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Kommt sie, oder kommt sie nicht?
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 14 Jan 2006, 01:53
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1. Schein 
Punkte: 27
seit: 05.05.2005
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lokalpatriotismus???? na klar doch mein nebenwohnsitz bleibt in dresden und ich wohne in WU5, also bin ich befreit die steuer ist mir also egal (naja, eingentlich ist das schon frustrierend, entweder alle mit nebenwohnsitz bezahlen die steuer, oder keiner)
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 17 Jan 2006, 19:30
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5. Schein      
Punkte: 910
seit: 21.10.2004
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so denn, hab mich heut unproblematisch umgemeldet. mit fahrt, nummer ziehen und warten so grob 1 1/4 h. passt schon.
mfg zazi
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believe in music to survive enter next elbklang
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 18 Jan 2006, 00:22
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4. Schein    
Punkte: 350
seit: 13.01.2004
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so siehts aus.......den zentral peripheren räumen ( grade in ost deutschland; ja ich stamme auch aus so einem raum ) wandern schon genug jugendliche in den westen bzw. in die großen städte ab --> weniger geld inner tasche dresden ist meiner meinung nach groß genug, da muss man mich nich mit sonem schwachsinn wie zweitwohnsitzsteuer belegen. soll doch dresden die ganzen gemeinden rundherum eingemeinden, da ist schließlich die mehrzahl der "ehemaligen dresdner" hingezogen, solln die sich da ihr geld holen. ausserdem kann ich mich nicht damit anfreunden sachse zu sein
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 18 Jan 2006, 10:23
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1. Schein 
Punkte: 12
seit: 17.10.2005
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Zitat(stroeh @ 17 Jan 2006, 20:31) ich sehs nich ein weder meinen geldbeutel noch mich der Stadt Dresden in Rachen zu schmeissen  ach quatsch nich blöd, hier gern studieren wollen, bafög in anspruch nehmen, vielleicht noch nen spitzen wohnheimplatz besetzen, und dann so ein dummes gerede.
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 19 Jan 2006, 02:31
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3. Schein   
Punkte: 167
seit: 04.10.2005
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@JoSchu: eingetragene Lebensgemeinschaft: sehr wohl wird da ein Unterschied gemacht. Das Grundgesetz schützt nur die Ehe - und nichts mehr!
@Chris: die Beschwerde zur "Ungleichbehandlung" wird vermutlich nur den Effekt bringen, daß man nicht mehr die Bauordnung zu Grunde legt, sondern jeglichen Wohnraum, wie z.B. in Dipps.
@Pommeraner: wenn du aber dann länger drin wohnst, zählt der gesamte Zeitraum. Und das mit dem woanders Praktikum machen greift auch nur, wenn du dein Zimmerchen abgibst.
@dermuelli: vor der Frage stand ich auch schon. Es gibt einfach zu viele Auslegungen für einen Begriff. Der §7 BGB bezieht sich auf die ladefähige Adresse. Sprich: du hast jemanden die Autoscheibe ein - und der weiß, vor welches Gericht er dich zu ziehen darf, wenn ihr euch nicht einig werdet! Steuerrechtlich ist § 8 AO relevant ...
und noch mal meine 2ct zur Grundsatzfrage ummelden: für viele trifft es sicherlich zu, daß - wenn man einmal genau betrachtet - der Hauptwohnsitz definitionsgemäß in DD liegt. Es gibt Ausnahmefälle, zähle mich da im Moment auch dazu, wo es nicht ganz der Fall ist.
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 19 Jan 2006, 23:55
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4. Schein    
Punkte: 456
seit: 01.12.2003
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Also ich versteh die ganze Aufregung nicht. Ich würd in DD und jeder anderen Stadt ordentlich absahnen, als Rache für diesen Schwachsinn.
1.) Der Effekt bzgl. Studenten (ein Dresdner wohnt in Leipzig und umgekehrt) ist doch Deutschlandweit quasi gleich (wer wohnt wo) und darüber hinaus: ne Stadt wie Dresden muss nicht rumheulen, wenn ich mein kleines Dorf unterstütze.
2.) Erwartete Einnahmen: 700.000 € per anno, lächerlich zur Haushaltssanierung, da lohnt nicht mal der Verwaltungsaufwand und für die Kohle wird kein Beamter von Haus zu Haus ziehen.
3.) Es gibt eine Million Gründe seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern zu haben: dazu zählen auch so Sachen wie Baukindergeld, insofern ist ne ZWS einfach unverschämt.
4.) Der ganze Quatsch mit wieviel wohn ich wo interessiert keine Sau. Als ob irgendjemand prüfen kann, wieviel Prozente ich in Dresden wohne. Insofern macht Euch keine Kopp wg. der Hauptwohnsitz- Nebenwohnsitzregelung.
5.) Ne Versicherung interessiert i.d.R. nicht die Bohne, wo ich Hauptwohnsitzmäßig wohne und mit nem guten Vertreter können Haftpflicht-, Hausrat-, Auto usw. ruhig über die Eltern laufen. Das gilt sogar fürs Wohnen in ner WG, das ist nämlich kein EIGENER Haushalt.
6.) Nicht jeder, der nen Adressaufkleber hat, wohnt in Dresden. Eine Adresse kann auch ne Postfachadresse sein und zur Verwaltung dienen: Wer ist den Herr X auf Ihrem Adressschild, wohnt der hier ? Ach quatsch, dass ist nur ne Postfachadresse, der ist grad in China (Auslandssemester) oder ein halbes Jahr jobben woanders. Ich verwalte nur die wichtige Post.
Dieser Beitrag wurde von mr.orange: 20 Jan 2006, 00:27 bearbeitet
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Dry your eyes mate, I know you want to make her see how much this pain hurts. But you've got to walk away now, it's over.
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 20 Jan 2006, 14:54
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Boeck    
Punkte: 436
seit: 08.12.2005
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So wie ich das jetzt mitbekommen habe sind ja nun doch schon einige gegen die ZWS. Gebt ihr die zettel für die Stezerbemessung ab, oder lasst ihr sie ganz einfach "verschwinden"? Ich war auch schon mal wegen dieser Sache beim Anwalt gewesen. Dieser meinte zu mir ich solle jetzt erstmal abwarten und den Bogen erst abgeben, wenn die Frist da ist. Es kann sich ja noch viel ändern. Und noch geiler finde ich ja das bei mir auf dem Zettel steht das ich diesen bis zum 5.2.06 wieder abgeben soll.....toll, das ist ein Sonntag Manchmal denken die da auch nicht nach. Hat nun eigentlich jemand Interesse an einer Klage gegen die Stadt, oder wie funktioniert das mit Widerspruch gegen §51. Ich denke mal es wäre besser wenn man sich zusammen organisiert, anstatt es jeder alleine probiert. Zusammen findet man vll mehr Gehör. mfg Glubschoge
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~~Music is my life~~
----> d(°_°)b <----
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 22 Jan 2006, 16:15
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2. Schein  
Punkte: 125
seit: 14.12.2003
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@dermuelli: vor der Frage stand ich auch schon. Es gibt einfach zu viele Auslegungen für einen Begriff. Der §7 BGB bezieht sich auf die ladefähige Adresse. Sprich: du hast jemanden die Autoscheibe ein - und der weiß, vor welches Gericht er dich zu ziehen darf, wenn ihr euch nicht einig werdet! Steuerrechtlich ist § 8 AO relevant ...
ich denke die AO findet keine Anwendung. Gem. § 1 I 1 AO gilt diese für alle Steuern die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Finanzbehörden verwaltet werden. Ausweitend dabei § 1 II AO auf Gemeinden übertragene Steuern. In Frage kommen aber nur Realsteuern. Gem. § 3 II AO sind Realsteuern nur die Grund- und Gewerbesteuer. Der §8 AO bzw. die ganze AO dürfte meines Erachtens gar nicht zu Anwendung kommen. Die ZWS sollte also nicht darunter fallen, da sie nur aufrgrund einer Satzung von DD erlassen ist und ebenfalls nicht durch eine Bundes/Finanzbehörde verwltet wird.
zu dem Beitrag vom Stura: Das Urteil ist gut und sollte natürlich Basis der Argumentation sein. nur leider ist das Urteil nicht rechtskräftig!! es nützt also wenig sich auf Argumente dieser Instanz zu berufen. Die bzw. der Richter hatten halt nen studentenfreundlichen Tag d.h. nicht das dies in DD zum Erfolg führt!!! mir ist das nicht wasser dicht genug. man sollte sich noch eigene Gedanken machen. liegt wohnung überhauot vor...usw. usw.
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 22 Jan 2006, 16:24
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Neuling
Punkte: 8
seit: 17.11.2004
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jo, ich will auch was wasserdichtes  . dass wir gar kein einkommen haben und deswegen gar keine steuer bezahlen können, is wohl kein gutes argument, oder?
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