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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
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sz-online.de
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schildkroet
post 12 Dec 2005, 15:20
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*rofl* es soll ja Leute geben, die das aus Spass getan haben, so eine Heterosexuelle
Homo-Ehe. Konfrontiert mit einer 13. Monatsmiete und Frauenmangel (jedenfalls Mangel
an Frauen die mich ehelichen würden) bin ich schon fast soweit, das wäre doch echt der
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post 12 Dec 2005, 15:36
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Gut, ich stelle mich as Trauzeuge zur Verfügung. happy.gif


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post 20 Dec 2005, 13:53
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2. Schein
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seit: 14.04.2005

neue Info....für Leute die in einem Studentenwohnheim wohnen in einer WG (nicht Appartment)

alle die die in so einer Wohnform wohnen sind von der Zweitwohnsitzsteuer befreit.
Begründung liegt darin:
Die Küche liegt außerhalb der verschließbaren Tür!
die Tür im Flur ist meistens nicht verschließbar und kann somit nicht als "Wohnungstür" betrachtet werden, eher als Fluchttür.
Hinter der verschließbaren Tür (Bsp. Wu´s) liegt nur das Zimmer und das Bad.

Da Küche außerhalb der Wohnung liegt, nach der Definiton keine Wohnung im Sinne der Zweitwohnsitzsteuerverordnung.

Dies betrifft zwar nur sehr wenige Leute, aber trotzdemn interessant für diejenigen.
Geht also gleich zu eurer Wohnheimbereichsleiterin und laßt es euch schriftlich geben.
Bzw könnt ihr Einspruch auf den ebscheid einlegen.
Ich hab meine Befreiung schon! (8er WG, WU)


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Stachelbeersaft.......

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post 20 Dec 2005, 13:59
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seit: 02.06.2005

Dürfte aber nur für die unsanierten WUs gelten. Hier in der Wu9 liegen Küche und Bad hinter einer verschließbaren Wohnungstür.
Aber gut, das Thema hat sich ja für mich sowieso erledigt. *dresdner sei*
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post 20 Dec 2005, 14:15
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2. Schein
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Punkte: 85
seit: 14.04.2005

deswegen ssagte ich ja, dies betrifft die 8er WG´s, nicht die Appartments!!!
in den appartments! Da sind logischerweise Küche und Bad hinter einer verschließbaren Tür!

Aber eben nicht in den 8er Wg´s
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post 20 Dec 2005, 14:36
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Boeck
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Ich werde ja sehn was die haben wollen, Der Steuerbescheid wird ja dann im Januar ins Haus kommen. Also mir war so das es 10% der Jahreskaltmiete sind. Das sind bei mir 120€ im Jahr.

Aber mal noch ne andere Frage. Wie siehts eigentlich mit ner Sammelklage gegen die STadt aus, weil ich bin mit der zws nicht einverstanden!


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post 20 Dec 2005, 16:54
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Zitat(Cinneman @ 20 Dec 2005, 13:53)
neue Info....für Leute die in einem Studentenwohnheim wohnen in einer WG (nicht Appartment)

alle die die in so einer Wohnform wohnen sind von der Zweitwohnsitzsteuer befreit.
Begründung liegt darin:
Die Küche liegt außerhalb der verschließbaren Tür!
die Tür im Flur ist meistens nicht verschließbar und kann somit nicht als "Wohnungstür" betrachtet werden, eher als Fluchttür.
Hinter der verschließbaren Tür (Bsp. Wu´s) liegt nur das Zimmer und das Bad.

Da Küche außerhalb der Wohnung liegt, nach der Definiton keine Wohnung im Sinne der Zweitwohnsitzsteuerverordnung.

Dies betrifft zwar nur sehr wenige Leute, aber trotzdemn interessant für diejenigen.
Geht also gleich zu eurer Wohnheimbereichsleiterin und laßt es euch schriftlich geben.
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post 20 Dec 2005, 18:37
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So richtig kann ich das ganze Tammtamm nicht verstehen. Wer in DD mit studieren anfängt meldet sich eben hier mit Hauptwohnsitz an und Basta. Einziger Nachteil könnte die Versicherung sein, die man dann evtl. selber löhnen muss, aber das ist billiger als zws. Die meisten Studenten sind die Woche über hier und selbst die Heimscheißer, die jedes WE heim zu Mutti heulen fahren, sind damit mehr in DD, als zu Hause, was einen Hauptwohnsitz in DD rechtfertigt. Wer den hier nicht anmelden will, is selber Schuld. Ich finde die zws gerechtfertigt, da die meisten zweitwohnungsinhabenden Studenten wie oben beschrieben mehr in DD als zu Hause wohnen und dabei stättische Einrichtungen mehr oder weniger benutzen, die nunmal Geld kosten. Manche Studenten müssen die zws nicht zahlen, damit betrifft es weniger Leute und eine Hauptwohnsitzanmeldung kostet nichts, ganz im Gegenteil, man bekommt noch Umzugsbeihilfe dafür.


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post 20 Dec 2005, 19:19

3. Schein
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seit: 13.04.2004

Zitat(Stormi @ 20 Dec 2005, 18:37)
... Die meisten Studenten sind die Woche über hier und selbst die Heimscheißer, die jedes WE heim zu Mutti heulen fahren, ....
*


hey, es gibt auch menschen die hobbys besitzen, welche ortsgebunden und zeitaufwändig sind, womit das heimfahren gerechtfertigt ist... heimatloser yeahrite.gif

Dieser Beitrag wurde von sagitta: 20 Dec 2005, 19:21 bearbeitet


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post 20 Dec 2005, 20:16
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seit: 02.06.2005

Zitat(Cinneman @ 20 Dec 2005, 14:15)
deswegen ssagte ich ja, dies betrifft die 8er WG´s, nicht die Appartments!!!
in den appartments! Da sind logischerweise Küche und Bad hinter einer verschließbaren Tür!

Aber eben nicht in den 8er Wg´s
*

Also ich wohn in ner 2er WG. Als Appartement würd ich das nicht unbedingt bezeichnen.
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post 20 Dec 2005, 23:14
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3. Schein
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http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=11

-> hier gibt es eine Übersicht über pflichtige und freie Wohnheime. Beim Rest bin ich noch etwas auf der Spur ...
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post 21 Dec 2005, 06:17
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der christian
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Zitat(René @ 20 Dec 2005, 23:14)
http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=11-> hier gibt es eine Übersicht über pflichtige und freie Wohnheime. Beim Rest bin ich noch etwas auf der Spur ...
Nette Seite...aber, dass man in der HSS50 derzeit keine Nebenwohnsitzsteuer zahlen muss, ist, dass Bauarbeiter das gesamte Gebäude entkernt haben und das Gebäude nach der Sanierung nur noch Gästehaus ist, also insbesondere kein Wohnheim mehr, sondern eher "billiges Hotel".

Bei den restlichen "echten Wohnheimen" dürfte es sich dann um solche handeln, die die Küche nicht innerhalb der "Wohneinheit" haben...demnach sind keine weiteren Ausnahmen mehr zu erwarten, oder?
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post 21 Dec 2005, 09:17
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-=230-pfünder=-
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Punkte: 982
seit: 30.10.2003

Zitat(Stormi @ 20 Dec 2005, 18:37)
Die meisten Studenten sind die Woche über hier und selbst die Heimscheißer, die jedes WE heim zu Mutti heulen fahren, sind damit mehr in DD, als zu Hause, was einen Hauptwohnsitz in DD rechtfertigt.
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Brauchst Du medizinische Hilfe? Schalt' mal einen Gang zurück! Zum einen hat man, wie bereits genannt, Hobbys, denen man nachgeht. Zum anderen hat man auch Verpflichtungen, die nicht gerade unbedeutend sind.
Außerdem möchte ich gern mal Deine Berechnung dazu sehen: wenn ich nämlich die vorlesungsfreie Zeit daheim bin, bin ich mehr zuhause als in Dresden!


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(\__/)
(X.x ) (> < ) This was Bunny! I chopped his head off because he was extremely annoying!
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post 21 Dec 2005, 11:03

Exmatrikulator
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lol.gif naja der stormi eben, so is er nunmal unser klabautermann shifty.gif


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tabula rasa
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post 21 Dec 2005, 14:55
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eXma Poltergeist
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Oh man da hab ich die Hobbyzivis aber ganz schön aus der Fassung gebracht, ist ja sonst nicht meine Art cool.gif
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