Soo, einen ♥-lichen Dank an dieses Forum!

Dank euch bin ich nun auch raus! Und das sogar ziemlich schnell!
Vielleicht hilft es ja irgendwem zu erfahren, wie ich es angestellt hab'!
Ich bin ebenso wie schon viele andere hier erst nach den 2 Wochen Widerrufsrecht auf diese Seite gestoßen und hab mich wirklich sehr geärgert, obwohl ich natürlich schon nachdem mich der Kerl auf der Straße ansprach und ich den Mist unterschrieb unwohl gefühlt hab!
Durch bedingten Lernstress, pi pa po hatte ich allerdings nicht die Zeit weiter darüber nachzudenken und hab's also dabei belassen, bis mich nach ca. 4 Wochen nach "angeblichem Vertragsabschluss" der Brief erreichte, ich sollte doch 24 Monate lang zum Heftpreis von 2,60 pro Ausgabe die Gala bezahlen! .."Pfff" dacht' ich mir .."diese *PIEP*!!!" und hab den Mist erstmal gegoogelt.
So, nachdem ich dann die ganzen Einträge, wirklich alle durchforstet hab', hab ich mich dann entschlossen die Stornierungen von apo1337 (auf Seite 43) und die von nohohon (auf Seite 122) auf meinen Fall umzuschreiben!
Bislang war noch kein Heft angekommen. Das erste Heft sollte am 08.04 erscheinen.
Da es mir zu schade war für diesen Mist auch noch Geld auszugeben, hab ich also erstmal alles per E-mail an PVZ und VRS geschickt! Da kam allerdings 2 Tage erstmal keine Antwort. Ich hatte keine Lust länger zu warten, druckte den Mist aus und hab das an PVZ und VRS per Einschreiben abgeschickt, das war am Donnerstag (25.04.2010)! Und wie durch ein Wunder hat mich dann 2 Tage später (27.04.2010) das Schreiben der PVZ erreicht, dass der "Vertrag" storniert wurde. Sollte mir noch eine Zeitschrift geliefert werden, darf ich diese behalten. Wobei ich glaub', dass eh keine kommt!
Außerdem habe ich meinem Einschreiben noch eine Kopie des Zettels beigelegt, wo weder Zahlungsermächtigung, noch Preis ausgefüllt sind.
Meine Stornierung sah wie folgt aus

:
„Kundennummer: XXXXXXXXX
Abonnement: Gala
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Schreiben des VRS-Verlagsservice vom 15. März 2010, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer XXXXXXXX kein Vertrag meinerseits eingegangen wurde. Die Unterschrift auf dem Formular, dass Sie von mir vorliegen haben ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf dem besagtem Zettel keinerlei Bankverbindungsdaten angeben musste und das von mir gewählte Magazin „Gala" ohne Preisangabe und handschriftlich vermerkt wurde, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Laut §433 BGB ist der Kaufpreis wesentlicher Bestandteil eines Kaufvertrags, somit ist allein aus diesem Grund kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als „Vertrag" untergeschoben wird. Er sprach von einem kostenlosen Abonnement. Es handle sich um eine Aktion, die dazu diene, die Zuverlässigkeit von Jugendlichen aus „sozial schwachen Milieus“ zu testen, die mit der Zustellung von Zeitschriften Geld verdienen konnten. Der Mitarbeiter notierte auf einem Formular meine Personalien.
Folglich unterzeichnete ich das Formular, in dem Glauben, dass der Inhalt dieses Formulars mit den Aussagen Ihres Mitarbeiters übereinstimmt, nämlich, dass es sich dabei um eine kostenlose Vereinbarung zur Evaluation
der Zustellung von kostenlosen Zeitschriften handelt und nicht um einen Vertragsabschluss, der eine Zahlungsverpflichtung meinerseits beinhaltet.
Es war niemals meine Absicht, die Zeitschrift „Gala“ zu abonnieren, und ich habe niemals eine solche Absicht geäußert.
In Anbetracht des Schreibens, welches ich am 16. März 2010 vom VSR-Verlagsservice erhielt und welches die Vertragskonditionen (24 Monate Laufzeit bei 52 Ausgaben jährlich, Heftpreis 2,60 Euro) enthielt, kann dies nur als arglistige Täuschung betrachtet werden.
Es ist ohne mein Wissen und unter Vorgabe falscher Tatsachen durch ihren Mitarbeiter ein rechtswidriger „Vertrag“ zustande gekommen.
Aus diesem Grund erkläre ich hiermit die Anfechtung meiner diesbezüglichen Erklärung wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 I BGB, da Ihr Mitarbeiter mich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu dieser Erklärung veranlasst hat.
Ich berufe mich außerdem auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: „ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf „Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen.
Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
Die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung entspricht außerdem nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Aufgrund der genannten Gründe bitte ich Sie das Abonnement unter der Kundennummer XXXXXXXXX mit sofortiger Wirkung zu stornieren und meine Daten zu löschen.
Sollten Sie sich uneinsichtig zeigen, werde ich aufgrund der Verstöße Strafanzeige wegen Betruges gem. § 263 StGB stellen und umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen.
Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.
Letztendlich ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Beiliegend befindet sich noch eine Kopie des besagten Zettels, den Sie als Kaufvertrag betrachten und auf dem keine Preisangabe noch Zahlungsermächtigung zu entnehmen sind.
Ich bitte um sofortige Bestätigung der Stornierung und den Erhalt dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen,
Bla bla."
Vielleicht hilft das ja irgendeinem weiter! Ich glaube auch, dass meine Kopie, die ich beigelegt hab' was gebracht hat! Außerdem, wäre es auch von Vorteil, wenn man schreibt, dass man einen Zeugen hat, der bei "Vertragsabschluss" dabei gewesen ist.
DANKEEEEEEE AN DIESES FORUM!