Zitat(Gizz @ 15 Aug 2007, 19:22)
icosmos hat die informationen, die sie brauchte alle ausreichend bekommen, diese aber laut aussage der unesco im nachinein nicht nicht richtig weitergegeben.
Das war meine Frage. Die Frage die sich halt stellt ist, wie die ICOMOS angesichts einer 4 spurigen Brücke mit 40.000 Autos pro Tag (soviel wie auch über die Carolabrücke fahren), dass keine Hauptverkehrsader durch das WKE geplant ist, und dem ganzen so gut wie keine Würdigung zukommen lässt, obwohl exponierte Teile des WKE deutlich dadurch beeinträchtigt sind (bei einem neuen Haus anstelle der Plattenbauhotels am Elbufer könnten wir uns sicher darüber streiten, ob die äußere Wirkung eine Beeinträchtigung darstellt, aber bei einer Brücke ist diese Beeinträchtigung klar gegeben).
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-> da liegt jetzt der ungeklärte knackpunkt
abgesehen davon, deine aussage sie wüsste bis zum gutachten der tu aachen von nichts lässt sich nicht plausibel erklären (insbesonderen wegen des medienrummels um und vor dem bürgerentscheid)
Meine Aussage war nicht, dass die UNESCO nichts von der Brücke wusste. Meine Aussage war, dass die WEKommission die Auswirkungen der Brücke für das WKE nicht einschätzen könnte. Und das lässt sich klar an dem Antrag erkennen. Und der Medienrummel um den Bürgerentscheid war ein lokaler Furz, da damals das WKE gar nicht zur Debatte stand. Unwahrscheinlich, dass überhaupt jemand außerhalb Deutschlands das überhaupt mitbekommen hat.
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-> nächster knackpunkt:
das sichtgutachten (übrigens der gleiche punkt warum am rügendamm das wke wackelte) sagt, dass etwas mit "der sicht" nicht stimmt (ist auch die offizielle begründung), womit wir bei deinem nächstem punkt wären, deiner kausalkette der letzten posts:
du liest den antrag folgendermaßen: " dass an jener stelle wegen naturschutz und wke keine brücke/gebäude gebaut werden darf"
Genau, es stimmte etwas mit der Sicht nicht. Die vorliegenden Visualisierungen des Bauvorhabens waren nicht ausreichend. Das neue Gutachten kommt dann zu der Überzeugung, dass wichtige Ansichten des WKEs durch die Brücke gestört werden. Und es ist Aufgabe des WKEs auch das Aussehen zu schützen. Aber es ist nicht nur Aufgabe des WKEs. Auch Natur- und Landschaftsschutzgesetz, aber besonders das SächsBO haben zur Aufgabe das Aussehen zu schützen. Liest man den Antrag, so ist klar der Tenor zu erkennen, dass die sächsischen Gesetze das Aussehen der Elbwiesen schützen. Im Ganzen kann man also die Ausführungen schlüssig zusammenfassen mit: "an dieser Stelle darf wegen Naturschutz keine Brücke/Gebäude gebaut werden."
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-> widerspricht der ->wke gerechten brücke<-
Du sagst selbst, dass das WKE 18 Kilometer lang ist. Innerhalb dieser 18 Kilometer gibt es Stellen, an denen man durchaus sagen kann, eine Brücke fällt nicht weiter ins Gewicht (bei entsprechendem Bau). Von daher muss man grundsätzlich sagen, dass eine Brücke auch mit dem WKE vereinbar ist. Ob sie natürlich an der Stelle der WSB mit dem WKE verträglich ist, ist eine ganz andere Frage. Meiner Meinung nach wäre sie dort nicht mal mit den sächsischen Schutzgesetzen verträglich, aber wenn man sich mit dem Gesetz auskennt, findet man immer eine Möglichkeit eine 4 spurige Trasse quer durch ein Naturschutzgebiet zu zimmern (entsprechende Ersatzausweisungen zur Vergrößerung des Naturschutzgebietes an anderer Stelle z.B.). Da aber eine Brücke in diesem Naturschutzgebiet der UNESCO bestenfalls als Möglichkeit für eine Brücke bekannt war (siehe Antrag), bestand zum damaligen Zeitpunkt keine Veranlassung gegen die Brücke vorzugehen. Denn jedes entsprechende Bauprojekt muss seperat der UNESCO angezeigt werden.
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-> und nirgends wird erwähnt, aufgrund dass die aberkennung aufgrund von naturschutzbestimmungen erfolgt (deswegen auch der kniff mit dem nicht "ausreichendem beachten" der fledermäusen)
Die Aberkennung erfolgt aufgrund Nichteinhaltens der Bedingungen für das WKE. Lediglich entstand aus dem Antrag der Eindruck, dass das Elbtal eigentlich (auch den Ansprüchen des WKE) genügend durch die sächsischen Schutzbestimmungen geschützt sei. Genau das ist aber eben auch eine Vorbedingung für das WKE, dass man ausweist, dass alles Mögliche getan wird, um das WKE zu schützen und dieser Schutz ausreichend ist.
Wenn wir uns erinnern gab es einige Klagen eben aufgrund des Naturschutzgebietes gegen diese Brücke, die aber allesamt von den Gerichten abgeschmettert wurden.
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und noch am rande, deine aussage:
-> widerspricht auch eine kompromiss-brückenlösung (dazu hatte ich aber auch schon was gesagt)
Ja, meiner Meinung nach entspricht auch eine Kompromiss-Brückenlösung an dieser Stelle weiterhin dem WKE. Das Angebot das die UNESCO gemacht hat, sich auf einen Kompromiss einzulassen, ist ein sehr sehr gutgemeintes Angebot, das vielleicht den Politikern hier die Augen öffnen hätte sollen, dass das WKE nicht etwas Böses, sondern etwas Gutes für ALLE Menschen ist.
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aber nochmal wenn du probleme mit den aussagen der gutachter hast, wende dich bitte an sie

Und du wendest dich bitte an die UNESCO, wenn du Probleme mit dem Antrag und dessen Auslegung hast.