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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


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Antworten(105 - 119)
schildkroet
post 21 Dec 2005, 15:01
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Musst Du aber verstehen, es gibt zB. auch Leute, die damals in der Heimat tatsächlich Freunde gefunden haben. Zum Beispiel beim Zivildienst ;-) Da geht es net um Mutti.
Wenn man die Vorlesungsfreie Zeit mit einberechnet muss man nichtmal jedes Wochenende
heim, die Rechnung geht dann scho nimmer ganz auf! Aber Stormi hat scho Recht, ist ja
kein Problem sich einfach umzumelden. Die Versicherungssache ist net wirklich teuer,
und es kann einem ja keiner beweisen wie lang man sich wo aufhält
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post 21 Dec 2005, 15:24
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Pff Freunde... wer auf so einen erbärmlichen Trollversuch, wie es meiner war, reinfällt und sofort mit Händen und Füßen strampelt, der hat doch gar keine Freunde lol.gif


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schildkroet
post 21 Dec 2005, 15:27
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bild dir ja nix drauf ein, wir dachten nur du wärst von dem mist echt überzeugt!
Zitat
...reinfällt und sofort mit Händen und Füßen strampelt, der hat doch gar keine Freunde
deine menschenkenntnis hast du wohl im lotto gewonnen shocking.gif

Dieser Beitrag wurde von schildkroet: 21 Dec 2005, 15:27 bearbeitet
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post 21 Dec 2005, 15:41
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War nurn kleiner Scherz biggrin.gif
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post 21 Dec 2005, 16:59
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Zitat(Silenzium @ 19 Nov 2005, 19:58)
Jo, du kommst sogar zu allen 5 Treppen ohne verschließbare Tür.  smile.gif

Ich kenn die Dinger und auch diese Zimmer fallen streng nacht dem Infoblatt nicht unter die ZWS, denn es gilt immer noch:
Zitat
Ein (nicht der Steuerpflicht unterliegendes) „Wohnheim“ liegt vor, wenn
entweder die im Gebäude vorhandenen Bäder und/oder Küchenräume für
alle Hausbewohner zugänglich sind oder wenn einzelne Bäder und Küchen
zwar jeweils der exklusiven Nutzung durch die Bewohner bestimmter Wohnräume
vorbehalten sind, von diesen Bewohnern aber nur über allgemeinzugängliche
Flure erreicht werden können (im Gebäude also keine abgeschlossenen
Wohneinheiten existieren).

Wenn die sich trotzdem anstellen würd ich die lang kommen lassen.
Im Gutzkow gibt es also Zimmer ide unter die ZWS fallen und welche die nicht darunter fallen.


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-Der Unschuldige existiert nur so lange, bis er unvermeidlich zum Täter wird!
-Zufall ist der Ausdruck der Unfähigkeit des menschlichen Geistes die Zusammenhänge zu erkennen.
- Warum gerät Mann/Frau immer an die/den "Falschen"?
Weil die "Falschen" das verstellen besser beherrschen als die "Richtigen" das selbst sein!
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post 21 Dec 2005, 17:15
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Zitat(René @ 20 Dec 2005, 23:14)
http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=11

-> hier gibt es eine Übersicht über pflichtige und freie Wohnheime. Beim Rest bin ich noch etwas auf der Spur ...
*

War heute beim Studentenwerk ! Ich muß keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen ! Das heißt alle die, die in der St. Petersburger 21/25/29 in den 8ter WG's wohnen nicht. Das Dachgeschoss und die Nebengebäude sind jedoch von der Regelung ausgeschlossen !

Mfg

@stormi&schildkroet: könnt ihr mal wieder zum Thema kommen ! Vielleicht möchten manche Leute aus diesem Thread ein paar Infos mitnehemen und sich dafür nicht erst durch eure sinnlose Diskussion kämpfen wollen !


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The proof of the pudding is in the eating. = Probieren geht über Studieren.

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schildkroet
post 21 Dec 2005, 18:08
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Hiermit möchte ich zu diesem Thema meinen ausdrücklichen Protest anmelden! Ich melde mich um, das haben Sie nun davon
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post 21 Dec 2005, 22:21
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mach doch ! tongue3.gif
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post 05 Jan 2006, 14:21
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Wie macht ihr das nun? Habt ihr euch alle umgemeldet?
Kriegt man nun Post von der Stadt oder muss man auch noch selber rennen?


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post 05 Jan 2006, 15:12
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Zirpende Grille
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meine letzte info ist, dass du post bekommst... wenn die stadt geld von mir will muss sie sich auch kümmern ^^


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 05 Jan 2006, 15:21
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post 05 Jan 2006, 15:24
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rationaler Idealist
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Dresden ist weiterhin mein Zweitwohnsitz.


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Was haben ein Mann und ein Gebrauchtwagen gemeinsam?
Beide sind leicht zu kriegen, billig und unzuverlässig.

Zu fällen einen schönen Baum
Braucht's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
Braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert

Früher morgens wach ich auf - 16 Uhr 10,
die ganze Welt scheint sich um mich zu drehen.
Nur im Magen fühle ich mich nicht so recht,
eins von den 30 Bierchen gestern war wohl schlecht.
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post 05 Jan 2006, 19:51
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hauptwohnsitz seit 22.12. aber zurecht.. happy.gif


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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

bunglefever was here!

minilusch3n geschlüpft
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post 05 Jan 2006, 19:53
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Zuckerpüppi
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seit: 08.06.2004

Noch keine Zeit gehabt, muss das mal schleunigst noch tun.


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post 05 Jan 2006, 20:52
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Vordiplom
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Punkte: 624
seit: 30.10.2003

ich warte mal drauf was passiert wenn die ihren "Brief" nicht einwerfen können, da ich nicht mehr bei meiner alten wohnung wohne ...
mir sind gespannt biggrin.gif

...und kommt mir jetz nich mit meldepflicht, die ham es doch nicht anders gewollt rofl.gif


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