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Aberkennung Weltkulturerbe droht...
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 17 Aug 2006, 02:05
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Ivan         
Punkte: 3352
seit: 01.04.2006
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Ich wäre einfach nur dafür noch einen Bürgerentscheid zu machen und fertig, dann aber mit allen gegebenen Tatsachen und auch mit Tunnelvariante. Ich denke da könnte man zum jetzigen Zeitpunkt ein wirklich representatives Ergebnis erwarten.
Ich muss ehrlich sagen das ich beim ersten Mal nicht zur Wahl gegangen bin, weil ich mich einfach nicht betroffen fühlte. Nun hat sich aber das Blatt gewendet und ich fühle mich auch betroffen da ich erstmals gesehen habe wie riesig und häßlich die Brücke werden soll und von Tunnelvariante wußte ich vorher auch nichts.
Ich glaub ja sowieso das die meisten leute die zur Wahl gegangen sind aus den betroffenen Gebieten kommen und logischerweise für die Brücke gestimmt haben damit sie ein paar minuten pro Tag Fahrzeit und Fahrweg einsparen.
Dieser Beitrag wurde von No Name: 17 Aug 2006, 02:08 bearbeitet
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T for Vendetta.
On his way to return to innocence.
"Man, was die uns erzählt hat, kam aus einem Buch, das muss einer geschrieben haben, der keine Ahnung von dem hatte, worüber er sich ausließ."
"Miles, hörst Du den Vogel da draußen? Das ist 'ne Spottdrossel. Sie hat keine eigene Stimme, sie macht nur die Stimmen der anderen nach und das willst du nicht. Wenn du dein eigener Herr sein willst, musst du deine eigene Stimme finden. Darum geht's. Sei also nur du selbst."
An Rezepten für Apfelkuchen mangelt es wahrhaftig nicht auf der Welt
Tenac auf der Suche nach seinem Meister ious D
look into my eyes and its easy to see one and one make two, two and one make three, it was destiny
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 19 Aug 2006, 00:00
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2. Schein  
Punkte: 72
seit: 16.02.2006
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Landratten! Wer hat fuer dieses daemliche Schiffshebewerk gestimmt ??? Unsinn !
Epharim
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Man frage nach der Sorte, nicht nach dem Biere überhaupt 'ne Party ohne Sahnetorte - ich glaub' gleich fällt dein Haupt. Nicht Krieg, nicht Handel - nur Piraterie, Ihr mögt uns ahnen, fassen werdet ihr uns nie!
"Pirata communis hostia omnium." (Cicero 66 v. Chr.)
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 19 Aug 2006, 18:49
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1. Schein 
Punkte: 22
seit: 02.08.2006
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In der Morgenpost stand ein Artikel, wonach ein neues juristisches Gutachten eindeutig zu beweisen glaubt, dass es in Deutschland keine einzige Weltkulturerbestätte gebe. Deutschland habe nämlich niemals einen Vertrag mit der UNESCO unterzeichnet. Werden allmählich alle wegen der Brücke verrückt?
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 19 Aug 2006, 19:09
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Hö? Wozu auch einen Vertrag? Die UNESCO ist Teil der UN und Deutschland ist Mitglied in der UN. Darüberhinaus ist das ganze ja wohl eher eine Sache, die von dem Beantragenden gewünscht wird. Es ist ja nicht so, dass die UNESCO Dresden verbieten würde, die Waldschlößchenbrücke zu bauen. Kann sie gar nicht, und will sie gar nicht. Alles was die UNESCO sagt ist, dass wenn die Brücke gebaut wird, wird der Titel Weltkulturerbe wieder aberkannt. Und nun muss halt die Politik zeigen, ob ihr der Titel, den sie mit vollem Bewußtsein beantragt haben, etwas wert ist, oder nicht.
In gewisser Art und Weise ist das ganze aber schon ein Vertrag, und wenn eine Seite nicht mehr bereit ist, die Pflichten aus diesem Vertrag zu erfüllen, wird eben wieder der Ursprungszustand vor dem Vertrag hergestellt. Und das würde bedeuten kein WKE für Dresden, was aber scheinbar mit 2 Versuchen schon ein großer Wunsch der Antragsteller war.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 19 Aug 2006, 19:18
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4. Schein    
Punkte: 456
seit: 01.12.2003
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@yocheckit: Ich weiß ja, das diese Brücke ein Lieblingskind von Dir ist. Aber sorry, die Zustimmung der Bevölkerung kann nur durch erneutes Abstimmen geklärt werden. Die Gefährdung des Weltkultuererbes stand beim 1. Bürgerentscheid überhaupt nicht zur Debatte.
Und mit Äußerungen wie: "nee, geh lieber nicht, du bist weder betroffen, noch hast du ahnung." disqualifizierst Du Dich leider selbst. Unabhängig davon, dass diese Aussage falsch ist.
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Dry your eyes mate, I know you want to make her see how much this pain hurts. But you've got to walk away now, it's over.
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 20 Aug 2006, 13:37
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Vordiplom     
Punkte: 528
seit: 03.11.2005
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@onkel: Nein, eine zweite Abstimmung gabs noch nicht.
@Wurstbrot und Chris: Ich hab keine Ahnung ob Deutschland einen Vertrag mit der UN wirklich unterzeichnet hat, allerdings ist der UNESCO-Welterbe-Vertrag der erfolgreichste Völkervertrag mit - glaub ich - über 180 Unterzeichnerstaaten. Wär schon schlimm, wenn Deutschland da nicht dabei wäre. Abgesehen davon gibt es ein Gesetz (ich glaube sogar im Grundgesetzbuch), daß Deutschland und damit alle staatlichen Organe in Deutschland dazu verpflichtet Weltkulturerbestätten zu schützen. Insofern müßte eigentlich gegen jeden, der diese Brücke beut ein Verfahren eingeleitet werden. Wir brechen nämlich damit nicht nur einen rechtsgültigen Vertrag, sondern auch ein eigenes Gesetz. Sogesehen ist auch der Bürgerentscheid nichtig, da er den Bruch eines deutschen Gesetzes fordert. Auch ein weiterer Entscheid könnte nur für Ruhe sorgen, wenn er gegen die Brücke ausfällt, wünschen die Dresdner weiterhin die Brücke, bleiben die oben beschriebenen Probleme. So, daß ist jetzt ne extreme These, aber nicht prinzipiell falsch.
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Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nix!
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 20 Aug 2006, 14:26
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1. Schein 
Punkte: 22
seit: 02.08.2006
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@Hot Doc: Du hast wahrscheinlich recht. Es gab mal einen ähnlichen Fall, den man hier nachlesen kann: http://www.dnn-online.de/db/forum_neu/foru...4944e86279ecc94Demnach müsste Deutschland im Fall eines Brückenbaus verklagt werden. Und der Bürgerentscheid müsste nichtig sein.
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 20 Aug 2006, 17:37
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Roman-Precog :o)         
Punkte: 6661
seit: 13.11.2003
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Zitat(Hot Doc @ 20 Aug 2006, 14:37) Ich hab keine Ahnung ob Deutschland einen Vertrag mit der UN wirklich unterzeichnet hat, allerdings ist der UNESCO-Welterbe-Vertrag der erfolgreichste Völkervertrag mit - glaub ich - über 180 Unterzeichnerstaaten. Wär schon schlimm, wenn Deutschland da nicht dabei wäre. Abgesehen davon gibt es ein Gesetz (ich glaube sogar im Grundgesetzbuch), daß Deutschland und damit alle staatlichen Organe in Deutschland dazu verpflichtet Weltkulturerbestätten zu schützen. ...  Zitat Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972)
Die Bemühensverpflichtung aus dem Welterbeübereinkommen und das Gebot der völkerrechtskonformen Anwendung des nationalen Rechts Nach Artikel 4 des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt erkennt jeder Vertragsstaat – dazu gehört auch Deutschland – seine Verpflichtung an, „Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen Kultur- und Naturerbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen“ und „hierfür alles in seinen Kräften Stehende“ zu tun. Um dies zu gewährleisten, soll sich jeder Vertragsstaat laut Artikel 5 des Übereinkommens „bemühen, nach Möglichkeit und im Rahmen der Gegebenheiten seines Landes a) eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem Natur- und Kulturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen ...“ Diese völkerrechtlichen Bemühensverpflichtungen, „alles in seinen Kräften Stehende“ zu tun und „nach Möglichkeit ... den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen“, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der bestehenden Gesetze zu beachten. Aus der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes folgert das Gericht, dass „das nationale Recht nach Möglichkeit im Einklang mit dem Völkerrecht auszulegen ist“ (BVerfG, Entscheidungssammlung Bd. 74, S. 358 [370], Bd. 111, S. 307 [324]; dazu auch Schweitzer, Staatsrecht III: Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht, 8. Aufl. 2004, S. 160 f.). Obwohl das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt nicht durch ein Vertragsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz in nationales Recht transformiert worden ist, ist ihm doch im Rahmen der Anwendung bestehender Gesetze soweit als möglich Geltung zu verschaffen, so dass Konflikte zwischen dem nationalen Recht und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland möglichst vermieden werden. Diese Pflicht zur völkerrechtskonformen Anwendung der deutschen Gesetze trifft die jeweils zuständigen Behörden und Gerichte unmittelbar. Quelle: Rechtsgutachtliche Stellungnahme zum Bau der Waldschlösschenbrücke und zum Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt Dresden vom 20. Juli 2006 zum Erhalt des Weltkulturerbestatus für das Dresdner ElbtalDieser Beitrag wurde von sodi: 20 Aug 2006, 17:38 bearbeitet
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