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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


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Antworten(165 - 179)
post 24 Jan 2006, 09:55

3. Schein
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Punkte: 172
seit: 27.10.2005

na dann bitte mal veröffentlichen, was der gute mann da ausgefüllt hat!
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post 24 Jan 2006, 11:46

Neuling


Punkte: 8
seit: 17.11.2004

aufjedenfall das wäre nett - 324€ pro jahr net(t) smile.gif

Dieser Beitrag wurde von lutz: 24 Jan 2006, 11:47 bearbeitet
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post 24 Jan 2006, 12:23

3. Schein
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Punkte: 172
seit: 27.10.2005

Zitat(lutz @ 24 Jan 2006, 11:46)
aufjedenfall das wäre nett - 324€ pro jahr net(t) smile.gif
*


shocking.gif wohnst du in nem palast? lol.gif
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post 24 Jan 2006, 15:16
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2. Schein
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Punkte: 78
seit: 20.10.2005

kriegt eigentlich jeder student mit nebenwohnung dieses schreiben von der stadt dresden?
ich hab nämlich noch nichts bekommen. (ich wohne budapester str.)
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post 24 Jan 2006, 15:45
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rationaler Idealist
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Punkte: 1233
seit: 01.10.2003

Bei uns (Buda) dürfte es sich ungefähr wie bei der Petersburger verhalten, d.h. nur die Penthouse-Bewohner im elften Stock sind (vermutlich) betroffen. Es können doch 12 Leute in Bad und Küche, die das nicht nutzen.


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Was haben ein Mann und ein Gebrauchtwagen gemeinsam?
Beide sind leicht zu kriegen, billig und unzuverlässig.

Zu fällen einen schönen Baum
Braucht's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
Braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert

Früher morgens wach ich auf - 16 Uhr 10,
die ganze Welt scheint sich um mich zu drehen.
Nur im Magen fühle ich mich nicht so recht,
eins von den 30 Bierchen gestern war wohl schlecht.
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post 24 Jan 2006, 22:14

3. Schein
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Punkte: 229
seit: 12.04.2004

Sind in der Petersburger die Wohnbereiche nicht auch abgetrennt?
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post 25 Jan 2006, 12:12
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schokohörnchen
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Punkte: 722
seit: 06.10.2004

ja eigentlich schon ich wohn inner pet 21 und da haste eben für 8 mann ne abgeschlossene (!) wg mit ner eigenen eingangstüre 4 bädern und ner küche. und auf der andren seite das ganze nochmal spiegelverkehrt... aber auch wir haben noch nix an post bekommen... shifty.gif


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in der phantasie ist alles möglich...ich bin ein regenbogen mit toupierten haaren
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post 25 Jan 2006, 12:30
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rationaler Idealist
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Punkte: 1233
seit: 01.10.2003

Zitat(René @ 19 Jan 2006, 01:31)
Aus den hier vorhandenen Threads nur eine Zusammenfassung:

War heute beim Studentenwerk ! Ich muß keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen ! Das heißt alle die, die in der St. Petersburger 21/25/29 in den 8ter WG's wohnen nicht. Das Dachgeschoss und die Nebengebäude sind jedoch von der Regelung ausgeschlossen !
*

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post 25 Jan 2006, 21:07
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1. Schein
*

Punkte: 19
seit: 10.12.2004

10%von der Grundmiete - immerhin das Geld wird dan in Projekte gesteckt wie die 47Mio.€ teurer Postplatzt oder die Waldschlösschenbrücke wo man jetzt schon Geld Geld investiert obwohl noch keine Brücke steht nur weil die Elbufer"WELTKULTURERBE" von Unesco sind.

Dieser Beitrag wurde von bohswjaty: 25 Jan 2006, 21:09 bearbeitet
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post 26 Jan 2006, 12:01
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schokohörnchen
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Punkte: 722
seit: 06.10.2004

jupp man kann rené hier nur zustimmen habe heute auch selbiges erfahren...

in der pet21/25/29 zahlen alle die, die inner achter wg wohnen keine steuer...

pech haben die leute die oben in den penthouses wohnen und die in den anbauten sad.gif

Dieser Beitrag wurde von babyG: 26 Jan 2006, 12:01 bearbeitet
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post 26 Jan 2006, 16:09
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4. Schein
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Punkte: 456
seit: 01.12.2003

Ich freue mich, wenn alle in der Petersburger (bis auf Ausnahmen) nicht zahlen müssen. Allerdings ist das für mich schon der Grund, keine Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen, denn nach sächs. Bauordnung gelten auch die 8er WGs als Wohnung, da es sich, wenn ich das hier richtig verstanden habe (ich kenne die Petersburger nicht!), um abgeschlossene, bzw. abschließbare Wohnbereiche handelt, zu denen nicht jedermann Zugang hat.

Ergo: wir haben hier schon vor dem Gesetz (sächs. Bauordnung, Zweitwohnsitzsteuersatzung der Stadt Dresden) eine Ungleichbehandlung, die es auch jedem anderen WG-Mitglied erlaubt, keine Zweitwohnsitzsteuer abzuführen.


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Dry your eyes mate, I know you want to make her see how much this pain hurts. But you've got to walk away now, it's over.
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post 26 Jan 2006, 20:28
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3. Schein
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Punkte: 160
seit: 20.10.2004

wenn sich die stadt bei mir meldet wegen zweitwohnsitzsteuer, geb ich ihnen das hier

http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php?id=26

und werd wohl auch klagen oder nach freital ziehen.... crying.gif


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Niemals wurde ein Tier so gehasst und dennoch wandelt er auf uralten Pfaden, die nur er kennt, wieder nach Deutschland
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post 26 Jan 2006, 21:56
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schokohörnchen
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Punkte: 722
seit: 06.10.2004

@mr.organge
und genau das könnt und solltet ihr auch bei der begründung warum ihr nicht zahlen wollt. z.b. mit anführen. dieser punkt widerspricht VÖLLIG dem prinizip der gleichbehandlung
wir sind alle studenten ergo kann es doch eigentlich nicht sein dass einer zaheln muss und der andere nicht.. manchmal wüsste ich echt zu gerne wer sich so einen schnulli ausdenkt.. angry.gif wacko.gif
hatte auch schon mal überlegt ob man veruschen könnte an geeigneter oberer stelle mal vorsichtig nachzuhaken.. beim bügermeister oder im landtag oder so...... aber ich hab da keine kontakte hin..
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post 26 Jan 2006, 22:18
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Zirpende Grille
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Punkte: 3688
seit: 17.06.2004

oberbuergermeister@dresden.de
Vielleicht kann da aber auch die gleichstellungsstelle@dresden.de weiterhelfen? bigwink.gif
(Bitte nicht ernsthaft auffassen - da hinzuschreiben halte ich für wenig sinnvoll...)
Ab besten den vom StuRa ausgearbeiteten Plan umsetzen und Geschlossenheit demonstrieren.


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 31 Jan 2006, 10:54

3. Schein
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Punkte: 172
seit: 27.10.2005

in der CAZ verweisen sie auf den § 40 (2) der sächischen bauordnung. kann man das als zweitwohnsitzsteuerpflichtiger wohnheimbewohner vielleicht verwerten?

§40 Abs 2 der sächsischen Bauordnung:
Jede Wohnung muß einen eigenen Wasserzähler haben; dies gilt auch für Wohnungen in bestehenden Gebäuden, wenn die Wasserinstallation erneuert oder wesentlich geändert wird. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann.
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