_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 373 gäste

>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

Themen Layout: Standard · [Linear] · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 25 Jan 2005, 23:10
avatar
Vordiplom
*****

Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten(60 - 74)
post 19 Nov 2005, 11:27
avatar
3. Schein
***

Punkte: 167
seit: 04.10.2005

den Verwaltungsakt stelle ich mir nicht weiter schlimm vor. Der Hauptwohnsitz muß wissen, wo du Nebenwohnsitze gemeldet hast - der Rest ist dann eigentlich Automatismus, den Computer übernehmen können ...
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 19 Nov 2005, 18:23
avatar
Leisetreter
********

Punkte: 1723
seit: 20.10.2004

Aus dem anderen Thema:
Zitat(René @ 19 Nov 2005, 11:27)
So beschreibt das Studentenwerk die Gutzkowstraße:

Zitat

Wohneinheiten für 6 bis 8 Mieter; Küche und Bad (D/WC/WB) IN den Wohngruppen


das klingt für mich sehr stark nach Steuer ...


Ich wohne da rein zufällig, es sind keine abgeschlossenen WGs, sondern ein langer Gang über die gesamte Etage, wovon jeweils die Zimmer, Küchen und Bäder abgehen. Die Küchen, Bäder und Zimemr sind einzelnd abschließbar, aber in den WG-Bereich kann jeder. Wenn ich also in die Küche oder das Bad will, muss ich durch nicht abgeschlossenen Wohnbereich. Oder habe ich da was falsch verstanden?


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 19 Nov 2005, 19:37
avatar
3. Schein
***

Punkte: 167
seit: 04.10.2005

Zitat(Silenzium @ 19 Nov 2005, 18:23)
Aus dem anderen Thema:
das klingt für mich sehr stark nach Steuer ...


Ich wohne da rein zufällig, es sind keine abgeschlossenen WGs, sondern ein langer Gang über die gesamte Etage, wovon jeweils die Zimmer, Küchen und Bäder abgehen. Die Küchen, Bäder und Zimemr sind einzelnd abschließbar, aber in den WG-Bereich kann jeder. Wenn ich also in die Küche oder das Bad will, muss ich durch nicht abgeschlossenen Wohnbereich. Oder habe ich da was falsch verstanden?
*


komme ich von dem Gang ohne verschließbare Tür zum Treppenhaus? Falls ja -> dann klingt es gut!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 19 Nov 2005, 19:58
avatar
Leisetreter
********

Punkte: 1723
seit: 20.10.2004

Zitat(René @ 19 Nov 2005, 19:37)
komme ich von dem Gang ohne verschließbare Tür zum Treppenhaus? Falls ja -> dann klingt es gut!
*

Jo, du kommst sogar zu allen 5 Treppen ohne verschließbare Tür. smile.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 20 Nov 2005, 17:33
avatar
3. Schein
***

Punkte: 280
seit: 23.05.2005

woher kommt eigentlich die info, daßes sich um eine wohnung handeln muß hat jemand den entwurf gelesen?

hier mal wieder die von mir schon angesprochene nürnberger version:

dort ist die rede von: ...jedem umschlossenen wohnraum, der zum aufenthalt und schlafen dient ... also auch: zimmer zur untermiete, zimer in wohnheimen, ja sogar theoretisch wohnwagen, wenn man unter dieser adresse gemeldet ist


viell sehen die dresdner das ja nicht ganz so eng....





--------------------
"Ein arroganter Stinkstiefel aus der Akademiker-Bronx Dresden Neustadt., vereint die fußballerischen Fähigkeiten von Bukowski mit dem lyrischen Talent von Michael Ballack"
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 20 Nov 2005, 20:25
avatar
3. Schein
***

Punkte: 167
seit: 04.10.2005

@Marek:

Die Zweitwohnsitzsteuer wird von der Kommune erhoben. Folglich kann jede Kommune eine andere Satzung haben. Auf zweitwohnsitzsteuer.de gibt es eine kleine Übersicht über die Städte mit ZWS und jeweils einen Link zur Satzung.

Aus der Dresdner Satzung:

Zitat
und den Anforderungen aus § 48 der Sächsischen Bauordnung in
der Neufassung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200) genügt.


Der Rest ist in der Bauordnung defininiert!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 21 Nov 2005, 21:39
avatar
2. Schein
**

Punkte: 85
seit: 14.04.2005

http://www.dresden.de/pdf/satzungen/satzun...nungssteuer.pdf

hier mal die Ausfertigung des Gesetztes zur Zweitwohnsitzsteuer


--------------------
Stachelbeersaft.......

bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Nov 2005, 12:23
avatar
1. Schein
*

Punkte: 41
seit: 19.04.2005

Also für mich ist das alles Humbug.Es gibt ja nunmal festgelegte Kriterien, wann man in der Lage ist, Steuern zu zahlen. Die da wären: Zuerwerb von Vermögen, Vermögensbestand und Vermögensverwendung. Als Student mit einem Nebenwohnsitz zahle ich ja nur für diese Wohnung Miete und nicht für den Hauptwohnsitz...diese bezahlen ja die Eltern... aber da iman ja der Meldepflicht unterliegt, muss man sich ja in DD anmelden und das nur als Nebenwohnsitz, da man sich die meiste Zeit am HS aufhält...
So als Student is man ja grundsätzlich nicht steuerpflichtig, ausser man hat wirklich einen so hohen Zuerwerb...den die Mehrheit aber nicht haben wird. Leistungen nach Bafög sind nicht als Zuerwerb miteinbezogen. Demnach dürften auch die wenigsten Studenten einen Vermögensbestand besitzen, der höher ist, als die Lebenhaltungskosten damit zu decken, ergo auch keine Vermögensverwendung und damit nicht leistungsfähig für Steuerzahlungen... ( so wurde es uns zumindest in Öffentlichen Recht für Nichtjuristen erklärt... yes.gif )
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Nov 2005, 13:39
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Das klingt fast wie eine Lücke, wenn man mal davon absieht, das Studenten wie alle anderen auch MehrwertSTEUER abführen. Von diesem Standpunkt aus gesehen dürfte es schwerfallen zu argumentieren, warum die Studenten zwar Mehrwertsteuer bezahlen, aber keine Nebenwohnsitzsteuer. Leichter wäre das ganze, wenn die Nebenwohnsitzsteuer einer Kategorie zugeordnet wäre (wie Vermögenssteuer), die nicht auf Studenten zutrifft.


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Nov 2005, 16:22
avatar
Zirpende Grille
*********

Punkte: 3688
seit: 17.06.2004

Zitat(Cinneman @ 21 Nov 2005, 21:39)
http://www.dresden.de/pdf/satzungen/satzun...nungssteuer.pdf

hier mal die Ausfertigung des Gesetztes zur Zweitwohnsitzsteuer
*

Hm. Die wichtigsten Sachen die ich raus gelesen hab:
- Inkrafttreten 1.1.2006
- Bußgeld bis zu 10.000,- wacko.gif
Und wie bitte soll ich das verstehen:
Zitat
§ 8
Anzeigepflicht
(1) Wer bei In-Kraft-Treten dieser Satzung eine Zweitwohnung innehat, hat dies der Landes-hauptstadt Dresden innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Die wissen doch schon, dass ich ne Zweitwohnung hier hab... was soll ich mich da nochmal melden? blink.gif


--------------------
bild kann nicht angezeigt werdenbild kann nicht angezeigt werden
Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 26 Nov 2005, 17:30
avatar
der christian
*******

Punkte: 1119
seit: 01.10.2003

Zitat(Chris @ 26 Nov 2005, 13:39)
Von diesem Standpunkt aus gesehen dürfte es schwerfallen zu argumentieren, warum die Studenten zwar Mehrwertsteuer bezahlen, aber keine Nebenwohnsitzsteuer.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Mehrwertsteuer eine indirekte Steuer ist, die Zweitwohnsitzsteuer hingegen eine direkte Steuer.

Zum "Melden" bzw. "Anzeigen": Ich denke mal, dass damit die Anmeldung im Ortsamt gemeint ist. Dort gibt man schließlich an, ob es sich bei einem Wohnsitz um einen Erstwohnsitz handelt oder eben nur um einen Nebenwohnsitz. Ob dann jedoch die Frist "eine Woche" einer höherinstanzigen Gesetzgebung standhält, weiß ich nicht.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 12 Dec 2005, 10:46
avatar
3. Schein
***

Punkte: 171
seit: 08.12.2004

Wie ihr ja alle wißt,gibts ab nächsten Jahr die Zweitwohnsitzsteuer, jetzt wollt ich mal von den Leuten wissen, die noch zu Hause bei ihren Eltern gemeldet sind, ob sie sich ummelden oder Einspruch gegen den Bescheid einlegen, wenn er dann kommt. D.h. das Urteil aus Lüneburg abwarten.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 12 Dec 2005, 11:22

2. Schein
**

Punkte: 58
seit: 15.06.2005

Also die noch amtierende "WG des Monats" hat sich zu 40% letzte Woche nach DD gemeldet, zwei weitere Fünftel wollen's diese Woche machen und der Rest ist ebenfalls am überlegen ...
das gibt nen dicken Bevölkerungszuwachs im Stadtteil Strehlen yes.gif

Sogar der Quoten-Preuße ist jetzt Sachse .... am Ende kriegen wir sie alle lol.gif


ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 12 Dec 2005, 11:45
avatar
Ironieresistenz I.
*********

Punkte: 2231
seit: 02.06.2005

Ich bin jetzt seit 2 Wochen Dresdner (ich fühle mich so schmutzig pinch.gif ). Werd mich aber auf jeden Fall wieder "zurück"melden, wenn die Steuer gekippt werden sollte.


--------------------
Seine Majestät, Kaiser Ironieresistenz I.

... validiert nach dem Isso-Standard 1.0 ...
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 12 Dec 2005, 11:47
avatar
parse error
*********

Punkte: 13762
seit: 27.05.2003

also wenn die zweitwohnsitzsteuer wie angekündigt die höhe einer monatskaltmiete betragen soll, dann wird das bei den meisten so zwischen 150 und 200 euro sein. das durch 12 geteilt macht einen mehrkostenaufwand von rund 15 euro im monat. jetzt muss sich mal jeder überlegen, der wie ich noch über seine eltern hausrats-, haftpflicht-, kranken-, auto-, etc. versichert ist, und durch seinen vollständigen auszug zu hause sich um eben jene versicherungen selber kümmern muss, ob er das für 15 euro im monat hinbekommt. ich werde jedenfalls warten bis irgendjemand zu mir kommt und seine kohle haben will und vorher mach ich erstmal jar nüscht.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: