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Zweitwohnsitzsteuer

Kommt sie, oder kommt sie nicht?
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post 08 Sep 2007, 16:06

4. Schein
****

Punkte: 370
seit: 18.01.2004

so wie es aussieht, geht die stadt in berufung. so kann sich die endgültige klärung noch ein bißchen ziehen. bis zu einem jahr. mehr, wenn alles spruchreif ist.
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post 09 Sep 2007, 00:04
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...sonne...
********

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seit: 30.07.2007

bütte. Wennns von meinem chefchen diesbezüglich was neues gibt, meld ich mich nochmal
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post 25 Sep 2007, 12:16

3. Schein
***

Punkte: 168
seit: 06.10.2005

Ich gehe nachher endlich mal meinen Zweitwohnsitz hier in Dresden anmelden, da man ja sonst keinen Anwohnerparkschein bekommt. An die Fachkundigen unter euch: sollte ich da gleich einen Widerspruch einreichen (und wenn ja, wie formuliert) oder macht man das im Nachhinein?
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post 25 Sep 2007, 13:18

2. Schein
**

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seit: 14.12.2003

Zitat(chenny @ 25 Sep 2007, 12:16)
Ich gehe nachher endlich mal meinen Zweitwohnsitz hier in Dresden anmelden, da man ja sonst keinen Anwohnerparkschein bekommt. An die Fachkundigen unter euch: sollte ich da gleich einen Widerspruch einreichen (und wenn ja, wie formuliert) oder macht man das im Nachhinein?
*


Den Widerspruch kann man nur gegen einen ausgestellten Steuerbescheid erheben! Du müßtest also warten, bis dir ein solcher zugestellt wird. Vorher brauchst Du nichts zu machen...
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post 25 Sep 2007, 18:26
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3. Schein
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Punkte: 193
seit: 28.02.2007

alles zum heulen no.gif


--------------------
"es ist so einssam im sattel seit das pferd tot ist"
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post 13 Nov 2007, 18:46

1. Schein
*

Punkte: 22
seit: 06.07.2007

"sie werden hiermit aufgefordert bis zum 6.12.07 eine steuererklärung zur zweitwohnungssteur auf dem beiliegenden amtlichen vordruck abzugeben."

den spaß erstmal ausfüllen und dann den widerspruch formulieren oder erst,
wenn der bescheid kommt, dessen grundlage ja eigentlich diese steuererklärung ist!?

kann mir vielleicht mal einer sagen, wie ich den ganzen spaß formulieren soll?

Dieser Beitrag wurde von definitionofmay: 13 Nov 2007, 18:51 bearbeitet
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post 13 Nov 2007, 19:16
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4. Schein
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Punkte: 350
seit: 13.01.2004

Zitat(Maxe @ 10 Jul 2007, 20:08)
also so siehts aus...wer son zws bescheid bekommt, geht den normalen weg wie gehabt, widerspruch einlegen, nicht bezahlen, und aussetzung der vollziehung beantragen...

aber um mich hier nich zuweit aus dem fenster zu lehnen (so genau hab ich den wortlaut meines anwalts nicht mehr im kopf  blush.gif ), empfehl ich euch demnächst mal beim stura nachzufragen oder gleich bei einem anwalt nachzufragen...ich kann unseren nur empfehlen
achso: mahnungen hab ich noch und nöcher erhalten, alle unberechtigt (sogar eine mahnung über die mahngebühren einer nicht berechtigten mahnung)--> versuchen kann man es ja (es war bereits eine aussetzung vereinbart)
*



also die steuererklärung machen, bescheid abwarten...dann wie oben beschrieben, am besten in absprache mit anwalt (natürlich unter nutzung von rechtsberatungsbeihilfe oder so ähnlich --> wenn dein monatliches einkommen unter 500€ is, bekommst du das beim amtsgericht...sagt dir aber alles auch der anwalt). kannst aber auch mal in ruhe zum stura gehen und dich dort beraten lassen...

achso, was vielleicht noch interessant wäre:

dresden ist in berufung vor das ovg in bautzen gegangen

Dieser Beitrag wurde von Maxe: 13 Nov 2007, 19:20 bearbeitet
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post 13 Nov 2007, 20:05

1. Schein
*

Punkte: 22
seit: 06.07.2007

am besten wärs wohl, wenn ich mich mal mit einer kostenlosen rechtsberatung auseinandersetze.
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post 17 Nov 2007, 16:20
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3. Schein
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Punkte: 167
seit: 04.10.2005

@Maxe:

Nur so als Hinweis: das Einlegen eines Widerspruches entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wenn du nicht zahlst, könntest du dir so leicht (kostenpflichtige) Mahnungen einhandeln ...
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post 13 Jan 2008, 23:15

Neuling


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seit: 05.12.2003

Gegen meinen ersten Zweitwohnungssteuerbescheid von 2007 hatte ich fristgemäß Widerspruch eingelegt, woraufhin die Stadt Dresden dies in einem Antwortbrief bestätigte. In einem weiteren Brief der Stadt vom September 2007 wurde mir dann mitgeteilt, dass die weitere Bearbeitung des Einspruches vorerst zurückgestellt wurde. Grund dafür sei die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom August 2007. Anfang Januar wurde mir nun ein neuer Zweitwohnungssteuerbescheid für 2008 zugeschickt.
Nun stellt sich für mich die Frage: Muss ich gegen den erneuten Bescheid jetzt wieder einen Widerspruch einreichen oder nicht? Noch eine Info dazu: Das Kassenzeichen ist identisch mit dem des ersten Bescheides, umgezogen bin ich auch nicht. Bestimmt haben auch noch andere diese neuen ZWS-Festsetzungen bekommen. Wie verhaltet ihr euch denn so?
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post 13 Jan 2008, 23:34
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-=230-pfünder=-
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seit: 30.10.2003

Hab so einen Bescheid auch bekommen..steht aber explizit drin, das kein Widerspruch notwendig ist und die Zahlung im Falle einer Niederlage (der Stadt Dresden) beim OLG rückerstattet wird! Trotzdem eine Sauerei...theoretisch könnten die in der Zeit meine Kohle anlegen und Zinsen kassieren > Säcke!!! angry.gif

Dieser Beitrag wurde von Digger: 13 Jan 2008, 23:35 bearbeitet


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(\__/)
(X.x ) (> < ) This was Bunny! I chopped his head off because he was extremely annoying!
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post 14 Jan 2008, 00:54
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4. Schein
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seit: 13.01.2004

interessant das in euren bescheiden dieser hinweis auftaucht (wegen ovg und so) bei meinem nicht...aber ich klag ja eh...

@snoopy: du musst gegen jeden neuen steuerbescheid widerspruch einlegen.

@rene: ich habe noch nie geld an die stadt wegen zws oder mahngebühren wegen zws gezahlt und das werde ich auch in zukunft nicht tun, das liegt aber auch daran, das die mahnungen die ich wegen der zws bekommen habe unberechtigt waren, da eine zahlungsaussetzung vereinbart war...was daran vielleicht noch lustig ist, ich hab für die unberechtigte 1. mahnung eine 2. mahnung für die mahngebühren der unberechtigten 1. mahnung bekommen...schon klar shifty.gif ...

Dieser Beitrag wurde von Maxe: 14 Jan 2008, 00:57 bearbeitet
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post 14 Jan 2008, 01:03

2. Schein
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seit: 14.12.2003

Zitat(Maxe @ 13 Jan 2008, 23:54)

@snoopy: du musst gegen jeden neuen steuerbescheid widerspruch einlegen.


*


es sind für 2008 neue Bescheide ergangen. Die Stadt bezieht soch auf §165 I S.2 Nr.3 AO...demnach kann die Steuer vorläufig eingetrieben werden und wird automatisch zurückgezahlt, wenn das OVG feststellt es war rechtswidrig ( was ja wohl dauern wird angry.gif ). Damit meint die Stadt man könnte auf einen Widerpsruch verzcihten...
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post 14 Jan 2008, 11:51

Neuling


Punkte: 3
seit: 05.12.2003

@Digger und @Maxe: Bei meinem Bescheid steht kein Hinweis drin, dass man keinen Widerspruch einlegen muss.
Hab allerdings auch nicht gegen den Erstbescheid geklagt, sondern lediglich schriftlich Widerspruch eingelegt. Vielleicht liegt es daran dass der Hinweis deshalb nicht drin steht?!
@dermuelli: Wenn ich dich richtig verstanden habe, brauche ich keinen Widerspruch einzulegen, wenn ich irgendwo auf dem Blatt einen Hinweis zu "§165 I S.2 Nr.3 AO" finde... blink.gif


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post 14 Jan 2008, 12:52

2. Schein
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Punkte: 125
seit: 14.12.2003

Zitat(snoopy @ 14 Jan 2008, 10:51)

@dermuelli: Wenn ich dich richtig verstanden habe, brauche ich keinen Widerspruch einzulegen, wenn ich irgendwo auf dem Blatt einen Hinweis zu "§165 I S.2 Nr.3 AO" finde...  blink.gif
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joa so sieht es die stadt das man das nicht bräuchte. ich würde aber entfehlen es trotzdem zu machen!!! in dem §165 AO wird immer von der Unvereinbarkeit mit höherrangigen Recht gesprochen. Irgendwie paßt das hier nicht!!! Es geht ja darum das die Voraussetzungen der Steuererhebung schon überhaupt nicht erfüllt sind...

deswegen finde ich diese vorläufige Steuererhebung seltsam wacko.gif Ich würde in Widerspruch gehen da es für meine Begriffe ein neuer Bescheid ist.
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