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Aberkennung Weltkulturerbe droht...
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 20 Aug 2006, 14:37
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Vordiplom     
Punkte: 528
seit: 03.11.2005
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@onkel: Nein, eine zweite Abstimmung gabs noch nicht.
@Wurstbrot und Chris: Ich hab keine Ahnung ob Deutschland einen Vertrag mit der UN wirklich unterzeichnet hat, allerdings ist der UNESCO-Welterbe-Vertrag der erfolgreichste Völkervertrag mit - glaub ich - über 180 Unterzeichnerstaaten. Wär schon schlimm, wenn Deutschland da nicht dabei wäre. Abgesehen davon gibt es ein Gesetz (ich glaube sogar im Grundgesetzbuch), daß Deutschland und damit alle staatlichen Organe in Deutschland dazu verpflichtet Weltkulturerbestätten zu schützen. Insofern müßte eigentlich gegen jeden, der diese Brücke beut ein Verfahren eingeleitet werden. Wir brechen nämlich damit nicht nur einen rechtsgültigen Vertrag, sondern auch ein eigenes Gesetz. Sogesehen ist auch der Bürgerentscheid nichtig, da er den Bruch eines deutschen Gesetzes fordert. Auch ein weiterer Entscheid könnte nur für Ruhe sorgen, wenn er gegen die Brücke ausfällt, wünschen die Dresdner weiterhin die Brücke, bleiben die oben beschriebenen Probleme. So, daß ist jetzt ne extreme These, aber nicht prinzipiell falsch.
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Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nix!
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 20 Aug 2006, 15:26
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1. Schein 
Punkte: 22
seit: 02.08.2006
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@Hot Doc: Du hast wahrscheinlich recht. Es gab mal einen ähnlichen Fall, den man hier nachlesen kann: http://www.dnn-online.de/db/forum_neu/foru...4944e86279ecc94Demnach müsste Deutschland im Fall eines Brückenbaus verklagt werden. Und der Bürgerentscheid müsste nichtig sein.
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 20 Aug 2006, 18:37
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Roman-Precog :o)         
Punkte: 6661
seit: 14.11.2003
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Zitat(Hot Doc @ 20 Aug 2006, 14:37) Ich hab keine Ahnung ob Deutschland einen Vertrag mit der UN wirklich unterzeichnet hat, allerdings ist der UNESCO-Welterbe-Vertrag der erfolgreichste Völkervertrag mit - glaub ich - über 180 Unterzeichnerstaaten. Wär schon schlimm, wenn Deutschland da nicht dabei wäre. Abgesehen davon gibt es ein Gesetz (ich glaube sogar im Grundgesetzbuch), daß Deutschland und damit alle staatlichen Organe in Deutschland dazu verpflichtet Weltkulturerbestätten zu schützen. ...  Zitat Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972)
Die Bemühensverpflichtung aus dem Welterbeübereinkommen und das Gebot der völkerrechtskonformen Anwendung des nationalen Rechts Nach Artikel 4 des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt erkennt jeder Vertragsstaat – dazu gehört auch Deutschland – seine Verpflichtung an, „Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen Kultur- und Naturerbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen“ und „hierfür alles in seinen Kräften Stehende“ zu tun. Um dies zu gewährleisten, soll sich jeder Vertragsstaat laut Artikel 5 des Übereinkommens „bemühen, nach Möglichkeit und im Rahmen der Gegebenheiten seines Landes a) eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem Natur- und Kulturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen ...“ Diese völkerrechtlichen Bemühensverpflichtungen, „alles in seinen Kräften Stehende“ zu tun und „nach Möglichkeit ... den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen“, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der bestehenden Gesetze zu beachten. Aus der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes folgert das Gericht, dass „das nationale Recht nach Möglichkeit im Einklang mit dem Völkerrecht auszulegen ist“ (BVerfG, Entscheidungssammlung Bd. 74, S. 358 [370], Bd. 111, S. 307 [324]; dazu auch Schweitzer, Staatsrecht III: Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht, 8. Aufl. 2004, S. 160 f.). Obwohl das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt nicht durch ein Vertragsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz in nationales Recht transformiert worden ist, ist ihm doch im Rahmen der Anwendung bestehender Gesetze soweit als möglich Geltung zu verschaffen, so dass Konflikte zwischen dem nationalen Recht und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland möglichst vermieden werden. Diese Pflicht zur völkerrechtskonformen Anwendung der deutschen Gesetze trifft die jeweils zuständigen Behörden und Gerichte unmittelbar. Quelle: Rechtsgutachtliche Stellungnahme zum Bau der Waldschlösschenbrücke und zum Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt Dresden vom 20. Juli 2006 zum Erhalt des Weltkulturerbestatus für das Dresdner ElbtalDieser Beitrag wurde von sodi: 20 Aug 2006, 18:38 bearbeitet
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Nu, mir gönn!
"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft." Ich bremse auch für Hufeisennasen! Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich. Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus! Analsex is für´n Arsch!
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 21 Aug 2006, 23:06
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old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
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Zitat(mr.orange @ 19 Aug 2006, 20:18) Und mit Äußerungen wie: "nee, geh lieber nicht, du bist weder betroffen, noch hast du ahnung." disqualifizierst Du Dich leider selbst. Unabhängig davon, dass diese Aussage falsch ist.  achtung, ironiedetektor einschalten!
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-
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 25 Aug 2006, 15:37
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Scheinbar muss wirklich erst ein Gericht feststellen, dass man nicht so einfach in dem WKE rumbauen darf. Dass ein Stadtratsbeschluss mit einer 3/4 Mehrheit jederzeit das Bürgerbegehren sowie die Einschaltung des Regierungspräsidiums stoppen könnte, scheint man ja gerne zu verschweigen, sondern schiebt die Schuld darauf, dass man erst einen neuen Bürgerentscheid bräuchte und das Regierungspräsidium.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 04 Sep 2006, 23:43
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3. Schein   
Punkte: 297
seit: 28.01.2005
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Zitat(Mangoo @ 29 Aug 2006, 15:16) Was habt ihr denn nur alle gegen diese Brücke?  C4, TNT, Bagger, Abrißbirne, Wahlweise auch Hacke und Schaufel scr
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The pen is mightier than the sword, but only if the sword is very small, and the pen is very sharp! - Terry Pratchett 
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