 Jahren in DD gehabt..


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post 26 Apr 2007, 14:55
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Straight Esh
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Jo, nur zweimalig den Hauptwohnsitz anmelden gibt nicht zweimalig Knete.


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(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 07 May 2007, 10:40

2. Schein
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schon jemand gesehen??

OVG Koblenz Beschluss vom 29. Januar 2007, Aktenzeichen 6 B 11579/06.OVG

zitat: "...Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer von Studierenden, die am elterlichen Wohnsitz mit Hauptwohnung gemeldet seien und am Studienort eine Nebenwohnung nutzten, verstoße gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Der Studierende habe bereits keine rechtliche und tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über die in der elterlichen Wohnung genutzten Räumlichkeiten und deshalb im steuerrechtlichen Sinne keine Hauptwohnung inne. Darüber hinaus sei die Zweitwohnungssteuer nur gerechtfertigt, wenn das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Erstwohnung den Schluss auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zulasse. Studierende, die während des Semesters am Studienort eine Nebenwohnung unterhielten, im Übrigen aber den Wohnraum der Eltern als Teil der Unterhaltsleistung nutzten, stellten jedoch im allgemeinen keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis..."

biggrin.gif jetzt kann man neben Lüneburg noch auf eine höhere Instanz verweisen biggrin.gif cool.gif
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post 09 Jul 2007, 15:55
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4. Schein
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soooo wollt nur mal kundtun, dass morgen der große tag ist....

"maxe ./. landeshauptstadt dresden"


ich hoffe jetzt mal, dass ich hier nich der einzige student im exma kreise bin, der dagegen geklagt hat und nun zur mündlichen verhandlung antreten darf smile.gif ...


ich werde versuchen das fachgelaber zu entwirren und mir ein paar notizen machen und die dann hier bekanntgeben, denk ich mal...

vielleicht kann man ja über ne exclusiv-berichterstattung verhandeln @ exma wink.gif
(dem fernsehen hab ich schon abgesagt shifty.gif )
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post 09 Jul 2007, 19:31

2. Schein
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also ich klage zwar nicht persönlich, aber bitte berichten ich bin dafür!! immerhin habe ich die stadt 1,5jahre erfolgreich hingehalten und NICHT BEZAHLT biggrin.gif

kann wohl positiv für uns ausgehen. bzw MUSS. Sonst zweifle ich am VG und meinem Studium...
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post 10 Jul 2007, 16:02
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seit: 30.10.2003

Habe erst in der ABS Radio NRJ gehört und dort hieß es, das Dresdner Verwaltungsgericht habe die Zweitwohnsitzsteuer teilweise gekippt. Generell sei diese Steuer zwar rechtens, jedoch nur, wenn wirklich der "Tatbestand" von 2 Wohnungen erfüllt sei.
Demnach ist ein Zimmer in einem Wohnheim und das Zimmer im elterlichen Haus nicht als Wohnung anzusehen.

Dies es zumindest im Radio...bin zwar noch am Stöbern, aber hab' noch weiter nix dazu gefunden.

siehe auch beim MDR

Dieser Beitrag wurde von Digger: 10 Jul 2007, 16:10 bearbeitet


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post 10 Jul 2007, 16:51
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4. Schein
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soo also mal meine laienhafte kurze zusammenfassung:


erstmal das wichtigste:

-die steuerbescheide sind rechtswidrig-


war eine gute verhandlung (war mein erster kontakt mit gerichten etc.), freundlicher, sachlicher und durchaus humorvoller vorsitzender (so war es nicht ganz so trocken).


also die zws (zweitwohnsitzsteuer) satzung ist sehr gut formuliert und rechtlich nicht zu beanstanden aber sie findet keine korrekte anwendung, denn für die erhebung einer zws ist das "innehaben" einer hauptwohnung vorrausgesetzt.
das innehaben der wohnung bedeutet "rechtliche verfügungsbefugnis" zu haben (das kann man nicht anders regeln), wovon bei einem kinderzimmer nicht die rede sein kann.
man muss also eine hauptwohnung und eine zweitwohnung "innehaben" um steuerpfichteig sein zu können.

zweitwohnung ist auch nicht gleich nebenwohnung (nebenwohnung ist ein melderechtlicher begriff), man kann also eine nebenwohnung haben, die aber noch lange keine zweitwohnung sein muss.

die zws ist eine reichen-,luxus- und vergügungssteuer,eben für jene die sich das kleine häuschen am grünen elbhang zusätzlich leisten, davon kann jedoch bei studenten keine rede sein.

auch kann die steuer nicht als zwang zum ummelden angesehen werden, obwohl es melderechtlich nachvollziehbar ist.

die kammer orientiert sich an den koblenzer und weimarer urteilen, das müchner urteil ist eher melderechtlich geregelt, was für dieses verfahren allerdings keine rolle spielt.

die landeshauptstadt wollte sich immer auf das augsburger urteil beziehen, was aber vollkommen an der sache vorbei ging, da die stadt augsburg eine andere satzung als die stadt dresden hat und diese eher melderechtlich anzusehen ist.
die berufung auf augsburg ist so nicht möglich, da es sich um eine andere satzung handelt
(man kann ja nicht äpfel mit birnen vergleichen).

die dresdner satzung ist nicht konstitutiv, sondern deklaratorisch...

der aufwand vor ort ist nur besteuerbar, wenn aufwand woanders betrieben wird.

der vorsitzende empfahl der stadt auch die zws-satzung nich in eine nebenwohnungsteuersatzung zu ändern, da die satzung so wie sie ist, sehr gut ist....

dresden will nun die fälle vom VG entscheiden lassen, die aber wohl nicht anders als die kammer entscheiden werden, da die kammer so argumentieren wird, dass es OG-fest sein wird.

der vorsitzende ordnete dann die aussetzung der vollziehung an, bis zur rechtskräftigen entscheidung.



wann das VG nun urteilt steht in den sternen, wohl frühestens im september/oktober...






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post 10 Jul 2007, 18:12
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Dieser Beitrag wurde von Digger: 10 Jul 2007, 18:13 bearbeitet
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post 10 Jul 2007, 19:17

3. Schein
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Aber da die Urteile nichts rechtskräftig sind kann man doch noch nichts in die Wege leiten oder? Müssen wir nun auch für das nächste Quartal bezahlen?

Elli
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post 10 Jul 2007, 19:19
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seit: 30.10.2003

Ich denke, wenn die Vollziehung erstmal ausgesetzt wird, muss nicht gezahlt werden.
Zumindest hab' ich persönlich einen Antrag darauf gestellt und musste erstmal nix bezahlen, bis ein rechtskräftiges Urteil steht.
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post 10 Jul 2007, 19:36

3. Schein
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Hallo Digger,
hast du die Auskunft vom Amt bekommen? Wie hast du deinen Antrag formuliert? Denkste man bekommt wirklich die Auskunft nicht zahlen zu müssen, nicht das ich dann ne fette Mahnung bekomme!

Elli

PS: Das Geld was wir hier sparen nehmen sie uns ja gleich wieder beim Semesterbeitrag ab! shocking.gif
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post 10 Jul 2007, 20:08
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also so siehts aus...wer son zws bescheid bekommt, geht den normalen weg wie gehabt, widerspruch einlegen, nicht bezahlen, und aussetzung der vollziehung beantragen...

aber um mich hier nich zuweit aus dem fenster zu lehnen (so genau hab ich den wortlaut meines anwalts nicht mehr im kopf blush.gif ), empfehl ich euch demnächst mal beim stura nachzufragen oder gleich bei einem anwalt nachzufragen...ich kann unseren nur empfehlen


achso: mahnungen hab ich noch und nöcher erhalten, alle unberechtigt (sogar eine mahnung über die mahngebühren einer nicht berechtigten mahnung)--> versuchen kann man es ja (es war bereits eine aussetzung vereinbart)

Dieser Beitrag wurde von Maxe: 11 Jul 2007, 01:50 bearbeitet
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post 10 Jul 2007, 20:32
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Interessant, besonders der Abschnitt über den Unterschied zwischen Zweitwohnung und Nebenwohnsitz. Muss sich die Stadt mal wieder was neues einfallen lassen, um die Studenten dazu zu bringen, sich hier mit Hauptwohnsitz anzumelden.
z.B. die Angestellten darauf zu trimmen, dass sie immer annehmen sollen, die Studenten mit dem Hauptwohnsitz hier anzumelden, außer einer widerspricht wink.gif

Ich könnte mir aber vorstellen, dass in 10 Jahren das ganze dank Schäuble eh nicht mehr benötigt wird, weil die automatische Überwachung dann festlegt, was dein Hauptwohnsitz ist wink.gif
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post 11 Jul 2007, 08:41

3. Schein
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siehe auch hier
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post 12 Jul 2007, 02:56
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oder hier die meldung des stura


stura mitteilung zur zws
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