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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


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Antworten(150 - 164)
post 14 Jan 2006, 00:53
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1. Schein
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Punkte: 27
seit: 04.05.2005

lokalpatriotismus????
na klar doch
mein nebenwohnsitz bleibt in dresden
und ich wohne in WU5, also bin ich befreit
die steuer ist mir also egal
(naja, eingentlich ist das schon frustrierend, entweder alle mit nebenwohnsitz bezahlen die steuer, oder keiner)
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post 17 Jan 2006, 13:13
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Grinsefranzi
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Punkte: 1015
seit: 01.04.2005

Na tollo... Wu3 ist natürlich auch betroffen und nun habe ich meinen thüringer Status abgelegt... rofl.gif

So... und da ich mich erst gestern ummelden war bekomm i wohl auch erstmal keine 150 Euro.... dacht ja immer i komm drumrum....

Oder weiss vll jmd ob ich evtl doch noch meine Umzugsbeihilfe bekomme und nicht noch ein Jahr daruf warten muss!?
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post 17 Jan 2006, 18:30
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5. Schein
******

Punkte: 910
seit: 21.10.2004

so denn, hab mich heut unproblematisch umgemeldet. mit fahrt, nummer ziehen und warten so grob 1 1/4 h. passt schon.

mfg zazi


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post 17 Jan 2006, 20:31
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

mir drängt sich der eindruck auf, dass sich der eine oder andere student für den weg des geringsten wiederstands entschieden hat

ich sehs nich ein weder meinen geldbeutel noch mich der Stadt Dresden in Rachen zu schmeissen
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post 17 Jan 2006, 23:22
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4. Schein
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Punkte: 350
seit: 13.01.2004

so siehts aus.......den zentral peripheren räumen ( grade in ost deutschland; ja ich stamme auch aus so einem raum ) wandern schon genug jugendliche in den westen bzw. in die großen städte ab --> weniger geld inner tasche


dresden ist meiner meinung nach groß genug, da muss man mich nich mit sonem schwachsinn wie zweitwohnsitzsteuer belegen. soll doch dresden die ganzen gemeinden rundherum eingemeinden, da ist schließlich die mehrzahl der "ehemaligen dresdner" hingezogen, solln die sich da ihr geld holen. angry.gif


ausserdem kann ich mich nicht damit anfreunden sachse zu sein biggrin.gif
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post 18 Jan 2006, 09:23

1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 17.10.2005

Zitat(stroeh @ 17 Jan 2006, 20:31)
ich sehs nich ein weder meinen geldbeutel noch mich der Stadt Dresden in Rachen zu schmeissen
*


ach quatsch nich blöd, hier gern studieren wollen, bafög in anspruch nehmen, vielleicht noch nen spitzen wohnheimplatz besetzen, und dann so ein dummes gerede.
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post 18 Jan 2006, 10:52
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~Beastie Girl~
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Punkte: 13190
seit: 01.10.2003

bis auf dass ich gern in dresden bin, trifft nix auf mich zu. und trotzdem bin ich jetz dresdner. .


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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

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minilusch3n geschlüpft
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post 19 Jan 2006, 01:31
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3. Schein
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Punkte: 167
seit: 04.10.2005

@JoSchu: eingetragene Lebensgemeinschaft: sehr wohl wird da ein Unterschied gemacht. Das Grundgesetz schützt nur die Ehe - und nichts mehr!

@Chris: die Beschwerde zur "Ungleichbehandlung" wird vermutlich nur den Effekt bringen, daß man nicht mehr die Bauordnung zu Grunde legt, sondern jeglichen Wohnraum, wie z.B. in Dipps.

@Pommeraner: wenn du aber dann länger drin wohnst, zählt der gesamte Zeitraum. Und das mit dem woanders Praktikum machen greift auch nur, wenn du dein Zimmerchen abgibst.

@dermuelli: vor der Frage stand ich auch schon. Es gibt einfach zu viele Auslegungen für einen Begriff. Der §7 BGB bezieht sich auf die ladefähige Adresse. Sprich: du hast jemanden die Autoscheibe ein - und der weiß, vor welches Gericht er dich zu ziehen darf, wenn ihr euch nicht einig werdet! Steuerrechtlich ist § 8 AO relevant ...

und noch mal meine 2ct zur Grundsatzfrage ummelden: für viele trifft es sicherlich zu, daß - wenn man einmal genau betrachtet - der Hauptwohnsitz definitionsgemäß in DD liegt. Es gibt Ausnahmefälle, zähle mich da im Moment auch dazu, wo es nicht ganz der Fall ist.
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post 19 Jan 2006, 22:55
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4. Schein
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seit: 01.12.2003

Also ich versteh die ganze Aufregung nicht. Ich würd in DD und jeder anderen Stadt ordentlich absahnen, als Rache für diesen Schwachsinn.

1.) Der Effekt bzgl. Studenten (ein Dresdner wohnt in Leipzig und umgekehrt) ist doch Deutschlandweit quasi gleich (wer wohnt wo) und darüber hinaus: ne Stadt wie Dresden muss nicht rumheulen, wenn ich mein kleines Dorf unterstütze.

2.) Erwartete Einnahmen: 700.000 € per anno, lächerlich zur Haushaltssanierung, da lohnt nicht mal der Verwaltungsaufwand und für die Kohle wird kein Beamter von Haus zu Haus ziehen.

3.) Es gibt eine Million Gründe seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern zu haben: dazu zählen auch so Sachen wie Baukindergeld, insofern ist ne ZWS einfach unverschämt.

4.) Der ganze Quatsch mit wieviel wohn ich wo interessiert keine Sau. Als ob irgendjemand prüfen kann, wieviel Prozente ich in Dresden wohne. Insofern macht Euch keine Kopp wg. der Hauptwohnsitz- Nebenwohnsitzregelung.

5.) Ne Versicherung interessiert i.d.R. nicht die Bohne, wo ich Hauptwohnsitzmäßig wohne und mit nem guten Vertreter können Haftpflicht-, Hausrat-, Auto usw. ruhig über die Eltern laufen. Das gilt sogar fürs Wohnen in ner WG, das ist nämlich kein EIGENER Haushalt.

6.) Nicht jeder, der nen Adressaufkleber hat, wohnt in Dresden. Eine Adresse kann auch ne Postfachadresse sein und zur Verwaltung dienen: Wer ist den Herr X auf Ihrem Adressschild, wohnt der hier ? Ach quatsch, dass ist nur ne Postfachadresse, der ist grad in China (Auslandssemester) oder ein halbes Jahr jobben woanders. Ich verwalte nur die wichtige Post.

Dieser Beitrag wurde von mr.orange: 19 Jan 2006, 23:27 bearbeitet


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Dry your eyes mate, I know you want to make her see how much this pain hurts. But you've got to walk away now, it's over.
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post 20 Jan 2006, 13:54
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Boeck
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seit: 08.12.2005

So wie ich das jetzt mitbekommen habe sind ja nun doch schon einige gegen die ZWS.

Gebt ihr die zettel für die Stezerbemessung ab, oder lasst ihr sie ganz einfach "verschwinden"?

Ich war auch schon mal wegen dieser Sache beim Anwalt gewesen. Dieser meinte zu mir ich solle jetzt erstmal abwarten und den Bogen erst abgeben, wenn die Frist da ist. Es kann sich ja noch viel ändern. Und noch geiler finde ich ja das bei mir auf dem Zettel steht das ich diesen bis zum 5.2.06 wieder abgeben soll.....toll, das ist ein Sonntag rofl.gif rofl.gif
Manchmal denken die da auch nicht nach.

Hat nun eigentlich jemand Interesse an einer Klage gegen die Stadt, oder wie funktioniert das mit Widerspruch gegen §51.

Ich denke mal es wäre besser wenn man sich zusammen organisiert, anstatt es jeder alleine probiert. Zusammen findet man vll mehr Gehör.

mfg Glubschoge


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post 20 Jan 2006, 17:33
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Zirpende Grille
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Punkte: 3688
seit: 17.06.2004

siehe auch hier


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 22 Jan 2006, 15:15

2. Schein
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Punkte: 125
seit: 14.12.2003


@dermuelli: vor der Frage stand ich auch schon. Es gibt einfach zu viele Auslegungen für einen Begriff. Der §7 BGB bezieht sich auf die ladefähige Adresse. Sprich: du hast jemanden die Autoscheibe ein - und der weiß, vor welches Gericht er dich zu ziehen darf, wenn ihr euch nicht einig werdet! Steuerrechtlich ist § 8 AO relevant ...

ich denke die AO findet keine Anwendung.
Gem. § 1 I 1 AO gilt diese für alle Steuern die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Finanzbehörden verwaltet werden. Ausweitend dabei § 1 II AO auf Gemeinden übertragene Steuern. In Frage kommen aber nur Realsteuern. Gem. § 3 II AO sind Realsteuern nur die Grund- und Gewerbesteuer. Der §8 AO bzw. die ganze AO dürfte meines Erachtens gar nicht zu Anwendung kommen. Die ZWS sollte also nicht darunter fallen, da sie nur aufrgrund einer Satzung von DD erlassen ist und ebenfalls nicht durch eine Bundes/Finanzbehörde verwltet wird.

zu dem Beitrag vom Stura: Das Urteil ist gut und sollte natürlich Basis der Argumentation sein. nur leider ist das Urteil nicht rechtskräftig!! es nützt also wenig sich auf Argumente dieser Instanz zu berufen. Die bzw. der Richter hatten halt nen studentenfreundlichen Tag d.h. nicht das dies in DD zum Erfolg führt!!! mir ist das nicht wasser dicht genug. man sollte sich noch eigene Gedanken machen. liegt wohnung überhauot vor...usw. usw.
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post 22 Jan 2006, 15:24

Neuling


Punkte: 8
seit: 17.11.2004

jo, ich will auch was wasserdichtes smile.gif. dass wir gar kein einkommen haben und deswegen gar keine steuer bezahlen können, is wohl kein gutes argument, oder?
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post 23 Jan 2006, 18:22
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

hab heute von meinem Recht-Prof erfahren:
einhaltung der Frist ist Montag, der 6.2.06
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post 23 Jan 2006, 21:04

Vordiplom
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Punkte: 611
seit: 11.11.2004

also steuerberater meiner eltern hat sich die erklärung mitgenommen, angeschaut und meint er würde se für uns ausfüllen. als student hat man nen zu geringes einkommen um die steuer zu zahlen. also kommen wir wohl nochma davon wink.gif
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