Zitat(SnakePlissken @ 30 May 2006, 21:32)
Ich dachte immer ohne Überwindung von Sicherheitssperren isses kein Hacking. Naja, der Artikel suggeriert zwar, dass der Internet-Zugang illegal war, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Polizei ihn nur kassiert hat, weil der MP3s gesaugt hat.

Da nicht explizit erwähnt wird, ob das Netz gesichert war, müssen wir davon nicht ausgehen, das bedeutet, dass derjenige
strafrechtlich nicht für das Eindringen in fremdes Netz bestraft werden kann.
Der Eigentümer des Netzes kann aber wohl
zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen.
Die downgeloadeten Mp3s stellen dann wiederum einen ganz anderen Sachverhalt dar.