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post 08 Nov 2007, 22:58

5. Schein
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Zitat
Innenminister Schäuble provozierte mal wieder, diesmal mit einem Hitler-Vergleich. "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten", assoziierte er am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe. Der geschmacklose Vergleich galt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der AK Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, initiiert hat.
Quelle: taz
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post 09 Nov 2007, 12:03
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Straight Esh
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Heute zwischen 12:55 und 13:45 kommt das Gesetz zur Vorlage. Wie das ganze abläuft, kann man z.B. live auf Phoenix angucken.

Mehr Information:
http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdat...icherung18.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98718

Zitat
Die Debatte und die Abstimmung können live etwa über den Fernsehkanal Phoenix, die Webstream-Angebote des Bundestags oder im Radio unter anderem beim RBB, dem Bayerischen Rundfunk oder dem NDR verfolgt werden.


http://www.phoenix.de/tv_programm/2007/11/09/1/1.1.htm
http://www.bundestag.de/live/tv/index.html

Ich seh gerade, dass Phoenix nur bis 13:30 überträgt, d.h. eventuell nicht alles von der Debatte dabei ist. Also bitte den Livestream vom Bundestag anschauen, der dürfte die ganze Debatte zeigen. Und falls den jemand aufzeichnen kann ... rolleyes.gif

Dieser Beitrag wurde von Chris: 09 Nov 2007, 12:11 bearbeitet


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 09 Nov 2007, 12:21
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Straight Esh
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Und noch eine Pressemitteilung, zum Thema, was für Entscheidungsgrundlagen dem Bundestag verschwiegen werden:

Max-Planck-Institut sieht kaum Bedarf für Vorratsdatenspeicherung


Zitat
Pressemitteilung vom 08.11.2007:

Max-Planck-Institut sieht kaum Bedarf für Vorratsdatenspeicherung

Herausgeber: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Im Vorfeld der Abstimmung des Deutschen Bundestags über das Gesetz
zur Vorratsdatenspeicherung am morgigen Freitag hat der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung Empfehlungen des Max-Planck-Instituts
veröffentlicht. Die Empfehlungen stammen aus einem 400-seitigen
Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht. Obwohl die Bundestagsabgeordneten morgen
über eine grundlegende Neuregelung der Abfrage von Verbindungsdaten
abstimmen sollen, verweigert das Bundesjustizministerium die
Herausgabe des vollständigen Gutachtens. Das Gutachten war auf
Verlangen des Bundestags in Auftrag gegeben worden, um besser
informiert über die bis Ablauf des Jahres befristeten Regelungen
über den Zugriff auf Kommunikations- und Bewegungsdaten entscheiden
zu können. Vermutlich hält das Bundesjustizministerium das Gutachten
zurück, um die von der Koalition geplante Verabschiedung der
Vorratsdatenspeicherung am morgigen Tag nicht durch objektive Zahlen
zu gefährden.

Schon aus dem jetzt vorliegenden Auszug geht aber die Fragwürdigkeit
des Gesetzesvorhabens hervor. In Bezug auf die neu geplante,
massiven Protesten ausgesetzte Regelung zur verdachtslosen Erfassung
der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung
(Vorratsdatenspeicherung) heißt es in den Empfehlungen des Instituts
wörtlich: "Doch weist die Aktenanalyse selbst unter den heutigen
rechtlichen Bedingungen nur für etwa 2% der Abfragen nach, dass sie
wegen der Löschungen ins Leere gehen."

Eine Studie des Bundeskriminalamts hatte schon 2005 ergeben, dass
den Strafverfolgern in nur 381 Fällen Verbindungsdaten fehlten -
gemessen an den 6 Mio. pro Jahr begangenen Straftaten eine
verschwindend geringe Zahl von 0,01%. Auf dieser Basis könnte die
Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote von
55% im besten Fall auf 55,001% steigern.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle
Bundestagsabgeordneten dringend auf, den Gesetzentwurf morgen
abzulehnen. Er stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf
ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
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post 09 Nov 2007, 12:34
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.. was mich allerdings wundert ist, was daran neu sein soll?

Sekundengenaue Abrechnungen und Verbindungsnachweise gibt es schon seit etlichen Jahren, in wie weit die Daten gespeichert wurden weiß eigentlich keiner genau aber ich könnte mir vorstellen, dass auch jetzt schon solche Daten länger als 3 Monate gespeichert wurden.

Genau so wie die Lokalisation des Handys.
Hier gabs neulich einen Fall bei dem ein Manager seine Lebensgefährtin samt Kind verschwindenlassen hat. Da wurde auch "nachträglich", sprich Monate später geschaut wo der vermeindliche Täter wann mit seinem Handy unterwegs war.
Anfangs war er ja auch kein Verdächtiger also hat man auch nicht gezielt sagen können "die Daten müssen wir speicher", die wurden einfach so gespeichert und monate Später abgerufen...

Das aktuelle Gesetzt ist also im Grunde nur eine Art Legalisierung von Praktiken die schon jetzt genutzt werden (was nicht heißt, dass sie dadurch gut und richtig sind).

Das was durch das Gesetzt neu sein wird ist, dass diese gespeicherten Daten als legaler Beweis angesehen werden wohingegen dieses vorher nicht der Fall war.

Ich bin nicht für das Gesetzt ich finde nur, dass der Aufschrei Jahre zu spät kommt.

Grüsse
C°°°
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post 09 Nov 2007, 13:48
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post 09 Nov 2007, 14:46
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Straight Esh
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Der 9. November ist schon stark historisch vorbelastet. Ein gutes Datum für solch eine Entscheidung. http://www.heise.de/newsticker/meldung/98733
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post 09 Nov 2007, 14:56
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4. Schein
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Vor zwei Jahren hat der Missbrauch von zwei Mädchen aus Hellerau und Coswig Dresden erschüttert. Seitdem ermittelt die Soko Heller unter anderem mit dem größten Massengentest Deutschlands.

Wer bezahlt diese Tests? Würde es diese riesen Aufgebot auch geben, wenn die Mädchen aus sozial schwachem Milieu kommen würden?

Warum werden Personen vor der eigenen Haustür auf den Test angesprochen, und man läd Sie nicht vor? und wer erklärt danach den Nachbar das man unschuldig ist?

Werden die Daten danach wirklich vernichtet oder dient es dem Aufbau einer bundesweiten Datenbank?

Ist der Fingerbadruck im Pass wirklich der letzte Schritt?

Ich glaube nicht.

Dieser Beitrag wurde von silkwing: 09 Nov 2007, 14:57 bearbeitet


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Wir, die Willigen, geführt von den Unwissenden, verrichten das Unmögliche für die Undankbaren.
Wir haben so viel, mit so wenig, schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, Alles mit Nichts zu erreichen.


Ein guter Kaffee muss schwarz sein wie die Nacht, heiß wie die Liebe und so bitter wie das Leben.
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post 09 Nov 2007, 15:07

3. Schein
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Zitat(Chris @ 09 Nov 2007, 12:21)
Und noch eine Pressemitteilung, zum Thema, was für Entscheidungsgrundlagen dem Bundestag verschwiegen werden:
Max-Planck-Institut sieht kaum Bedarf für Vorratsdatenspeicherung
Eine Studie des Bundeskriminalamts hatte schon 2005 ergeben, dass
den Strafverfolgern in nur 381 Fällen Verbindungsdaten fehlten -
gemessen an den 6 Mio. pro Jahr begangenen Straftaten eine
verschwindend geringe Zahl von 0,01%. Auf dieser Basis könnte die
Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote von
55% im besten Fall auf 55,001% steigern.
*


Super Zahlen! Man sollte jedoch mal die Anzahl schwerer Straftaten herausfiltern und in dem Bereich schauen, wie sich die Auklärungsquote ändern könnte bzw. in welcher Relation dann die Anzahl fehlender Verbindungsdaten stehen. Ist ja logisch, dass bei der ganzen nicht aufklärbaren Kleinkriminalität (Unfallflucht, Sachbeschädigung, Diebstahl etc.) die VDS nichts bringt.
Was aber, wenn sich mit der VDS die Aufklärungsquote schwerer Straftaten (zB bei Sexualdelikten) deutlich erhöhen würde?
Hat jemand diese Zahlen? Denn mit dem oben genannten Vergleich kann man nichts anfangen; anders aber wenn man nachweist, dass auch bei der schweren Kriminalität der Fortschritt gering ist...
Gegen VDS meinetwegen, aber nicht mit Scheinargumenten, die die Bevölkerung verdummen!


edit: @silkwing: selber schuld, wer seine daten freiwillig beim gentest abgibt! ganz einfach! denn verpflichtet ist dazu keiner. (man braucht einfach nicht mitmachen; allein diese verweigerung macht einen noch nicht verdächtig)

Dieser Beitrag wurde von schennster: 09 Nov 2007, 15:10 bearbeitet


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post 09 Nov 2007, 16:01

5. Schein
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Eigentlich gibt es ja nichts mehr zu sagen, denn das Gesetz ist durch. Wer aber mal sehen will, wie sein(e) Abgeordnete® abgestimmt hat, klickt hier.
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schildkroet
post 09 Nov 2007, 16:14
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat
Max-Planck-Institut sieht kaum Bedarf für Vorratsdatenspeicherung
Eine Studie des Bundeskriminalamts hatte schon 2005 ergeben, dass
den Strafverfolgern in nur 381 Fällen Verbindungsdaten fehlten -
gemessen an den 6 Mio. pro Jahr begangenen Straftaten eine
verschwindend geringe Zahl von 0,01%. Auf dieser Basis könnte die
Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote von
55% im besten Fall auf 55,001% steigern.


Ich denke auch dass die Statistik insgesamt gesehen nicht sehr aussagekräftig ist... Mord und Ähnliches machen eben auch nur einen winzigen Teil der "Straftaten" aus. Logisch, dass eine Gendatenbank keine Parkplatzrempler erwischen lässt
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post 09 Nov 2007, 16:15
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Habe gerade überlegt, ob ich dem Abgeordneten meines Wahlkreises einen bösen Brief schreibe, aber der war bei der Abstimmung wohl nicht anwesend (wie 14,5% der Abgeordneten)...


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post 09 Nov 2007, 17:45
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Das Gutachten des MPI ist über 400 Seiten stark. Es jetzt hier ohne genauere Recherche zu zerreissen halte ich für sehr fragwürdig.
Die deutlich überwiegende Mehrheit aller Experten zu diesem Thema, schiessen sich übrigens der Meinung des MPI an.


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post 12 Nov 2007, 20:23
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hier nochmal einige juristische Hintergründe zu den Regelungen die ab 1.1.2008 in Kraft treten... nach diesem Bericht müsste man unseren deutschen Vertretern in der EU auch noch dankbar sein, dass die Überwachung so milde ausfällt... smile.gif

http://www.juraforum.de/jura/news/news/id/201320/f/106/


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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 Abs. 1



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post 12 Nov 2007, 21:36
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Es heißt ja Abgeordnete würden nicht überwacht werden dürfen, auf der anderen Seite sollen Internetprovider aber alle Verbindungen (Email und Co) speichern. Die Auswertung der Daten ist dann nur erlaubt wenn ein gewisser Tatbestand erfüllt ist ...

Erstens, woher soll der Provider wissen ob "haJo1955@providerderwahl.de" ein Abgeordneter ist oder nicht und zweitens woher will man wissen ob innerhalb der Mail ein Tatbestand vorliegt, der die Überwachung möglich macht, ohne vorher den Inhalt zu kennen?

Ich glaube die Abgeordneten wissen gar nicht über was sie da eigentlich unter dem Banner der Terrorbekämpfung abgestimmt haben.
Traurig...

Grüsse
C°°°
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Dieser Beitrag wurde von Chino: 12 Nov 2007, 21:48 bearbeitet
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post 12 Nov 2007, 21:47
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na das es die deutswchen Ermittlungsbehörden bei der Einhaltung von Gesetzen nicht so genau nehmen zeigen unter anderem dieser Artikel der taz http://www.taz.de/1/politik/deutschland/ar...Hash=760b9c2b30 (sehr viele andere auch)

und die Tatsache, das nach Augenzeugenberichten in ganz Hannover und Hannover Umland Polizisten jedes Auto "begutachtet" haben und sich Notizen zu diesem gemacht haben... nirgends hab ich einen Bericht gelesen, was das eigentlich sollte... die Vorgehensweise der Beamten sah so aus: Kennzeichen angucken, etwas notieren, Lack runterrum begutachten, unter das Auto schauen, etwas notieren, ausführlich in das Wageninnere geschaut, etwas notiert, nächstes Auto...

Meine Tante hat 2 Beamte "auf frischer Tat ertappt" und bekam auf die Frage "Was die Polizisten denn an ihrem Auto verloren hätten" die Antwort: "Wir überprüfen die Fahrzeuge ob sie abgeschlossen sind und ob Wertsachen im Auto seien die zum Diebstahl anstiften. Verführung zum Diebstahl sei immerhin auch eine Straftat"... verdutzt über diese Antwort ließ meine Tante dies auf sich beruhen... warum in Wirklichkeit sämtliche PKW's in Hannover protokolliert wurden ist bis heute schleierhaft...

Im Kontrollgebiet meines Vaters wurde laut Augenzeugen ohne Block und Stift gearbeitet... Eine Erklärung für dieses Vorgehen der Polizei im allgemeinen ist mir mein Vater allerdings noch schuldig...
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