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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom
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seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


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Antworten(135 - 149)
post 11 Jan 2006, 21:41

Exmatrikulator
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lol.gif ein stück wahres is dran, wer sich wegen lokalpatriotismus nicht ummelden will, selbst schuld
ABER: es gibt auch leute bei denen das nicht die beste lösung ist.. zb meine mb würde keine kilometergeld oder irgendsowas mehr bekommen, was deutlich höher is als die zws und einige müssten pkw u.ä. ummelden


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tabula rasa
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post 11 Jan 2006, 21:55
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

hab keine Hauptwohnung/Erstwohnung (mit eigener Küche/Bad), handelt sich nur um ein Zimmer innerhalb der Wohnung der Eltern
-> somit kommt ZWEITWohn.Steuer nicht in frage
eine weitere argumentation erübrigt sich nahezu

http://www.dresden.de/pdf/infoblaetter/Han...nungssteuer.pdf
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post 11 Jan 2006, 23:13
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Vordiplom
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seit: 21.08.2005

ahh, hab heut auch so ein schriebs bekommen-haben die sogar an meinen haupt- und nebenwohnsitz geschickt.
ich meine mich daran zu erinnern, dass wir diese thematik einmal in der öffentl.-Recht VL behandelt haben. irgendwas von steuergerechtigkeit verlangt, dass an Leistungsfähigkeit (kriterien: Hinzuerwerb von vermögen; Vermögensbestand) angeknüpft wird. außerdem verlangt sie gleichbehandlung von gleichem. wenn ich das jetzt so richtig in erinnerung habe.außerdem wurde auch auf die studentin hingewiesen, die geklagt hatte, weil sie ja als student keine 1.wohnung finanzieren kann, sondern nur ein zimmer bei den eltern hat.
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post 11 Jan 2006, 23:26
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Propagandapanda
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Punkte: 3074
seit: 17.11.2004

@stroeh :

http://www.dresden.de/pdf/infoblaetter/Han...nungssteuer.pdf

Da drin steht doch nur dass man von der Steuer freigestellt wird, wenn derNebenwohnsitz bei den Eltern ist.
Von Hauptwohnsitz steht da nix.


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myrmikonos was here
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post 11 Jan 2006, 23:39
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Vordiplom
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seit: 22.02.2004

Zitat(Pusteblumenkohl @ 11 Jan 2006, 23:26)
http://www.dresden.de/pdf/infoblaetter/Han...nungssteuer.pdf

Da drin steht doch nur dass man von der Steuer freigestellt wird, wenn derNebenwohnsitz bei den Eltern ist.
Von Hauptwohnsitz steht da nix.*
abgesehen von der pdf, die eher als allgemeine information gesehen werden soll
das ding heißt zweitWOHNUNGssteuer
ich hab zwar 2 wohnsitze aber nur eine wohnung
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post 12 Jan 2006, 16:09
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Ob jetzt eigentlich das Studentenwerk völlig überflüssigerweise die Wohnheime saniert hat? smile.gif


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 12 Jan 2006, 16:47
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old 's cool!
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ihr redet immer von ungerechtigkeit.. leute die in wgs leben müssen sich auch bad und küche teilen - also auch keine zweitwohnsitzsteuer? man, so ein gejammer..


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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post 12 Jan 2006, 20:40

2. Schein
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Punkte: 125
seit: 14.12.2003

mal ne Frage:

Angenommen es sind wirklich nicht die Voraussetzungen gegeben, dass ich in DD Hauptwohnsitz anmelden muss (nur 3 Tage in DD die Woche bei günstigen Studenplan blush.gif ). Also melde ich wegen der polizeilichen Meldepflicht in DD meinen Zweitwohnsitz an! Konsequenz: Ich werde Steuerpflichtig!! Um das zu umgehen, melde ich hier einfach Hauptwohnsitz an!!
Damit schafft Dresden eine legale Art der Steuerhinterziehung (an sich selbst) oder ??
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post 12 Jan 2006, 22:07
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Zirpende Grille
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Punkte: 3688
seit: 17.06.2004

selbst wenn. die stadt hat mehr davon, wenn du dich hier hauptwohnsitzlich meldest, als sie durch die steuer einnehmen würde. nur mal so frisst der verwaltungsaufwand die einnahmen eh im etwaigen gleichen verhältnis auch wieder auf. das ziel der stadt ist ganz klar mehr einwohner.
übrigens... von wegen gejammer - ich suche (neben meinem verständnis von gerechtigkeit) den weg des gerinsten geldverlustes, dass ich dann halt nicht über ebendiesen sachverhalt und den mangel an selbigen mich beklagen muss...

Dieser Beitrag wurde von sQeedy: 12 Jan 2006, 22:08 bearbeitet


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 13 Jan 2006, 00:14
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Wieder-Dresdner
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Punkte: 401
seit: 27.04.2004

weiß gar nicht was ihr habt - auf der ersten seite steht doch folgendes:
Zitat
[..]Die Zweitwohnungssteuerpflicht beginnt stets mit dem Tag des Einzuges.
Beabsichtigt jemand, weniger als sechs Monate in Dresden seinen Nebenwohnsitz
zu behalten, muss er zunächst weder seinen Nebenwohnsitz
anmelden noch Zweitwohnungssteuer entrichten.[..]

Da ich in der heutigen und schnelllebigen Zeit ja nicht sicher sein kann, das ich nach einem Semester (natürlich dann schon in den Semesterferien um die 6 Monate einzuhalten) nicht schon woanders studiere oder ein Praktikum mache, brauch ich mich ja auch erstmal nicht anzumelden. Wenn ich dann doch wider erwarten länger bleibe, na gut was solls - vielleicht sind in 6 Monaten die Umstände schon wieder ganz anders....


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Wer in den Fußstapfen eines anderen wandelt, hinterläßt keine eigenen Spuren.
William Shakespeare

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post 13 Jan 2006, 15:37

2. Schein
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Punkte: 125
seit: 14.12.2003

ich denke mal mir geht es um folgendes: nicht einfach den weg des geringsten widerstandes zu gehen. klar kann ich einfach hauptwohnsitz anmelden will ich aber nicht. wenn ich mal davon absehe, dass meine Heimatstadt die Bundesmittel bekommen soll, dann denke ich immer noch die Steuer ist für Studenten einfach nicht passend. Es ist für uns einfach keine 2te Wohnung hier (tschuldigung falls ich verallgemeinere)...die Steuer paßt von daher nicht!!! mir sind die richter vom vg lüneburg sehr sympatisch... rofl.gif

Dieser Beitrag wurde von dermuelli: 13 Jan 2006, 15:38 bearbeitet
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post 13 Jan 2006, 16:28
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Puh. Wenn du wirklich immer 4 Tage die Woche nach Hause faehrst koennte sogar zutreffen, dass du in Dresden keine zweite Wohnung hast, sondern eher einen Arbeitsplatz, an dem du weder die Ausgemoeglichkeiten noch neue Freunde geniessen willst. Das trifft aber sicher auf die Menge der Studenten nicht zu. Zum Beispiel auf mich, ich wohne sehr wohl in Dresden, studiere dort, habe meine Freunde und auch meine Wohnung. Bei den meisten ist es halt so, wie Squeedy sagt, dass sie den guenstigen Weg suchen, und wenn ihnen auf dieser Suche die rechtlichen Umstaende egal sind, dann brauchen sie sich auch nicht zu beschweren, dass sie abgezockt werden, sondern muessen sich entscheiden, ob es fuer sie jetzt billiger ist, die Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen, oder ihren Wagen nach Dresden verlegen zu lassen.
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post 13 Jan 2006, 17:56
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3. Schein
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seit: 08.12.2004

ich finds ja toll, dass sich die leute hier melden, die weniger als 6monate hier oder bei ihren eltern wohnen, schön für euch, nur das bringt uns hier nicht weiter. ich bin für vernünftige vorschläge zu abhilfe damit kein student was bezahlen muss, wie die gleichberechtigung der studenten aller wohnheime oder neues aus lüneburg. wenn aber alles nicht hilft, schlage ich vor macht die türen auf, und schon sind wir alle von der steuer befreit wie in den unsanierten wohnheimen.
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post 13 Jan 2006, 18:03
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old 's cool!
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Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

es muss kein student was bezahlen.. man kann sogar noch was bekommen!
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post 13 Jan 2006, 19:46

2. Schein
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Punkte: 125
seit: 14.12.2003

Zitat(yocheckit @ 13 Jan 2006, 18:03)
es muss kein student was bezahlen.. man kann sogar noch was bekommen!
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ja klar die 150€ Umzugsgeld. Darum geht es aber nicht. Steuern sollten gleich belastend sein und ihren Zweck erfüllen. Das macht für Studenten diese Steuer eben nicht!!

@ chris:
naja war nur ein beispiel. mir geht es nicht anders als dir!!! war also nicht wirklich auf mich persönlich bezogen

und man braucht auch aus Lüneburg nicht alles. Niedersachsen ist nicht Sachsen. Wir sollten uns selber kümmern und gem. Zeile 51 (erstmal) Widerspruch einlegen!!!

Ein Bsp. als Kritikpunkt:
§7 BGB regelt den Wohnsitz, aus den §§535ff. BGB läßt sich eine Wohnung definieren - beide Begriffe sind nicht Deckungsgleich!! Der Wohnungsbegriff ergibt sich aus §2 I der Satzung, §12 III SÄchsisches Meldegesetz und §48 SächsBO. Demnach wird ein Großteil der Studenten keine Zweitwohung hier haben. Und das ist ja Sinn und Zweck der Steuer...
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