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Kommt sie, oder kommt sie nicht?
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 08 Sep 2007, 16:06
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4. Schein    
Punkte: 370
seit: 18.01.2004
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so wie es aussieht, geht die stadt in berufung. so kann sich die endgültige klärung noch ein bißchen ziehen. bis zu einem jahr. mehr, wenn alles spruchreif ist.
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 25 Sep 2007, 12:16
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3. Schein   
Punkte: 168
seit: 06.10.2005
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Ich gehe nachher endlich mal meinen Zweitwohnsitz hier in Dresden anmelden, da man ja sonst keinen Anwohnerparkschein bekommt. An die Fachkundigen unter euch: sollte ich da gleich einen Widerspruch einreichen (und wenn ja, wie formuliert) oder macht man das im Nachhinein?
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 25 Sep 2007, 13:18
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2. Schein  
Punkte: 125
seit: 14.12.2003
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Zitat(chenny @ 25 Sep 2007, 12:16) Ich gehe nachher endlich mal meinen Zweitwohnsitz hier in Dresden anmelden, da man ja sonst keinen Anwohnerparkschein bekommt. An die Fachkundigen unter euch: sollte ich da gleich einen Widerspruch einreichen (und wenn ja, wie formuliert) oder macht man das im Nachhinein?  Den Widerspruch kann man nur gegen einen ausgestellten Steuerbescheid erheben! Du müßtest also warten, bis dir ein solcher zugestellt wird. Vorher brauchst Du nichts zu machen...
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 25 Sep 2007, 18:26
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3. Schein   
Punkte: 193
seit: 28.02.2007
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alles zum heulen
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"es ist so einssam im sattel seit das pferd tot ist"
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 13 Nov 2007, 18:46
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1. Schein 
Punkte: 22
seit: 06.07.2007
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"sie werden hiermit aufgefordert bis zum 6.12.07 eine steuererklärung zur zweitwohnungssteur auf dem beiliegenden amtlichen vordruck abzugeben."
den spaß erstmal ausfüllen und dann den widerspruch formulieren oder erst, wenn der bescheid kommt, dessen grundlage ja eigentlich diese steuererklärung ist!?
kann mir vielleicht mal einer sagen, wie ich den ganzen spaß formulieren soll?
Dieser Beitrag wurde von definitionofmay: 13 Nov 2007, 18:51 bearbeitet
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 13 Nov 2007, 19:16
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4. Schein    
Punkte: 350
seit: 13.01.2004
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Zitat(Maxe @ 10 Jul 2007, 20:08) also so siehts aus...wer son zws bescheid bekommt, geht den normalen weg wie gehabt, widerspruch einlegen, nicht bezahlen, und aussetzung der vollziehung beantragen... aber um mich hier nich zuweit aus dem fenster zu lehnen (so genau hab ich den wortlaut meines anwalts nicht mehr im kopf  ), empfehl ich euch demnächst mal beim stura nachzufragen oder gleich bei einem anwalt nachzufragen...ich kann unseren nur empfehlen achso: mahnungen hab ich noch und nöcher erhalten, alle unberechtigt (sogar eine mahnung über die mahngebühren einer nicht berechtigten mahnung)--> versuchen kann man es ja (es war bereits eine aussetzung vereinbart)  also die steuererklärung machen, bescheid abwarten...dann wie oben beschrieben, am besten in absprache mit anwalt (natürlich unter nutzung von rechtsberatungsbeihilfe oder so ähnlich --> wenn dein monatliches einkommen unter 500€ is, bekommst du das beim amtsgericht...sagt dir aber alles auch der anwalt). kannst aber auch mal in ruhe zum stura gehen und dich dort beraten lassen... achso, was vielleicht noch interessant wäre: dresden ist in berufung vor das ovg in bautzen gegangen Dieser Beitrag wurde von Maxe: 13 Nov 2007, 19:20 bearbeitet
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 13 Nov 2007, 20:05
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1. Schein 
Punkte: 22
seit: 06.07.2007
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am besten wärs wohl, wenn ich mich mal mit einer kostenlosen rechtsberatung auseinandersetze.
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 17 Nov 2007, 16:20
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3. Schein   
Punkte: 167
seit: 04.10.2005
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@Maxe:
Nur so als Hinweis: das Einlegen eines Widerspruches entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wenn du nicht zahlst, könntest du dir so leicht (kostenpflichtige) Mahnungen einhandeln ...
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 13 Jan 2008, 23:15
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Neuling
Punkte: 3
seit: 05.12.2003
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Gegen meinen ersten Zweitwohnungssteuerbescheid von 2007 hatte ich fristgemäß Widerspruch eingelegt, woraufhin die Stadt Dresden dies in einem Antwortbrief bestätigte. In einem weiteren Brief der Stadt vom September 2007 wurde mir dann mitgeteilt, dass die weitere Bearbeitung des Einspruches vorerst zurückgestellt wurde. Grund dafür sei die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom August 2007. Anfang Januar wurde mir nun ein neuer Zweitwohnungssteuerbescheid für 2008 zugeschickt. Nun stellt sich für mich die Frage: Muss ich gegen den erneuten Bescheid jetzt wieder einen Widerspruch einreichen oder nicht? Noch eine Info dazu: Das Kassenzeichen ist identisch mit dem des ersten Bescheides, umgezogen bin ich auch nicht. Bestimmt haben auch noch andere diese neuen ZWS-Festsetzungen bekommen. Wie verhaltet ihr euch denn so?
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 14 Jan 2008, 00:54
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4. Schein    
Punkte: 350
seit: 13.01.2004
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interessant das in euren bescheiden dieser hinweis auftaucht (wegen ovg und so) bei meinem nicht...aber ich klag ja eh... @snoopy: du musst gegen jeden neuen steuerbescheid widerspruch einlegen. @rene: ich habe noch nie geld an die stadt wegen zws oder mahngebühren wegen zws gezahlt und das werde ich auch in zukunft nicht tun, das liegt aber auch daran, das die mahnungen die ich wegen der zws bekommen habe unberechtigt waren, da eine zahlungsaussetzung vereinbart war...was daran vielleicht noch lustig ist, ich hab für die unberechtigte 1. mahnung eine 2. mahnung für die mahngebühren der unberechtigten 1. mahnung bekommen...schon klar  ... Dieser Beitrag wurde von Maxe: 14 Jan 2008, 00:57 bearbeitet
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 14 Jan 2008, 01:03
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2. Schein  
Punkte: 125
seit: 14.12.2003
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Zitat(Maxe @ 13 Jan 2008, 23:54) @snoopy: du musst gegen jeden neuen steuerbescheid widerspruch einlegen.  es sind für 2008 neue Bescheide ergangen. Die Stadt bezieht soch auf §165 I S.2 Nr.3 AO...demnach kann die Steuer vorläufig eingetrieben werden und wird automatisch zurückgezahlt, wenn das OVG feststellt es war rechtswidrig ( was ja wohl dauern wird  ). Damit meint die Stadt man könnte auf einen Widerpsruch verzcihten...
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 14 Jan 2008, 11:51
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Neuling
Punkte: 3
seit: 05.12.2003
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@Digger und @Maxe: Bei meinem Bescheid steht kein Hinweis drin, dass man keinen Widerspruch einlegen muss. Hab allerdings auch nicht gegen den Erstbescheid geklagt, sondern lediglich schriftlich Widerspruch eingelegt. Vielleicht liegt es daran dass der Hinweis deshalb nicht drin steht?! @dermuelli: Wenn ich dich richtig verstanden habe, brauche ich keinen Widerspruch einzulegen, wenn ich irgendwo auf dem Blatt einen Hinweis zu "§165 I S.2 Nr.3 AO" finde...
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 14 Jan 2008, 12:52
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2. Schein  
Punkte: 125
seit: 14.12.2003
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Zitat(snoopy @ 14 Jan 2008, 10:51) @dermuelli: Wenn ich dich richtig verstanden habe, brauche ich keinen Widerspruch einzulegen, wenn ich irgendwo auf dem Blatt einen Hinweis zu "§165 I S.2 Nr.3 AO" finde...   joa so sieht es die stadt das man das nicht bräuchte. ich würde aber entfehlen es trotzdem zu machen!!! in dem §165 AO wird immer von der Unvereinbarkeit mit höherrangigen Recht gesprochen. Irgendwie paßt das hier nicht!!! Es geht ja darum das die Voraussetzungen der Steuererhebung schon überhaupt nicht erfüllt sind... deswegen finde ich diese vorläufige Steuererhebung seltsam  Ich würde in Widerspruch gehen da es für meine Begriffe ein neuer Bescheid ist.
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