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Vollständige Version anzeigen: VSR Verlagsservice Abofalle
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Der.Stefan
Hab ihr den alle eure Konten mit angegeben oder wie? Versteh nicht wie man sich da zwei Jahre drum prügeln kann...
sweetfay
Zitat(Der.Stefan @ 27 Mar 2009, 19:03)
Hab ihr den alle eure Konten mit angegeben oder wie? Versteh nicht wie man sich da zwei Jahre drum prügeln kann...
*


Na wenn es nach mir gegangen wäre, wären da keine 2 Jahre draus geworden!!!
Das sag ich dir...
Aber diese Verbrecher haben ja nicht nachgegeben...
Bernd1
@moloco: ich hab zwar auch alles mit der VSR abgeschlossen, meinen wiederruf, hab ich dann aber an die PVZ geschickt (haben ein paar erfahrenere leute als ich in beiträgen die weiter vorne stehen geraten). hat dann auch alles supi geklappt, hab aber auch gleich so ne vorlage von hier genutzt.
axitaxi
und noch eine gechichte: mein Onkel, smarte 74 Lenze jung wurde im betreuten Wohnen in sein Apartment gedrückt, konnte sich gegen den jungen Mann nicht wehren und hat unter Zwang gleich 2 Scheine ausgefüllt und mir natürlich nichts erzählt.Erst auf den Kontoauszügen kommt die Wahrheit ans Licht, natürlich weit jenseits der 14 Tage Widerspruchsfrist. Was tun? Habe ich noch eine Chance? Mir wird ganz schlecht wenn ich all die Horrogeschichten hier lese... wacko.gif
Der.Stefan
Zitat(axitaxi @ 29 Mar 2009, 19:30)
unter Zwang gleich 2 Scheine ausgefüllt
*


Was heißt unter Zwang?
axitaxi
nachdem die rührende Geschichte vom armen Studenten und den fiesen Semestergebühren nicht den Mitleidserfolg hatte wurde der Herr etwas ausfallender und hat den alten Mann so unter Druck gesetzt dass er doch unterschrieben hat. "Ich komme mit meinem Kumpel wieder und dann geht es Dir dreckig"
Und als er die Unterschrift hatte schreibt er scheißfreundlich: "1000 Dank Dein Felix" auf den Schein.
nur-meine
klarer fall von anzeige machen.
die kündigungsfrist läuft erst wenn man darüber auf geklärt wurde und in dem fall wurde er bestimmt nicht.
vorschläge zur formulierung gibt es hier genug.
Der.Stefan
Zitat(nur-meine @ 30 Mar 2009, 08:16)
klarer fall von anzeige machen.
*


Absolut! Wird sich nur etwas schwer nachweisen lassen. Es sei den andere Leute im betreuten Wohnen wurden auch bedroht.

Aber: Horrorgeschichten hier im Forum? Wenn du dich hier durch die Beiträge vorarbeitest müsste dir das eigenlich sogar Hoffnung machen. Du findest hier viele Beispiel was du tun kannst, wie du dich verhalten musst usw. manches sogar doppelt und dreifach.

Kore
Zitat(nur-meine @ 30 Mar 2009, 08:16)
klarer fall von anzeige machen.
die kündigungsfrist läuft erst wenn man darüber auf geklärt wurde und in dem fall wurde er bestimmt nicht.
vorschläge zur formulierung gibt es hier genug.
*


Er muss definitiv nicht aufgeklärt werden. es reicht, wenn auf dem zettel ein verweis auf die AGB drauf ist und in den AGB dann die Widerspruchsfrist drin steht.

Eine sog. Nötigung (zum nachlesen: §240 StGB) nachzuweisen ist so gut wie unmöglich, wenn sich da keine zeugen auftreiben lassen...
nur-meine
ist mir schon klar das sich die bedrohung nicht so einfach nachweisen läßt. deswegen würde ich ja auch ne anzeige machen. und die widerrufsbelehrungen ensprechen ja meist nicht der form die der gesetzgeber verlangt.
ich würde mich einfach wehren, nix tun ist der falsche weg.
Kore
Zitat(nur-meine @ 30 Mar 2009, 13:23)
ist mir schon klar das sich die bedrohung nicht so einfach nachweisen läßt. deswegen würde ich ja auch ne anzeige machen. und die widerrufsbelehrungen ensprechen ja meist nicht der form die der gesetzgeber verlangt.
ich würde mich einfach wehren, nix tun ist der falsche weg.
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sicher ist es doof (sry phanatos wink.gif ) einfach nur tatenlos rumzusitzen. aber was genau bringt dir eine Anzeige, wenn du nichts beweisen kannst? gar nichts! als erstes sollte man sich über die widerspruchsfrist informieren. der gesetzgeber verlangt nur, dass eine widerrufsbelehrung zumindest in den AGB vorhanden sein muss. deshalb reicht auf dem zettelchen nur ein verweis auf die AGB (siehe mein letzter Post). wenn es allerdings keine Widerrufsbelehrung gab, dann kannst du auch einfach widerspruch einlegen, anstatt zu der Polizei zu rennen...
Der.Stefan
Man sollte bedenken das die Grenzen hier weit überschritten wurden. Die meisten von uns sind reingefallen da sie zu nett, zu unaufmerksam, unvorsichtig, was-auch-immer waren.
Hier liegt nun ein anderer Fall vor.
Ich würde auf alle Fälle in den Widerruf reinschreiben dass der Onkel bedroht wurde. Im Falle dass der Auftrag nicht storniert wird im Vorraus mit Konsequenzen drohen.
Ich hab auch im Vorraus mit der VZ gedroht. Bis jetzt hab ich weder irgendwelche Magazine noch Rechnungen bekommen. Scheint also zu klappen.

LG
Sigurd
sad.gif Ich glaub, Kore versucht hier einen Kampf gegen Windmühlen zu führen, zumal der Erfolg der hier beschriebenen Fälle widerlegt, dass ein kurzer Hinweis auf die Belehrung ausreicht... horse.gif
Kore
oh man, ey... ich gebs auf... gebt ruhig ein haufen geld für irgendwelche anwälte aus, rennt zur polizei oder macht was immer ihr wollt... ich habe übrigens täglich mit solchen sachen zu tun und erlaube mir zu behaupten, dass ich schon ein bisschen ahnung von der materie habe...

sacht mir auf alle fälle bescheid was raus kommt. ich üb derweil schon mal den "I told you so" Tanz.
Sigurd
noexpression.gif blink.gif Von Anwälten redet doch hier fast niemand, oder irre ich mich? Diese VSR-Probleme lassen sich auch ohne Geldausgeben lösen, die zahlreichen Beispiele hier belegen das und die Freunde und Helfer kosten auch kein Geld, die bekommen ihrs vom Staat und werden sowieso bezahlt, genauso wie wir dafür Steuern bezahlen. Also, gebt der Polizei ruhig was zu arbeiten smile.gif

@Kore: Ich würde lieber froh sein, an deiner Stelle, schließlich bleibt so dein Arbeitsplatz gesichert happy.gif
Stichlasser
wurde heute auch angelabert und habe natürlich unterschrieben ... ich bin sozialarbeiter und bla ... allerdings hatte man mir versichert, dass da ein kontrollanruf kommt.

ich nach hause, dem ganzen keinen glauben geschenkt, jetzt hier ein bissl eingelesen ... schlampe! also zu der frau hingerannt, meinen Zettel (Original) wieder abgenommen. Habe jetzt sowohl Orginal, als auch Durchschlag. Jetzt kann mir doch eigtl nichts mehr passieren, oder?

Ich habe die Befürchtung, dass die Leute mit einem Widerruf erst recht auf mich aufmerksam werden ...

Müsste ich den Widerruf jetzt direkt machen oder erst mit Erhalt eines Briefes? Ist der Widerruf mit Unterschrift durch den Empfänger gültig (innerhalb der Widerrufspflicht natürlich)?

Man, ich werd nicht mal mehr Flyer für Partys annehmen ...


EDIT: So, ich hab jetzt mal bei denen angerufen (wurde umgeleitet zu irgendwas anderem ... kostet Geld aber egal.)
"Hallo, die Frau hat mir aus versehen beide Zettel mitgegeben" "Ich weiß nicht ob sie nicht noch einen dritten hat" (das wäre extra dreist, glaube aber nicht, dass sie einen hatt) "braucht sie nicht das orginal" "doch, in der Regel schon."

Ich schreibe jetzt trotzdem einen Widerruf, sicher ist sicher ... 2,05 € für den Arsch, aber selber Schuld ...

DAS GANZE WAR ÜBRIGENS IN MA, SEID GEWARNT !!
Hab sogar bei der Polizei angerufen, aber die können nix machen (was mir schon vor meinem Anruf klar war), hatte nur die Hoffnung, dass ich jemanden an die Strippe bekomm der Langeweile hat und sich die Sache einfach mal anschaut ...
Der.Stefan
Wenn die Polizei auf solche Truppen trifft pasiert nur folgendes:
"Guten Tag, sind sie freiwillig hier, arbeiten sie freiwillig für PVZ/VSR?"
"Ja, klar"
"Danke, schönen Tag noch"

Unter Umständen wird nach einer Berechtigungen von der Stadt gefragt dass die dort stehen dürfen. Die haben sie aber immer
moloco
@Stichlasser also an deiner stelle würd ich nix mehr machen....du hast ja das original von denen...der typ wird dir doch auch gesagt haben, dass die sache so erledigt ist, oder? bzw du wirst ihme gesagt haben, es sollte erledigt sein, oder? die rufen ja nicht sofort in der zentrale an: "hier, ich hab wieder einen! geb dir schnell die daten durch!". ich glaub, das kannst du dir sparen..wenn du dir unsicher bist, geh zu verbraucherzentrale.

apropos verbraucherzentrale: da bei mir jetzt nix mehr von denen kam, bin ich da heute hin...die frau sagte mir, ich solle es bleiben lassen nochmal zu schreiben...rechtlich bin ich ja auf der richtigen seite und wenn zeitungen kommen sollten, dann nicht annehmen oder eben zur seite legen...sie meinte aber auch, dass die schön blöd wären, wenn die mir jetzt noch zeitungen schicken würden, weil wegen dem widerruf sehn die eh kein geld!
Stichlasser
Zitat(moloco @ 30 Mar 2009, 17:21)
@Stichlasser  also an deiner stelle würd ich nix mehr machen....du hast ja das original von denen...der typ wird dir doch auch gesagt haben, dass die sache so erledigt ist, oder? bzw du wirst ihme gesagt haben, es sollte erledigt sein, oder? die rufen ja nicht sofort in der zentrale an: "hier, ich hab wieder einen! geb dir schnell die daten durch!". ich glaub, das kannst du dir sparen..wenn du dir unsicher bist, geh zu verbraucherzentrale.
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naja, von erledigt hat die nix gesagt ... nur ziemlich doof geschaut hat se, aber war auch mitten in der fußgängerzone und ich hab sie ziemlich überrumpelt ...
moloco
mmmh....ja, dann verbraucherzentrale...musst ja nur fragen, ob des bei so einer sache erledigt ist oder nicht...
bin nämlich auch, wie du, nochma hingerannt, etwa 20 minuten danach, aber da waren sie schon weg.
Stichlasser
Zitat(moloco @ 30 Mar 2009, 17:42)
mmmh....ja, dann verbraucherzentrale...musst ja nur fragen, ob des bei so einer sache erledigt ist oder nicht...
bin nämlich auch, wie du, nochma hingerannt, etwa 20 minuten danach, aber da waren sie schon weg.
*


jo, ich wollte da eigtl anrufen, aber wirklich durchkommen tut man da nicht ... iwie bissl doof (wenigstens sind sie so nett und sagen einem, dass es was kostet wink.gif )

Ich werde jetzt morgen einfach direkt den Widerruf schicken, soviel kann ja nicht passieren.

1. sie schicken mir nen Brief, in dem drin steht ich bin ihnen nicht bekannt
2. sie nehmen das Ding an und gut ist
3. sie nehmen das Ding nicht an, dann schick ichs einfach nochmal (wie geraten wurde, einfach weiter widerrufen wink.gif )
nur-meine
Zitat(Kore @ 30 Mar 2009, 14:58)
oh man, ey... ich gebs auf... gebt ruhig ein haufen geld für irgendwelche anwälte aus, rennt zur polizei oder macht was immer ihr wollt... ich habe übrigens täglich mit solchen sachen zu tun und erlaube mir zu behaupten, dass ich schon ein bisschen ahnung von der materie habe...

sacht mir auf alle fälle bescheid was raus kommt. ich üb derweil schon mal den "I told you so" Tanz.
*


fühl dich doch nicht so angepisst. keiner will dir deine kompetenz absprechen.
ich weiss auch nur das der widerruf ne gewisse größe und richtige formulierung haben muß und den hat der bei den nicht (soviel wie ich bis jetzt mit bekommen habe, selber hatte ich sowas noch nie unterschrieben).
es wäre aber trotzdem wichtig zur polizei zu gehen und eine anzeige zu machen und das kostet nichts. verbraucherzentrale und anwalt kosten geld und das muß nicht sein. den wiederspruch kann man selber schreiben, genug vorlagen gibt es ja hier.
Stichlasser
Zitat(nur-meine @ 30 Mar 2009, 18:05)
fühl dich doch nicht so angepisst. keiner will dir deine kompetenz absprechen.
ich weiss auch nur das der widerruf ne gewisse größe und richtige formulierung haben muß und den hat der bei den nicht (soviel wie ich bis jetzt mit bekommen habe, selber hatte ich sowas noch nie unterschrieben).
*


Reicht das von der Größe/Form?

CODE
VSR Verlags Service GmbH
Kistlerhofstraße 170
81379 München

                                                                                                                                31.3.2009


Betreff: Widerruf


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich nach § 312BGB meine Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages mit Ihnen über die Lieferung der Zeitschrift Hörzu am 30.03.2009 fristgerecht.

Mit freundlichen Grüßen,


Eigtl müsste ich ja nicht mal nen Grund angeben, oder?
nur-meine
mit form und größe meinte ich die widerrufsbelehrung die sie auf ihren wisch schreiben müssen.
Der.Stefan
Zitat(Stichlasser @ 30 Mar 2009, 17:08)
hiermit widerrufe ich nach § 312BGB
*


Ob du "nach §312" widerufen kannst bezweifle ich. Such mal weiter oben ich hab mindestens 2mal Stichpunkte angegeben was alles reingehört...
Stichlasser
Zitat(Der.Stefan @ 30 Mar 2009, 18:27)
Ob du "nach §312" widerufen kannst bezweifle ich. Such mal weiter oben ich hab mindestens 2mal Stichpunkte angegeben was alles reingehört...
*


hab das von hier:

http://home.arcor.de/vsr-faq/

öhm, kannst du ca ne seitenanzahl (1-10 oder so wink.gif ) angeben? dann muss ich nicht alle 96 seiten durchsuchen ...

EDIT: ok, habs gefunden ... dummerweise hab ich die Kundennummer ja nicht, aber ich denke ich werde das Ding trotzdem hinschicken ...

§312 verweist übrigens auf Haustürgeschäfte. Ich bin aus der Bahn gekommen, das fällt unter öffentliche Verkehrsmittel und damit unter "Haustürgeschäft".

Des weiteren beginnt die Widerrufs-Frist ab "Aushändigung" des Durchschlags, ich würde zu gern wissen ob die komische Tussi meine Daten nicht sofort weitergegeben hat bzw es einen dritten Durchschlag gab.

In dem Widerrufsbrief, der fristgericht (also innerhalb von 2 Wochen) bei der Post abgegeben wird ("Absendung zählt"), müssen eigtl keine Gründe angegeben werden (steht auf der "Quittung" und im Gesetz wink.gif ). Man muss also EIGTL nicht schreiben, dass man übers Ohr gehauen wurde.
Der.Stefan
Zitat(Stichlasser @ 30 Mar 2009, 17:38)
hab das von hier:

http://home.arcor.de/vsr-faq/

öhm, kannst du ca ne seitenanzahl (1-10 oder so wink.gif ) angeben? dann muss ich nicht alle 96 seiten durchsuchen ...
*


Üsch bünn mal so nett ... und schreibs noch mal: wink.gif

-Ausführlich schreiben!
-Schreib was man dir wann, wo, wie erzählt hat. Man hat dich ja belogen.
-Weise darauf hin das du keine ordendlichen AGB's erhalten hast.
-Weise darauf hin: Straßenverträge haben immer nind. 14 Tage Widerrufsrecht.
-Drohe mit der VZ / dem Anwalt
-Schreib das du keine Leistungen seien sie kostenpflichtig oder kostenlos annimmst.
(auf §312 kannst du gern auch verweisen)

Man könnte dass noch ausdehnen aber mir fehlt grad die Lust... cool.gif

LG stefan
Stichlasser
danke schön wink.gif

Hab ich ab heute (Unterschrift) 14 Tage Zeit oder ab der ersten Zeitung? (1.5.)
aeon
Zitat(Stichlasser @ 30 Mar 2009, 18:08)
Hab ich ab heute (Unterschrift) 14 Tage Zeit oder ab der ersten Zeitung? (1.5.)
*


Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Belehrung über selbige. (Sofern ein Vertrag abgeschlossen wurde)
Der.Stefan
Zitat(aeon @ 30 Mar 2009, 18:10)
(Sofern ein Vertrag abgeschlossen wurde)
*


Was eigentlich nicht wirklich der Fall ist.
Kommt noch als Punkt hinzu!
Stichlasser
Zitat(aeon @ 30 Mar 2009, 19:10)
Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Belehrung über selbige. (Sofern ein Vertrag abgeschlossen wurde)
*


wie definiert sich ein Vertrag ganz genau? was muss alles drin stehn?
aeon
Zitat(Stichlasser @ 30 Mar 2009, 18:13)
wie definiert sich ein Vertrag ganz genau? was muss alles drin stehn?
*



Ein Vertrag ist im allgemeinen eine Vereinbarung 2er oder mehrerer Parteien über die Abwicklung/Handhabung einer Sache.

Du hast mit dem VSR Verlagsservice vereinbart, dass du [n] Wochen ein kostenloses Abo einer Zeitung erhälst, welches sich, ohne die Widerspruchsfrist wahrzunehmen in ein kostenpflichtiges Abo umwandelt

Somit hast du einen Vertrag abgeschlossen und da auf dem Vertrag in Papierform sicher irgendwo die AGB stehen (z.B. auf der Rückseite) - in welchen über die Widerspruchsfrist belehrt wird, beginnt die Widerspruchsfrist heute


Mal was anderes: Mich würde mal der Wisch, den man da unterschreibt im Ganzen interessieren, ich hab das Thread nich im Ganzen gelesen, hat das schon mal wer eingescannt hier? Wenn nicht, kann das mal jemand tun, der sonen Wisch besitzt?
Der.Stefan
Nein das ist kein richtiger Vertrag. Sonst könnte man auch nicht "widerrufen" sonder müsste "kündigen"!!

LG
aeon
Zitat(Der.Stefan @ 30 Mar 2009, 18:26)
Nein das ist kein richtiger Vertrag. Sonst könnte man auch nicht "widerrufen" sonder müsste "kündigen"!!

LG
*


Nachlesen kannst du gerne HIER


Haustürgeschäft ist das Schlüsselwort
Der.Stefan
Kann mir inzwischen auch scheiß egal sein. Wurde alles hier 1000x durchgekaut. Unter anderem auch dass das KEIN Vertrag ist. Lässt sich alles hier finden wenn man aufmerksam und ausführlich hier drinn liest! Ich habs darum auch etwas satt mich zu widerholen. Auf wenn die Betroffenen nun hören ist ihre entscheidung.
axitaxi
bzgl der Onkel- story aus dem betreuten Wohnen wollte ich nur noch ergänzen ,dass der Mistkerl natürlich sehr günstige Zeitschriften angeboten hat. ( die er sonst wohl nicht unter die Leute bekommt.) zusammen zahlen wir 270 Euro... im halben jahr !
und natürlich läuft alles gleich mal 24 Monate. blush.gif
Stichlasser
Zitat(aeon @ 30 Mar 2009, 19:22)
Ein Vertrag ist im allgemeinen eine Vereinbarung 2er oder mehrerer Parteien über die Abwicklung/Handhabung einer Sache.

Du hast mit dem VSR Verlagsservice vereinbart, dass du [n] Wochen ein kostenloses Abo einer Zeitung erhälst, welches sich, ohne die Widerspruchsfrist wahrzunehmen in ein kostenpflichtiges Abo umwandelt

Somit hast du einen Vertrag abgeschlossen und da auf dem Vertrag in Papierform sicher irgendwo die AGB stehen (z.B. auf der Rückseite) - in welchen über die Widerspruchsfrist belehrt wird, beginnt die Widerspruchsfrist heute
Mal was anderes: Mich würde mal der Wisch, den man da unterschreibt im Ganzen interessieren, ich hab das Thread nich im Ganzen gelesen, hat das schon mal wer eingescannt hier? Wenn nicht, kann das mal jemand tun, der sonen Wisch besitzt?
*



Zitat(aeon @ 30 Mar 2009, 19:31)
Nachlesen kannst du gerne HIER
Haustürgeschäft ist das Schlüsselwort
*



Vielleicht sollte einfach beachtet werden, dass es hier mittlerweile unterschiedle Versionen gibt:

1. Gratis-Ausgaben die in ein Abo übergehen
2. Direkte Abos

Aber da es ja jedes mal Haustürgeschäfte sind gilt das Widerrufsrecht wohl in beiden fällen (nur bis zu einem gewissen Punkt natürlich) und dann kommt das mit der Kündigung dazu ...
gitte2001
Falls mal jemand die armen Drücker des VSR in Aktion sehen will, der sollte vor der Altmarktgallerie (Dresden) die Augen offen halten. Da standen heute drei ziemlich junge Burschen, die das bekannte Abo angeboten haben. Als ne Streife vorbei gefahren ist, hat sich einer auf sein Buch bzw. Ordner gesetzt (da sind schätzungsweise die Verträge drin), um es zu verstecken. Bei einem „Verkaufsgespräch“ bin ich dann hin und hab die Methoden des VSR kurzerläutert und darauf hingewiesen, dass ich die Polizei gerufen habe und Fotos gemacht haben….

Das hat sie nicht interessiert, nach 10 min waren die drei Pappnasen noch da.
CoolSun
fotos?
nur-meine
Zitat(aeon @ 30 Mar 2009, 18:22)
Mal was anderes: Mich würde mal der Wisch, den man da unterschreibt im Ganzen interessieren, ich hab das Thread nich im Ganzen gelesen, hat das schon mal wer eingescannt hier? Wenn nicht, kann das mal jemand tun, der sonen Wisch besitzt?
*

ich glaube irgendwann hat das mal einer eingescannt.

habs gefunden: hier
Juri
​​
Stichlasser
gibt da auch verschiedene. werde das morgen wohl mal machen ... muss das widerrufsding ausdrucken, durcker is am arsch, also ab an die hs ^^

edit:
brauchen die die orginal unterschrift, damit das ganze gültig ist?
Der.Stefan
Zitat(gitte2001 @ 30 Mar 2009, 20:59)
Das hat sie nicht interessiert, nach 10 min waren die drei Pappnasen noch da.
*


Nee das macht denen nichts, wie gesagt die haben oft Genehmigungen von der Stadt an einem bestimmten Ort zu stehen.
CoolSun
Also ich seh den Schriebs gerade zum ersten mal, aber les ich das richtig?

Ja, ich möchte 2 Monate kostenlos, sowie 12 weitere Monate auf Rechnung.

gitte2001
naja, so einfach ist das nicht. Von der Stadt haben die nie ne Genehmigung, die haben oft einen Reisegewerbeschein. Das Dokument konnten mir diese Grüppchen Allerdings zweimal nicht vorweisen, was für die jedes Mal Anlass war abzuhauen. Bei einer polizeilichen Überprüfen gibt es sonst "wirklich" Probleme.

Also mein Tipp... Genehmigung vorzeigen lassen!
Stichlasser
Zitat(CoolSun @ 30 Mar 2009, 22:20)
Also ich seh den Schriebs gerade zum ersten mal, aber  les ich das richtig?

Ja, ich möchte 2 Monate kostenlos, sowie 12 weitere Monate auf Rechnung.
*


entweder so, oder

24 Monate Abo direkt.
nur-meine
Zitat(CoolSun @ 30 Mar 2009, 21:20)
Also ich seh den Schriebs gerade zum ersten mal, aber  les ich das richtig?

Ja, ich möchte 2 Monate kostenlos, sowie 12 weitere Monate auf Rechnung.
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ja, richtig gelesen. die betroffenen hier sagen aber alle, das auf dem orginal (oder durchschlag) die 12 monate durch gestrichen waren oder das die zugehalten wurden.
Der.Stefan
Zitat(gitte2001 @ 30 Mar 2009, 21:25)
naja, so einfach ist das nicht. Von der Stadt haben die nie ne Genehmigung, die haben oft einen Reisegewerbeschein. Das Dokument konnten mir diese Grüppchen Allerdings zweimal nicht vorweisen, was für die jedes Mal Anlass war abzuhauen. Bei einer polizeilichen Überprüfen gibt es sonst "wirklich" Probleme.

Also mein Tipp... Genehmigung vorzeigen lassen!
*


Das ist echt interessant! Hätte nicht gedacht das die sich das ohne Absicherung sprich Genehmigung getrauen. Aber die armen Schweine auffliegen zu lassen ist auch nicht die Lösung. Die, die dort stehen können meist am wenigsten dafür.

Übrigens das kleine Dreieck mit "12 Monate.." da halten sie ihren Daumen drüber.
(Edit: Da war wohl nur-meine schneller wink.gif )
Stichlasser
Zitat(Der.Stefan @ 30 Mar 2009, 22:33)
Das ist echt interessant! Hätte nicht gedacht das die sich das ohne Absicherung sprich Genehmigung getrauen. Aber die armen Schweine auffliegen zu lassen ist auch nicht die Lösung. Die, die dort stehen können meist am wenigsten dafür.

Übrigens das kleine Dreieck mit "12 Monate.." da halten sie ihren Daumen drüber.
(Edit: Da war wohl nur-meine schneller  wink.gif  )
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also meine tussi sah so unauffällig aus (stand am rand, keine auffällige kleidung etc), denke kaum dass die ordnungsamt oder polizei auffallen würden ...
Der.Stefan
Zitat(Stichlasser @ 30 Mar 2009, 21:45)
also meine tussi sah so unauffällig aus (stand am rand, keine auffällige kleidung etc), denke kaum dass die ordnungsamt oder polizei auffallen würden ...
*

Ich weiß nicht, ich denke es gibt nur Konrollen wenn es vorher einen Hinweis gab.

Sie war unaufällig? Wenn du mal in Leipzig bist musst du dir mal das Vorgehen dieser Leute dort anschauen. shocking.gif Du denskt die wollen sonst was von dir so hektisch gehts da zur Sache...
Stichlasser
iwie echt traurig die ganze Geschichte ... immerhin können wir uns "wehren" ... neulich hab ich iwo was krasses gelesen, da hat n Mann die Finanzgeschäfte seiner Mutter übernommen und rausgefunden, dass sie für ca 10000 euro im Monat Abos und Bestellscheiß hatte ...


Nochmal meine Frage:
Braucht man für den Aboabschluss / Vertrag die Original Unterschrift oder reicht der Durchschlag?
Der.Stefan
Der Durchschlag wird wohl leider reichen. Immerhin bekommt man das Original manchmal mit.
Wenn sie den Durchschlag noch haben verwerten sie ihn 100%ig.
Stichlasser
Zitat(Der.Stefan @ 30 Mar 2009, 23:03)
Der Durchschlag wird wohl leider reichen. Immerhin bekommt man das Original manchmal mit.
Wenn sie den Durchschlag noch haben verwerten sie ihn 100%ig.
*


wenn ich nur wüsste wieviel Durchschläge die hat ... wie gesagt, ein Durchschlag+Original sind bei mir ...
Der.Stefan
Zitat(Stichlasser @ 30 Mar 2009, 22:04)
wenn ich nur wüsste wieviel Durchschläge die hat ... wie gesagt, ein Durchschlag+Original sind bei mir ...
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Ach so ja, hast du ja vorhin geschrieben... also doppelt durchgeschlagen ist das glaub ich nicht. Wäre schon sehr viel Mühe.
Der.Stefan
Achtung! Offizelle Ansage:

Aufgrund einer langen Diskussion, die ich gestern mit aeon (per PM) geführt hab muss ich zugeben, dass ich mich geirrt hab und man diesem Stück Postkarte, auf dem man da unterschreibt doch mehr juristische Beudeutung zugestehen sollte.

Vielleicht sollte man das heiße Eisen auch nicht so unvorsichtig anpacken wie ich und einige andere das gemacht haben. (Auch wenns meistens geklappt hat, vielleicht gehts irgendwann mal schief...)
Mehr kann ich leider erstmal dazu nicht sagen....

LG Stefan
Marnie
War letzte Woche bei der Verbraucherzentrale. Die haben erstmal gemeint, soweit habe ich es fats richtig gemacht u soll mich erstmal zurücklehnen: sollte ich irgendwelche Zeitschriften bzw. mich wieder bei der Vernbraucherzentrale melden, sollte ich 1 Rechung bekommen.
Bin da wohl nicht die erste.
Allerdings hätte ich das ganze lieber gleich vom Tisch. yeahrite.gif
Bieni
Hallo!

Kurze Frage!
Bin auch drauf reingefallen und als ich den Wisch unterschrieben habe, hat es geregnet und der ganze Kram wurde etwas nass und nun kann man die Widerrufserklärung mit der Adresse von dem Verlagsservice nicht mehr erkennen. Jetzt weiß ich nicht genau, ob das überhaupt dieser Verlagsservice ist, um den es hier geht.
Aber es hört sich alles schwer danach an. Weiß jemand, ob es da noch mehr solche Dinger gibt? Sehen die Zettel alle gleich aus, oder haben die alle dieselben Vordrücke?

Also die Vorderseite sieht genauso aus, wie in diesem Forum schon mal eingescannt wurde, aber die Wiederrufserklärung steht bei mir auf der Rückseite und obendrüber befindet sich so en Reisegutscheinzeugs...

Kann mir bitte da jemand schnellstens helfen? Hab nur noch ne Woche zeit, um zu widerrufen.

Gruß Bieni
Marnie
VSR Verlag Service GmbH
Kistlerhofstraße 170
81379 München

Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co. KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf

Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, ein paar Seiten durchzuscrollen, wärst Du auch von selbst drauf gestoßen. teacher.gif
Schicks gleich an beide Adressen und drohe vorab schon mal mit der Verbraucherzentrale, sicher ist sicher.
Stichlasser
so, das ganze war montags, bis jetzt kam der angekündigte "anruf zur auftragsbestätigung" (LÜGE, mit unterschrift bestätigt man den Vertrag, der Anruf soll einen nur schneller unterschreiben lassen ...) kam bis jetzt noch nicht ...

denke nicht dass er überhaupt noch kommt ...

meine theorie:
die leute werden angerufen, um die korrektheit der angaben zu überprüfen (kontrolle der mitarbeiter durch mitarbeiter) ...
Der.Stefan
Zitat(Stichlasser @ 02 Apr 2009, 12:06)
denke nicht dass er überhaupt noch kommt ...
*


Doch, kann schon noch passieren...

Zitat(Stichlasser @ 02 Apr 2009, 12:06)
meine theorie:
die leute werden angerufen, um die korrektheit der angaben zu überprüfen (kontrolle der mitarbeiter durch mitarbeiter) ...
*


Korrekt, bei mir hat sie auch nur gefragt. "Sie haben am **.**. bei uns für ein Tetsabo unterschrieben?"
Als ich sie daraufhin fragte ob sie mir versichern könnte, ob das denn wirklich kostenfrei wäre meinte sie plötzlich das wisse sie nicht ( huh.gif Testabo!!) sie würde nur die neuen Kundendaten durchsehen. So, so sie weiss also nichts...
Als ich ihr dann sagte ich hätte im I-net inzwischen so einiges gelesen und sie sollt das Ganze jetzt bitte löschen sagte sie, sie dürfe gar nichts und wo ich mich hinwenden könnte wüßte sie auch nicht...
Is schon klar, nich... shifty.gif
GreyAegis
Wollte nurmal warnen. Die Penner sind mitlerweile in Bremen angekommen (!)

Traf auf einen in der Sögestraße
Hab den jetzt mal einen Brief geschrieben der hoffentlich seine Wirkung nicht verfehlen wird wink.gif Danke schonmal an alle die sich hier die Mühe machen. Find ich richtig klasse!
Bieni
Zitat(Marnie @ 02 Apr 2009, 11:28)
VSR Verlag Service GmbH
Kistlerhofstraße 170
81379 München

Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co. KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf

Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, ein paar Seiten durchzuscrollen, wärst Du auch von selbst drauf gestoßen.  teacher.gif 
Schicks gleich an beide Adressen und drohe vorab schon mal mit der Verbraucherzentrale, sicher ist sicher.
*


Danke! Es gibt also nur die 2 Adressen? Oder doch noch mehr? Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, wer das war!
Und wegen dem mühe machen: es gibt fast 100 seiten hierüber und ich hatte echt kein bock, die alle komplett durchzusuchen... sorry... happy.gif
Der.Stefan
Kann sein dass es mehr gibt... aber wenn dein Zettel so aussieht wie der, der hier einpaarmal eingescannt wurde liegst du mit denn beiden Adressen wohl richtig.
Ernesto
Bin gestern glaube auch reingefallen, aber die hatten ne ganz andere Masche...
VSR soll irgenein Jubiläem. Da konnte man Felder frei rubbeln. Habe ich auch gemacht... Dann sagt der Typ.. ja zwei monatiges testabo gewonnen... wollte ich ni... sagt der dann okay wir schicken dir einen "gutschein" von 25€ zu. Dumm wie ich war habe ich denen meine Adresse gegeben und unterschrieben...
Wollte dann zu Hause sehen was das für ne Firma ist und war auf der Hompage... Da stand allerdings nichts von einem Jubiläum. Bin misstrauisch geworden und habe das Forum entdeckt *glück*
Heute habe ich einen Widerruf per Einschreiben und Rückschein zur Post gebracht. Jezt meine Frage. Den Durschlag musste ich aber nicht mit schicken??
Ist der Vertrag eigentlich ungültig wenn auf der Rückseite die falsche Adresse steht zu der man den Widerruf schicken soll?
Stichlasser
Zitat(Ernesto @ 02 Apr 2009, 21:27)
Ist der Vertrag eigentlich ungültig wenn auf der Rückseite die falsche Adresse steht zu der man den Widerruf schicken soll?
*


Ob der Vertrag ungültig ist kann ich dir nicht sagen, aber im Paragraph zum Widerruf steht, dass die Adresse angegeben sein muss. Das Widerrufsrecht gilt im Fall einer falschen Adresse wahrscheinlich länger als 2 Wochen ...

Der.Stefan
Wie kommst du darauf das die Adresse falsch ist? Bzw was steht denn da?
Ernesto
Ich weiß nicht ob die Adresse falsch ist, aber ich habe hier schon gelesen, dass Antworten von VSR kamen in denen gestanden haben soll, dass man den Brief wo anders hin schicken soll. Die Adresse soll

VSR-VERLAG SERVICE RANKE & CO.
KISTLERHOFSTR. 170
81379 MÜNCHEN

sein
Wie ist das nun mit dem Durschlag?
Der.Stefan
Zitat(Ernesto @ 03 Apr 2009, 15:00)

VSR-VERLAG SERVICE RANKE & CO.               
KISTLERHOFSTR. 170
81379 MÜNCHEN
*

Diese Adresse stimmt 100%ig, an die kannst du schreiben.

Zitat(Ernesto @ 03 Apr 2009, 15:00)
Wie ist das nun mit dem Durschlag?
*

Ich weiß nicht, was soll damit sein? Ich würd ihn mir behalten.
Ernesto
Ich war mir nicht sicher, ob ich ihm hätte mit schicken sollen
Der.Stefan
Zitat(Ernesto @ 03 Apr 2009, 21:02)
Ich war mir nicht sicher, ob ich ihm hätte mit schicken sollen
*


Ich bin mir nicht ganz sicher aber warum sollte man das tun? Der Schein ist z.B. deine Quittung dafür das du nicht noch mehr Magazin geordert hast als sowieso schon.
Ne Kopie kannst du vielleicht mitschicken obwohl ich auch nicht wüsste wofür...
Ernesto
Zitat(Der.Stefan @ 03 Apr 2009, 22:09)
Ich bin mir nicht ganz sicher aber warum sollte man das tun? Der Schein ist z.B. deine Quittung dafür das du nicht noch mehr Magazin geordert hast als sowieso schon.
Ne Kopie kannst du vielleicht mitschicken obwohl ich auch nicht wüsste wofür...
*

Stimmt auch wieder. Danke erstmal für deine Antwort!
wolfer
hab diese mail an den bauer verlag, wirtschaftswoche, pvz und vsr abgeschickt.
ist das gut so?
Kundennummer: xxxxxxxx
Abonnement: Wirtschaftswoche

Sehr geehrte Damen und Herren des VSR-Verlagsservice,
Sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG,
Sehr geehrte Damen und Herren des Wirtschaftswoche Kundenservice,
Sehr geehrte Damen und Herren des Bauer Verlags

in Bezug auf das Schreiben des VSR-Verlagsservice, datiert auf den 11. März 2009 , teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer xxxxxxxx meinerseits kein Vertrag (Wirtschaftswoche-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.

Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf besagtem Zettel keinerlei Bankverbindungsdaten angeben musste und das von mir gewählte Magazin (Wirtschaftswoche) ohne Preisangabe und handschriftlich vermerkt wurde, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Laut §433 BGB ist der Kaufpreis wesentlicher Bestandteil eines Kaufvertrags, somit ist allein aus diesem Grund kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Die Aussagen des Mitarbeiters (gab sich als Mitarbeiter des BAUER VERLAGS aus !!!), der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird. Er sprach von einem kostenlosen Abonnement, welches nach 2 Monaten ohne weitere Einwirkung meinerseits abläuft.Ich hab weder einen Vertrag, noch eine Kopie/Durchschlag etc. erhalten habe, und zudem absichtlich falsch über Widerrufsregelungen informiert wurde (laut den Aussagen des Vertreters würde es als Widerruf genügen, wenn ich mich nach 2 Monaten nicht bei Ihnen melde), hatte ich außerdem keine Möglichkeit fristgerecht zu Widerrufen. Das heißt, Ihre Widerrufsbelehrung wird den gestezlichen Erfordernissen der § 312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB nicht gerecht. Daher erlischt mein Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Demzufolge widerrufe ich hiermit hilfsweise das (von mir zu keiner Zeit gewollte) Abonnement.

In Anbetracht des Schreibens, welches ich am 11. März 2009 vom VSR-Verlagsservice erhielt und welches die Vertragskonditionen (14 Monate Laufzeit bei 49 Ausgaben jährlich, Gutschrift für die ersten 2 Monate, Heftpreis 3,90 Euro) enthielt, kann dies nur als arglistige Täuschung betrachtet werden.

Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".

Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen; weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.

Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.

Außerdem berufe ich mich bei meiner Kündigung des Abo`s auch auf den Urteilsspruch des Bundesgerichtshofes Urteil vom 12. April 2007 – VII ZR 122/06 der besagt das ihr Widerrufsbelehrung auf meinem Durchschlag des Vertrages nicht ausreichend ist

In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg erfuhr ich zudem, dass die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Egal aus welchem der genannten Gründe: Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer xxxxxxx storniert wird.
Auch ohne all diese Verstöße sollten Sie aus Gründen der Kulanz dazu bereit sein. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie Vertreiben.

Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen. Dabei setze ich Ihnen eine Frist bis spätestens zum 13. April 2009.
Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.




Desweiteren bitte ich um eine Lesebestätigung dieser E-Mail und eine Bestätigung meiner Vertragskündigung (auf postalischen Wege).



Hochachtungsvoll
Der.Stefan
Wie ich schon vor ein paar Tagen geschrieben hatte: sollte man aeon vielleicht doch Glauben schenken und diesen Zettel als Vertrag werten. (Bin ich mir nicht sicher)

Ich für meinen Teil find dein Schreiben klasse. Ist das am besten ausformulierte was ich hier je gesehen hab. Ich würds so abschicken.

wolfer
Zitat(Der.Stefan @ 07 Apr 2009, 13:03)
Wie ich schon vor ein paar Tagen geschrieben hatte: sollte man aeon vielleicht doch Glauben schenken und diesen Zettel als Vertrag werten. (Bin ich mir nicht sicher)

Ich für meinen Teil find dein Schreiben klasse. Ist das am besten ausformulierte was ich hier je gesehen hab. Ich würds so abschicken.
*

hab das erst als email geschickt, wenn die nicht bald antworten werde ich es nochmal als einschreiben an die schicken.
außerdem hab ich den link des forums und mein schreiben an akte,frontal,stern,focus,spiegel,wirtschaftswoche, bauerverlag usw weiter geleitet.
Der.Stefan
Ich ja weiß nicht ob das so gut ist den Thread für diese Magzine zu verlinken.
Shereile
ja also ich bin auch auf diese bande reingefallen. hab aber vor einigen tagen 3 widerrufsschreiben an stockelsdorf, münchen und osnabrück geschrieben sowie zwei mails an pvz und vsr. bin immernoch innerhalb der 14 tage allerdings habe ich heute ne antwort von der pvz bekommen. die haben meinen widerruf einfach ignoriert und stattdessen meine "freundlichere" email als anhang genommen und das hier geschrieben:
abonnement: focus
kundennummer: nicht bekannt
sehr geehrte frau X,
als anlage übersenden wir Ihr schreiben vom 2.04.2009 (damit meinen sie meine mail). das abonnement konnten wir leider nicht ermitteln.

bitte wenden sie sich an die firma, die ihnen inzwischen eine Auftragsbestätigung oder eine rechnung zugesandt hat,
mit freundlichen grüssen
kundenbetreuung
-------------------------------------
haaha witzig, hab ja nix vom vsr verlag bekommen. die warten nur dass ich die 14 tage verstreichen lasse. dabei habe ich allen nen brief geschickt -.-
was soll ich nun tun? HILFE
Ernesto
Hast du dein Widerruf mit Rückschein abgeschickt? So kann der Brief nicht "verloren" gehen.
Wann kommt den die erste Zeitschrift? Eine Woche nach Vertragsabhschluss? Das wäre nämlich voll praktisch. Da könnte man die auch zurück schicken und das würde auch als Wideruf zählen!
Wie lange hat es bei euch gedauert bis der Rückschein wieder zurück gekommen ist?
Shereile
jap hab alle drei einschreiben mit rückschein. hab auch den ersten rückschein wieder zurückbekommen. ich hab jetzt noch 8 tage und ich schätze ma die schicken meine daten samt zeitschrift erst nach diesen 8 tagen -.-
das mit dem rückschein ging schnell. zwei tage nachdem ich an die pvz geschrieben habe, kam der rückschein an. leider weiß ich nicht, wie ich auf diesen müll antworten soll, da diese "firma" mir nix geschickt hat.
kako
hallo zusammen!
ich bin auch "opfer" vom vsr geworden und habe schon per post gekündigt, der rückschein lässt allerdings auf sich warten. ich möchte es daher nochmal per fax und mail versuchen. hier im forum kann ich leider nirgendwo die faxnummer und mail-adresse vom vsr finden. auf meinem "vertrag" sind auch beide nicht angegeben.
könnte mir einer von euch bitte faxnummer und email-adresse vom vsr schreiben??
das wär' sehr nett. vielen dank!
Shereile
aboservice@vsr.cc

mir is grad aufgefallen, dass ich zwar den rückschein von osnabrück bekommen hab, allerdings haben die mir noch keinen brief geschrieben.
die pvz aus stockelsdorf hat mir nur einen geschrieben... -.- irgendwie blick ich da gar nich mehr durch
Ernesto
Zitat(kako @ 07 Apr 2009, 15:31)
ich habe schon per post gekündigt, der rückschein lässt allerdings auf sich warten. i
*


Geht mir genauso. Hab den Brief samt Rückschein letzten Donnerstag zur Post gebracht. Zurück gekommen ist allerdings noch nichts! Wenn morgen immer noch nichts da ist werde ich mal bei der Post nachfragen
Shereile
warum krieg ich dann nen blöden rückschein, aber keine antwort blink.gif

hier ist jetzt mein zweiter brief, den ich als einschreiben mit rückschein abschicken will als antwort auf den quatsch den die mir geschrieben haben.
verbesserungsvorschläge würd ich gerne hören

Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co. KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf

Sehr geehrte Damen und Herren,
Anbei schicke ich Ihnen eine Kopie meines Auszuges, der mir vom VSR Mitarbeiter ausgehändigt wurde.
Anhand dieser Kopie lassen sich meine Daten ermitteln, die Ihnen vom VSR - Verlag übermittelt werden, um das Abonnement zu verschicken, da Sie als Pressevertriebszentrale die Verträge des VSR - Verlages eingehen.
Ich habe bereits einen Widerruf an den Verlag geschickt, der allerdings nicht beatwortet wurde.
Deshalb wende ich mich an Sie, um meinen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist zu stornieren.
Am 01.04.2009 wurde ich am Bahnhof in X von einem Vermittler des VSR - Verlags (Nummer X) angesprochen, ob ich mich für ein Hilfsprojekt für Kinder von Hartz 4 Empfängern beteiligen möchte. Man versuche zu überprüfen, wie zuverlässig diese ihren Nebenjob als Zeitungsausträger ausführen. Dadurch würden sie ein kleines Taschengeld verdienen. Dabei müsste ich lediglich eine Zeitschrift zwei Monate lang kostenlos laut Angaben Ihres Mitarbeiters erhalten und Rückmeldung geben, ob ich auch die Zeitungen termingerecht erhalten habe.
Dies würde ohne jegliche Form von Verpflichtungen stattfinden.

Der Vordruck mit dem entscheidenden Satz „Ja, ich möchte 2 Monate kostenlos sowie weitere 12 Monate gegen Rechnung“ widerspricht den Aussagen Ihres Mitarbeiters und ist daher ohne Gültigkeit für die hier versprochene kostenlose Leseprobe.

Zusätzlich wurde ich weder von einem Vertrag, noch der AGB, noch einer erforderlichen Widerrufsbelehrung von Ihrem Mitarbeiter informiert.
Hierbei mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir von ihrem Vermittler zum Einsehen nicht vorlag.
Dies verstößt gegen das BGB, welche sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.

Falls Sie sich auf die von mir unterschriebenen Zettel berufen möchten - Die Unterschrift kam unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande und ist somit nichtig gemäß §123 BGB.

Desweiteren möchte ich auf §§16ff UWG hinweisen. Werbung ist strafbar wenn der Werbende damit absichtlich beim Verbraucher falschen Anschein weckt.

Ich möchte diesen Vertrag sowie das damit verbundene Abonnement der Zeitschrift "Focus" mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Innerhalb der gegebenen Widerrufsfrist von 14 Tagen, die ich eingehalten habe, möchte ich die Widerrufsbestätigung und Stornierung erhalten und bitte Sie meine gesamten Daten (Name, Anschrift etc.) zu löschen.

Dazu kann ich sagen, dass ich eine sogenannte Kundennummer derzeit noch nicht besitze, da Sie mir keine zugeteilt haben.
Jedoch ist mir sehr wohl bekannt, dass Sie bereits über meine Kundendaten verfügen.

Darüberhinaus wurde ich informiert, dass Sie allein anhand dieser Daten meinen Widerruf bestätigen und somit das Abonnement aufheben können.

Hier nocheinmal meine Daten:
X

Der Widerruf wird hiermit absolut rechtsmäßig.
Wenn Sie dieser Forderung nicht nachkommen und Lieferungen der Zeitungen erfolgen, werden rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet.
Ich behalte mir außerdem vor sowohl eine Strafanzeige als auch eine Anzeige bei der Verbraucherschutzzentrale vorzubereiten.

Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstössen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand im Zuge der Strafanzeige aufsuchen.

Diese wird durch das StGB §263 "Betrug" begründet:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen.

Sollten mir durch diese Angelegenheit weitere Kosten entstehen, so werde ich Ihnen diese in Rechnung stellen.
Ich bitte nochmals um schriftliche Bestätigung des Widerrufs und somit eine Stornierung des Abonnements.

Mit freundlichen Grüßen,
Sigurd
Mal zur allgemeinen Information, falls nicht schon bekannt:

Zitat
Hey! mir ist dasselbe passiert... montag kam der Brief von wegen, ich hätte jetzt ein 14monatiges abo. ich habe da einfach heute die Servicenummer angerufen, meine Bearbeitungsnummer durchgegeben, der Frau gesagt, dass mir was anderes erzählt wurde und ich auch keine Kopie des "vertrags" bekommen hab, und dann hat sie es einfach storniert.

Quelle
Ernesto
Hast du unter der Nummer
+49 89 35896 - 0
angerufen?
Sigurd
Nicht ich! Irgendwer... lesen sollte man schon können wink.gif
Ernesto
Stimmt war saublöd geschrieben, aber war es die Nummer?
Tupolev
doh.gif

Woher soll er das denn wissen? Lesen soll bekanntlich bilden, also mach dir die Mühe und lies im schlimmsten Fall den ganzen Thread, um rauszufinden "obs die Nummer war". rolleyes.gif
Shereile
hier hat jemand schonma ne nummer gepostet, allerdings finde ich den post net mehr.
ich check immer noch net so wirklich, wie ich denen von der pvz antworten soll sad.gif
Ernesto
@Shereile
01805 - 32 32 10 (14ct aus dem dt. Festnetz)

Hab gerade dort angerufen, weil ich trotz E-Mail und Einschreiben nichts von den gehört hatte. So ein Mann sagte mir, dass meine Daten nun gelöscht wurden und der Rückschein prakitsch die Bestätigung ist. Soll den Typen noch mal Anrufen, wenn irgendetwas von denen kommen sollte. Hoff dass ich nun nichts mehr von denen zu hören bzw. zu sehen bekomme.
Der.Stefan
Das Geld hätts du dir glaub ich sparen können. Ich würde dort nie anrufen ... das ist doch Verasche hoch drei. Bestimmt hast du ne Ewigkeit warten müssen bis überhaupt jemand ran gegangen ist.

Aber ich denke, dass du's nun überstanden hast. Sie werden sich bestimmt nicht nochmal bei dir melden. Der Rückschein braucht vielleicht noch ne Weile (Meiner kam nach vlt. 20 Tagen), also keine Panik das wird schon ...

LG
Ernesto
Zitat(Der.Stefan @ 09 Apr 2009, 17:03)
Das Geld hätts du dir glaub ich sparen können. Ich würde dort nie anrufen ... das ist doch Verasche hoch drei. Bestimmt hast du ne Ewigkeit warten müssen bis überhaupt jemand ran gegangen ist.

Aber ich denke, dass du's nun überstanden hast. Sie werden sich bestimmt nicht nochmal bei dir  melden. Der Rückschein braucht vielleicht noch ne Weile (Meiner kam nach vlt. 20 Tagen), also keine Panik das wird schon ...

LG
*



Ich musste überhaupt nicht lange warten und das Gespräch war innerhalb von drei Minuten erledigt. Und den Namen von dem Typen habe ich auch. Hoffe doch, dass der stimmt.
Valensi
Jetzt brauche ich aber doch mal hilfe! habe auch das problem mit dem VSR Verlag Service.

Ich habe mich bereits durchs Forum gekämpft, weiß aber nicht wie ich jetzt weiter handeln soll.

Also mir wurde auch ein Abo aufgeschwatzt (PcGo war das abo). das habe ich fristgerecht widerrufen, allerdings nicht als Einwurfschreiben oder so. also nicht nachweisbar.

dann ist wohl meine frist abgelaufen und ich bekam post vom VSR. sie freuen sich das ich ein abo der zeitschrift "TV Hören und Sehen" bestellt habe. das habe ich dann auch bei der VSR wiederrufen mit angabe von paragraphen und und und, auch als einwurfschreiben.

eine antwort habe ich nie bekommen und nun kam am 9. april die erste zeitschrift dieses blöden abos das ich nie wollte.

noch zusätzliche angaben: ein durchschlag habe ich bekommen.

bitte bitte erklärt mir, wie ich mich verhalten soll. danke smile.gif
Sigurd
Hier steht schon alles erklärt, versuch auch mal da anzurufen und verweise auf Betrug, Vorspielung falscher Tatsachen, etc...

Lesen hilft, einfach mal die ersten und letzten 10 Seiten lesen, dann kennst du die Basis und das aktuelle Geschehen...
Juri
​​
Ernesto
Zitat(Valensi @ 13 Apr 2009, 16:55)
Jetzt brauche ich aber doch mal hilfe! habe auch das problem mit dem VSR Verlag Service.

Ich habe mich bereits durchs Forum gekämpft, weiß aber nicht wie ich jetzt weiter handeln soll.

Also mir wurde auch ein Abo aufgeschwatzt (PcGo war das abo). das habe ich fristgerecht widerrufen, allerdings nicht als Einwurfschreiben oder so. also nicht nachweisbar.

dann ist wohl meine frist abgelaufen und ich bekam post vom VSR. sie freuen sich das ich ein abo der zeitschrift "TV Hören und Sehen" bestellt habe. das habe ich dann auch bei der VSR wiederrufen mit angabe von paragraphen und und und, auch als einwurfschreiben.

eine antwort habe ich nie bekommen und nun kam am 9. april die erste zeitschrift dieses blöden abos das ich nie wollte.

noch zusätzliche angaben: ein durchschlag habe ich bekommen.

bitte bitte erklärt mir, wie ich mich verhalten soll. danke smile.gif
*


Wenn ich dass jetzt richtig verstanden habe, hast du das Abo PcGo "aboniert" und dies fristgerecht widerrufen. Und jetzt bekommst du die Zeitschrift "TV Hören und Sehen"
Auf deinem Durschlag ist müsste das Kreuz dann praktisch nur bei der PcGo Zeitschrift sein. Ich würde denen eine E-Mail schreiben die bitten dir die Kopie des Vertrages zuschicken, da du sonst rechtliche Schritte einleiten wirst, und wenn dort zusätzlich noch eine Zeitschrift angekreuzt ist zum Verbraucherzentrum zu gehen oder gleich mit dem Durschlag zum Verbraucherzentrum.
Ich würde mir die geschriebene E-Mail selbst noch ausdrucken... sicher ist sicher
Wie viel Tage nach Fristende hast du den Post bekommen?
Valensi
die erste post die ich bekam 12 tage nach fristende.

25.2. vertag
11.3. fristende
23.3. erste post bekommen

heute kam post das sie nicht mehr zuständig für mich sind.
die post am 23.3. kam von Lieferservice frei Haus. also muss meine nächste post an die gehen.(anschrift unten)

VSR-Verlagsservice Ranke & Co.
Abt. Lieferservice frei Haus
Kistlerhoferstraße 170
81379 München
Tobsen
Vorm Karstadt Sport stand heute auch wieder ein Drücker, der gerade beim Kundengespräch war.

Ich habe dem Kunden freundlich drauf hingewiesen, dass es sich um eine Bande handelt.
Dabie hatte der sich gerade so über sein Rubbelglück gefreut wink.gif

smile.gif
maazy
guten tag...ich denke was einen wirklich an der ganzen sache nervt, ist dieser unnötige arbeitsaufwand.

wie auch euch ist mir genau das gleiche passiert, nur dieses mal haben sie es bis ins saarland geschafft.


31.03 gespräch mit dem vertreter...weiß sogar den namen tomek wiswel und ein andreas dessen handynummer ich habe da er mir nachträglich schrieb ob wir nicht einen kaffee trinken gehen sollen...hätte das nachdem ich sah wo ich da reingerutscht bin liebend gern gemacht aber ich war mir nicht sicher ob das so schlau gewesen wäre...war doch ziemlich wütend :-P
ausserdem hätte es wohl wenig gebracht ihn dann richtig anzumeckern...wär wohl schon zu spät gewesen...

wen es interessiert der kann die handynummer gerne bekommen...ich poste sie dann hier rein.

naja dann direkt den tag drauf widerruf per rückschein an die vsr...

aber klar heute 15 tage später das dankeschön.
hab vor 2 tagen noch jeweils immer 3 e-mails an die vsr und an die pvz geschickt...wieder einmal widerrufe...zum dritten mal...

naja ich schreib auf jeden fall jetzt noch einen brief an die pvz da ich ja jetzt auch eine bearbeitungsnummer habe.

die machen so als ob man einfach nichts geschrieben hätte...das ist so lächerlich,wie wollen sie so druchkomen?!

liege ja jetzt da das schreiben heute kam wieder bzw. erst in den 14 tagen widerrufsrecht.
hab schon überlegt o ich jetzt täglich 14 tage lang jeweils immer 3 e-mails senden soll.

was denkt ihr?bringt nerven was?

glg an alle mazy
maazy
die nummer von der vsr 01805/323210 (0,14cent/minute)
hab aber gehört dass das bis jetzt so ziemlich keinen wirklich weiter geholfen hat.

bezweifel auch das meine 9 e-mails was gebracht haben.
am besten brief per einschreiben...denke das ist besser als irgendwann eine rechnung von 150euro zu bekommen.

lg
otterlie
hey,
habe genau das selbe problem. habe überlegt, ob ich mich an die verbraucherzentrale wenden soll.weiß jemand von euch, ob das was bringt????
lg